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Fernabsatzgesetz bei Fahrradteilen?
Hallöchen,
durch das Fernabsatzgesetz ist es ja möglich Artikel ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen wieder an den Versender zurück zu senden. Gilt so etwas "uneingeschränkt" und auch bei Fahrradteilen? Bei Teilen mit Carbon, mit Fett in Berührung kommenden Teilen oder Sätteln scheint mir das doch schwieriger zu sein oder? Gruß Andre |
Zitat:
Du mußt die Ware neuwertig zurücksenden, so daß ein erneuter Verkauf für den Händler möglich ist. Dies dürfte eine eventuelle Montage ausschließen. Als Ausnahme hat der Gesetzgeber lediglich vorgesehen, die Ware zu prüfen, wie es in einem Ladengeschäft auch möglich wäre. |
Das schliesst eine Montage nicht aus!
Es kann allerdings sein, daß der Händler eine Wertminderung geltend machen kann. Ich hab die erfahrung gemacht, daß wenn die Teile nicht beschädigt sind und vollständig sie auch anstandslos zurückgenommen werden. Also, Anbauen geht, aber ne Ausfahrt anders als kurz auf der Strasse hoch und runter geht nicht. |
Interessant wäre das z.B. bei Sätteln gewesen.
Ausschlaggebender Grund war allerdings ein Gespräch über das nutzen von gebrauchten Carbon-Teilen. Da kam mir der Gedanke, dass diese ja u.U. auch wieder in den Umlauf als gebrauchte Artikel kommen könnten. |
Zitat:
Auch ein einzelnes Ritzel wurde schon zurückgenommen, da es nicht auf die Kassette gepasst hat. Es gab auch keine Gebrauchspuren, ich habe es einfach sauber gereinigt. |
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