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-   -   Speedsuits - wann und wo erlaubt? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=18571)

Michael Skjoldborg 04.05.2011 12:08

Speedsuits - wann und wo erlaubt?
 
Hallo alle

Da ich zum einen zumeist friere, wenn ich beim Schwimmtraining bin (doch, ich versuche schon schnell genug zu schwimmen, aber allein aus dem Grund wäre ich an einem "Wärmeschutz" interessiert...), zum anderen bei der ChallengeCopenhagen 2011 und in Frankfurt 2012 starten will, beschäftigt mich folgendes Thema:

Unterwelchen Bedingungen sind welche Speedsuit- bei Challenge-/Ironmanveranstaltungen bei einem Neoverbot auf der Langstrecke erlaubt?
Gibt es noch etwaige Differenzierungen, was zum Beispiel die Teilnahme an Qualifikations- und oder Meisterschaften angeht?

Bis denne, Michael

Hafu 04.05.2011 12:21

Alte Speedsuits (aus dünnem Neopren oder polyurethan-Gewebe):
--> überall dort erlaubt, wo auch echte Neopren-Anzüge erlaubt sind

moderne, textile Speedsuits (wenn man den Stoff an den Mund hält, kann man durchblasen):
--> sind immer erlaubt (sowohl bei NEO-Verbot, als auch bei bei Neo-Freigabe)

runningmaus 04.05.2011 12:51

Link zur aktuellen Fina-Liste
;)

* full-knee & pants OpenWaterSwim only

edit: aktualisierte Liste 2012

Thorsten 04.05.2011 13:47

Laut DTU-Sportordnung:

F.3.1 Kälteschutzanzüge / Neoprens
Die maximale Gesamtmaterialstärke eines Neoprenanzuges darf 5 mm nicht überschreiten und er darf aus nicht mehr als 3 Einzelteilen bestehen, und zwar einer Gesichtsmaske, einem Oberkörper- und einem Unterkörperteil.
Kälteschutzanzüge (Neoprens) und Schwimmanzüge dürfen nicht übereinander getragen werden.

F.3.2 Schwimmanzug
Schwimmanzüge sind bei internationalen Wettkämpfen nach § 7.1.1 d) VAO, DM Elite / U23, Junioren, Jugend A und B, Qualifikationswettkämpfe für internationale Meisterschaften, Kader-benennung, sowie für die Wettkämpfe der Deutschen Triathlon-Liga (1. und die 2. Bundesligen) verboten.

Bei allen anderen Wettkämpfen innerhalb der DTU gilt:
Tragen die Teilnehmer Schwimmanzüge sind diese nach dem Schwimmen ganz auszuziehen.

Zusätzlich hat der Hessische Triathlon Verband das Tragen von Schwimmanzügen auf der Vorstandssitzung am 05.06.2010 für Wettkämpfe des HTV grundsätzlich verboten.

Hafu 04.05.2011 14:23

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 570147)
Laut DTU-Sportordnung:

F.3.1 Kälteschutzanzüge / Neoprens
Die maximale Gesamtmaterialstärke eines Neoprenanzuges darf 5 mm nicht überschreiten und er darf aus nicht mehr als 3 Einzelteilen bestehen, und zwar einer Gesichtsmaske, einem Oberkörper- und einem Unterkörperteil.
Kälteschutzanzüge (Neoprens) und Schwimmanzüge dürfen nicht übereinander getragen werden.

F.3.2 Schwimmanzug
Schwimmanzüge sind bei internationalen Wettkämpfen nach § 7.1.1 d) VAO, DM Elite / U23, Junioren, Jugend A und B, Qualifikationswettkämpfe für internationale Meisterschaften, Kader-benennung, sowie für die Wettkämpfe der Deutschen Triathlon-Liga (1. und die 2. Bundesligen) verboten.

Bei allen anderen Wettkämpfen innerhalb der DTU gilt:
Tragen die Teilnehmer Schwimmanzüge sind diese nach dem Schwimmen ganz auszuziehen.

Zusätzlich hat der Hessische Triathlon Verband das Tragen von Schwimmanzügen auf der Vorstandssitzung am 05.06.2010 für Wettkämpfe des HTV grundsätzlich verboten.

Was in der Sportordnung der DTU leider fehlt, ist die Definition eines Schwimmanzuges (ich hab' zumindest nichts darüber gefunden). Die aktuellen Fina-Schwimm-Anzüge (ärmellos und kurzes Bein) unterscheiden sich von einem Triathloneinteiler eigentlich nur durch einen etwas engeren Schnitt, fehlendes Sitzpolster und fehlende Rückentaschen: dementsprechend spricht nichts dagegen mit einem Schwimmanzug 'nen Liga-Wettkampf oder 'nen Sprint zu bestreiten, wenn man ihn für's Radfahren und Laufen anlässt. Spricht zwar gegen Punkt 3.2 der sportordnung, aber wie soll das ein Kampfrichter kontrollieren und ahnden, wenn nirgendwo steht, ab wann ein Triathloneinteiler aufhört ein Triathloneinteiler zu sein und ein Schwimmanzug anfängt ein solcher zu sein?

hazelman 04.05.2011 14:27

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 570177)
Was in der Sportordnung der DTU leider fehlt, ist die Definition eines Schwimmanzuges (ich hab' zumindest nichts darüber gefunden).

So isset leider schon seit ein paar Jahren!

Thorsten, damals (leitender?) KR& ich haben uns schon 2009 in Griesheim drüber amüsiert oder besser gesagt das Chaos beklagt!!

runningmaus 04.05.2011 14:33

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 570177)
Was in der Sportordnung der DTU leider fehlt, ist die Definition eines Schwimmanzuges (ich hab' zumindest nichts darüber gefunden). ...

Das gibts beim DSV...
Im Prinzip könnte man das so deuten, daß jeder handelsübliche Badeanzug bzw. Badehose zulässig ist :) , solange nicht Neopren verwendet ist.

Nachtrag: für Schwimmwettkämpfe scheint es wichtig zu sein, daß ein Schwimmanzug keinen Reissverschluss haben darf. sowas.

Ei verflixt, was machen wir denn jetzt mit den Einteilern... und was mit dem Sport BH unterm Schwimmanzug/Oberteil... ;)

Thorsten 04.05.2011 15:56

Das ist leider so. Die FINA-Liste wurde anfangs mal herangezogen und dann wieder als nicht relevant bezeichnet. Glaube, es gab bei den News auf der DTU-Seite damals einen Artikel.

:(


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