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frederik 29.08.2011 14:50

Zweitstartrecht
 
Eine Frage an alle Regelkundigen oder jene, die ein ähnliches Problem schon einmal hatten.
Ich habe einen Startpass über einen überregionalen Verein in NRW. Wenn ich in meinem Bundesland, in dem ich wohne an einer Meisterschaft teilnehme, komme ich laut DTU-Regeln nicht in die Wertung (darf natürlich auch nicht beim gleichzeitig stattfindenden Jedermann-Wettbewerb mitmachen). Gibt es für solche Konstellationen die Möglichkeit eines Zweitstartrechtes für einen hiesigen Verein???

Läuftnix 29.08.2011 15:25

Soweit ich die Ordnungen überblicke, gibt es keine Möglichtkeit eines Zweitstartrechts für Landesmeisterschaften. Zweitstartrecht gibt es nur in Ligen, man wird damit aber nicht Mitglied des Landesverbandes. Dies ist aber zur Teilnahme an der Landesmeisterschaft zwingend notwendig. Damit bleibt dir wohl ein Start verwehrt.

NBer 29.08.2011 16:38

Zitat:

Zitat von frederik (Beitrag 634203)
......Ich habe einen Startpass über einen überregionalen Verein in NRW....

was ist ein "überregionaler" verein? jeder verein ist bei genau einem landesverband gemeldet, egal woher die mitglieder kommen. und genau bei diesem landesverband könnt ihr dann an den landesmeisterschaften teilnehmen.

frederik 29.08.2011 16:49

Ich meinte mit "überregional", das die Mitglieder aus dem ganzen Bundesgebiet kommen. Klar, der Verein ist beim LV in NRW gemeldet.

hazelman 29.08.2011 17:40

Zitat:

Zitat von frederik (Beitrag 634253)
Ich meinte mit "überregional", das die Mitglieder aus dem ganzen Bundesgebiet kommen. Klar, der Verein ist beim LV in NRW gemeldet.

Dann darfst Du bei den NRW-Meisterschaften starten, sonst nirgends.

Wie oben gesagt, gibt's Zweitstartrechte bloß für den Ligabetrieb.

frederik 29.08.2011 17:52

Alles klar. Danke!

Thorsten 29.08.2011 22:21

Beim Jedermann darfst du ebenfalls starten, es gibt keine Regel, nach der Startpassinhaber nicht bei Jedermann-Veranstaltungen starten dürfen. Wie ist das begründet worden?

frederik 29.08.2011 23:29

Gute Frage. Ich zitiere mal ein Beispiel aus einer Ausschreibung:

"Jedermanntriathlon | 15:00Uhr | 0,5-20-5
Ideal für Einsteiger (gemäß DTU-Reglement ab 16 Jahre bzw. Jahrgang 1995), ein Athlet bewältigt allein alle Teildisziplinen, Startpassinhaber sind nicht startberechtigt, es gelten StVO, Helmpflicht und Windschattenfahrverbot. Die Gesamtsieger sowie die Altersklassensieger werden bei der Siegerehrung ausgezeichnet. Bei mehr als 200 angemeldeten Teilnehmern wird der Start in mehreren Wellen vorgenommen."

Ob das durch eine Regel der DTU begründet werden kann, weiß ich nicht. An dem Tag war auch die Landesmeisterschaft Sprint, bei der man mit einem Startpass eines anderen Bundeslandes nicht gewertet wird (entsprechend der DTU-Regeln). Startgebühr für den LM-WK 10 Euro mehr als beim Jedermann. Warum soll ich bei dem LM-WK mitmachen, wenn ich nicht in die Wertung komme? Übrigens auch nicht mit einer Tageslizenz (warum gibt es die dann eigentlich für Meisterschaftswettkämpfe?). Komisches Regelwerk.


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