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-   -   Rechtslage "gegenläufige" Einbahnstraße? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=17363)

fuxdeluxe 27.01.2011 10:17

Rechtslage "gegenläufige" Einbahnstraße?
 
Guten Morgen zusammen,

wenn ich als Radfahrer aus einer "geöffneten" Einbahnstraße in gegenläufiger Richtung ausfahre, müssten doch die allgemeinen Vorfahrtsregeln gelten, d.h. von links kommende Fahrzeuge müssten mir Vorfahrt gewähren, oder? Kein konkreter Anlass, hatte heute früh nur eine kleine Diskussion mit anschließender Wette mit meinem Schwager, er meint, das könnte nicht so sein....es geht um einen Kasten Bier...:)

Grüße aus Kölle

fuxdeluxe

ben_11 27.01.2011 10:23

Denk schon. Es gibt doch auch Schilder, die dich vor entgegenkommenden Radfahrer in der Einbahnstraße "warnen"!

Red-Fred 27.01.2011 10:28

Genau das hatte ich meinen Fahrlehrer auch mal gefragt ;)

Es gelten die ganz normalen Straßenregeln, sprich, Rechts vor Links bleibt bestehen

fuxdeluxe 27.01.2011 10:50

....habe es gerade meinem Schwager telefonisch mitgeteilt. Er zickt noch ein wenig, der Hinweis auf einen Fahrlehrer reicht ihm noch nicht. Bräuchte Paragraphen...ich muss gewinnen.... :Prost:

LidlRacer 27.01.2011 11:17

Du bist nicht der erste, der sowas fragt:
Rechts vor Links - Einbahnstraße

Dort:
"Die neuen Zusatzzeichen besagen, daß mit entgegenkommenden Radfahrerinnen und -fahrern zu rechnen ist. Bei einer Rechts-vor-Links-Regelung ist besonders auf Radverkehr von rechts aus der bisher nicht zugelassenen Richtung zu achten."
http://www.hannover.de/data/download...hnstrassen.pdf

Aber noch wichtiger:
Zitat:

Zitat von BIKAHOLIC
Wenn mich nicht alles täuscht, hast du in dieser Situation Vorfahrt.
Aber wie du schon vermutest wird das kaum jemand bemerken.

Deshalb fahre ich, egal ob Vorfahrt oder nicht, immer so, als wären alle Verkehsteilnehmer doof.
Und wenn es dann mal einer tatsächlich auch ist, habe ich damit gerechnet.


silbermond 27.01.2011 11:22

Guck hier, offzieller geht es nicht:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_2_64.html

Heinrich

fuxdeluxe 27.01.2011 12:00

Zitat:

Zitat von silbermond (Beitrag 525536)
Guck hier, offzieller geht es nicht:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_2_64.html

Heinrich

...Danke, danach habe ich gesucht....

Mein Schwager ist allerdings eine harte Nuss, er wehrt sich mit allen Mitteln gegen seine drohenden Niederlage.

Er sagt immerhin zu Recht, dass an der betreffenden Straße weder das Schild 205 (Vorfahrt gewähren), noch das Schild 206 (Stoppschild) angebracht ist und somit auch das entsprechende Zusatzzeichen fehlt.

Lediglich unter dem Einbahnstraßenschild (nr. 220) ist das Zusatzzeichen angebracht, was, lt. meinem Schwager, auch nach "Heinrichs Tabelle" lediglich bedeutet, dass er beim "Einbiegen und Befahren" der Straße mit Gegenverkehr zu rechnen hat.

Tschuldigung wenn ich euch auf die Nerven gehe, aber ich muss diesen Kasten Kölsch gewinnen, und natürlich die Familienehre.

@ LidlRacer

....da ich ein defensiver Verkehrsteilnehmer bin, egal ob im Auto oder auf dem Rad, werde ich mich im Zweifel immer eher zurückhalten. Mit den Verkehrsregeln ist es ja auch so eine Sache, wenn ich mich nur auf mein subjektives Rechtsempfinden verlassen würde, würde ich - wenn ich es nochmal zu machen hätte - wohl durch jede Fahrprüfung fallen....

Diver 27.01.2011 12:07

Bei uns an der Straße steht extra ein Rechts-vor-Links-Schild, obwohl aus der Einbahnstraße von rechts nur Radfahrer eben entgegen der Einbahnstraße rauskommen können. Und somit haben diese dann Vorfahrt. Ich könnte dir heute abend ein Foto machen!


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