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pepusalt 08.01.2021 08:54

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus hat einen neuen Höchstwert erreicht. Innerhalb eines Tages übermittelten die deutschen Gesundheitsämter dem Robert Koch-Institut (RKI) 1188 neue Todesfälle, wie aus den RKI-Zahlen vom Freitagmorgen hervorgeht.
Außerdem wurden 31 849 Neuinfektionen gemeldet. Der bisherige Höchststand von 1129 neuen Todesfällen war am 30. Dezember erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33 777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden - darin waren jedoch 3500 Nachmeldungen enthalten.

Süddeutsche

Und jetzt die Relativierer... :cool:

El Stupido 08.01.2021 09:08

Neuer Höchstwert auch in den USA:

https://www.deutschlandfunk.de/covid...ews_id=1213071

keko# 08.01.2021 09:15

Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1576691)
Bullshit. Ist einfach nur bullshit. Es geht um Menschen, nicht um Maschinen. I shot the messenger. :dresche :Maso: :Holzhammer: ;)

Du solltest mal ernsthaft darüber nachdenken ob du dich von einer Roboterin bekochen lassen möchtest. ... ;-) Sie kann besser kochen, schneller und dein Kühlschrank bestellt die Zustaten?

Dir ist wohl dieser Roboter Tanz aus Bosten zu Neujahr nicht bekommen?


Mensch #keko, hier geht es um Heilung, nicht um Programmierung. Ein Algorithmus ist immer von Menschen gemacht. Also müssen Menschen die Entscheidungen treffen. Weil ein Roboter nichts fühlt.

Oder gehörst du zu denjenigen vom Silicon Valley, die glauben, die Menschheit stirbt aus, und die Maschinen übernehmen, so dass "wir" es dann, weil ja die Computer dann irgendwann so schlau sind, dass sie das tun wozu Menschen nicht fähig sind, nämlich ins Weltraum interstellar vorzustoßen. Zuckerberg oder solche Typne glauben das ja. Das wenn wir in den Weltraum kommen selbst aussterben und Roboter das machen.


Hier geht es um Heilung, nicht um deine Aktien an der Wall Street. Können wir gerne im "Da fasse ich mir echt an den Kopf" - Faden weiterdiskutieren... :Blumen:

Also da wirfst du einiges durcheinander. Kinderleichte Dinge wie das Greifen ist für Maschinen noch immer eine harte Nuß. Google lässt dafür seit 5 Jahren ein dutzend Maschinen 24/7 greifen, damit sie daraus lernen. Unternehmen wie Amazon warten gespannt darauf, um ihre menschlichen "Picker" durch billigere und leistungsfähige Maschinen zu ersetzen.
In der Medizintechnik gibt es breite Anwendungsmöglichkeiten: Zählen und Erkennen bestimmter Zelltypen, Bilder des Augenhintergrunds, Diagnose: MRT, Alzheimer, Krebs. Erkennung von Depressionen (über Auswertung der Bewegungsmuster und Sprache), Auswertung von Laborwerten, Prognose des Todeszeitpunkts bei Intensivpatienten uvm.
In der Pharma: Detektion von Verunreinigung, Temperatur-Monitoring usw.

Was du über Mensch+Algorithmen schreibst ist genau falsch. Bei KI macht das die Maschine selbst. Ausgereift ist vieles noch nicht (man kann ja mal nach "KI, ML und Bias" googeln), es wird aber definitiv kommen. Man muss da mittelfristig denken. Firmen investieren bereits viel Geld.
Die Möglichkeit von online-Sprechstunden beim Arzt sind erste Wegbereiter. Die jetzt junge Generation wird sich irgendwann ihre Diagnose bei KI-Maschinen abholen. Auch hier werden bereits die Weichen gelegt: digitale, zentrale Patientenaktie. Corona beschleunigt diese Entwicklungen lediglich.
:Blumen:

Matthias75 08.01.2021 09:30

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1576475)
Bekommen wir ja schon innerhalb Deutschlands nicht einheitlich hin.

Hessen verkündet gerade in einer Pressekonferenz die Regelungen für Hessen.

Die Kontaktbeschränkung auf eine zusätzliche Person außerhalb des eigenen Hausstandes gilt laut Bouffier nur im öffentlichen Raum, nicht im privatem. Für den privaten Raum gibt es lediglich die dringende Empfehlung, die Kontakte einzuschränken.

M.

Habe gerade gesucht, ob es zu den vorgestern verkündeten Entscheidungen für Hessen (Kontaktbeschränkungen ab ca. 5:45) auch etwas Schriftliches gibt und bin einigermaßen verwirrt:

In der Pressemitteilung und den FAQ findet sich nirgends die Einschränkung der Kontaktbeschränkung auf den öffentlichen Raum bzw. die Ausnahme für den privaten Bereich.

Hier steht dann:

"Ab dem 11. Januar 2021 gilt:
Private Treffen dürfen dann mit nur noch einem Hausstand und einer weiteren Person stattfinden. Kinder zählen mit. Das ist die Regelung, die im Frühjahr 2020 auch so gegolten hat. Weiterhin erlaubt ist wie bisher die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen."


Wobei ich einen Widerspruch sehe in "Kinder zählen mit" und "erlaubt ist die Begleitung und Betreuung minderjähriger .... Personen".

Was denn jetzt?

Wenn sich zwei Mütter mit jeweils einem Kind treffen, ist das dann

- eigener Hausstand + 2, also verboten
oder
- eigener Hausstand + 1 (die Mutter) und Betreuung einer minderjährigen Person?

Ich bin keiner der Lücken in den Regelungen sucht, um diese auszunutzen. Ich erwarte aber, dass man eine einheitliche, nachvollziehbare Regelung beschließt und dann umsetzt. Ich kann nicht das eine verkünden und dann was anderes schriftlich fixieren.

Nebenbei:

Schule (1. Klasse) sieht bei uns so aus, dass die Empfehlung heimunerreicht war, aber natürlich ein Unterrichtsangebot vorhanden ist, wenn es keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten für Heimunterricht gibt. Gestern kam die Nachricht der Schulleitung, dass von 12 Erstklässler (gemischte Klasse für 1./2.Klasse) 10 auf jeden Fall in den Unterricht kommen, was uns in die Bredouille bringt, ob wir unser Kind als einziges (mit einem weiteren Kind) aus dem Klassenverband rausnehmen sollen....

M.

Adept 08.01.2021 09:36

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1576704)
Habe gerade gesucht, ob es zu den vorgestern verkündeten Entscheidungen für Hessen (Kontaktbeschränkungen ab ca. 5:45) auch etwas Schriftliches gibt und bin einigermaßen verwirrt:

In der Pressemitteilung und den FAQ findet sich nirgends die Einschränkung der Kontaktbeschränkung auf den öffentlichen Raum bzw. die Ausnahme für den privaten Bereich.

Hier steht dann:

"Ab dem 11. Januar 2021 gilt:
Private Treffen dürfen dann mit nur noch einem Hausstand und einer weiteren Person stattfinden. Kinder zählen mit. Das ist die Regelung, die im Frühjahr 2020 auch so gegolten hat. Weiterhin erlaubt ist wie bisher die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen."


Wobei ich einen Widerspruch sehe in "Kinder zählen mit" und "erlaubt ist die Begleitung und Betreuung minderjähriger .... Personen".

Was denn jetzt?

Wenn sich zwei Mütter mit jeweils einem Kind treffen, ist das dann

- eigener Hausstand + 2, also verboten
oder
- eigener Hausstand + 1 (die Mutter) und Betreuung einer minderjährigen Person?

Ich bin keiner der Lücken in den Regelungen sucht, um diese auszunutzen. Ich erwarte aber, dass man eine einheitliche, nachvollziehbare Regelung beschließt und dann umsetzt. Ich kann nicht das eine verkünden und dann was anderes schriftlich fixieren.

Nebenbei:

Schule (1. Klasse) sieht bei uns so aus, dass die Empfehlung heimunerreicht war, aber natürlich ein Unterrichtsangebot vorhanden ist, wenn es keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten für Heimunterricht gibt. Gestern kam die Nachricht der Schulleitung, dass von 12 Erstklässler (gemischte Klasse für 1./2.Klasse) 10 auf jeden Fall in den Unterricht kommen, was uns in die Bredouille bringt, ob wir unser Kind als einzigen (mit einem weiteren Kind) aus dem Klassenverband rausnehmen sollen....

M.

Ja, da blickt keiner mehr durch. :Lachen2:

Für Hessen (Kassel) scheint es auch keinen Link zu geben, in dem es auch für den Laien verständlich ist, wie jetzt genau die Regeln sind.

Und da wundert man sich, dass die Leute machen was sie wollen.

Kälteidiot 08.01.2021 09:45

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1576704)
...

"Ab dem 11. Januar 2021 gilt:
Private Treffen dürfen dann mit nur noch einem Hausstand und einer weiteren Person stattfinden. Kinder zählen mit. Das ist die Regelung, die im Frühjahr 2020 auch so gegolten hat. Weiterhin erlaubt ist wie bisher die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen."


Wobei ich einen Widerspruch sehe in "Kinder zählen mit" und "erlaubt ist die Begleitung und Betreuung minderjähriger .... Personen".

Was denn jetzt?

Wenn sich zwei Mütter mit jeweils einem Kind treffen, ist das dann

- eigener Hausstand + 2, also verboten
oder
- eigener Hausstand + 1 (die Mutter) und Betreuung einer minderjährigen Person?

...
M.

ich sehe den Unterschied in den Worten "Treffen" und "Begleitung". Letzteres wäre für mich sowas wie Begleitung zur Schule oder zum Arzt oder zum Einkaufen. Das haben wir mit unserer Schwiegermutter.

Und vermutlich darf man auch mehrere Kinder unterschiedlicher Haushalte z.B. in die Schule begleiten.

Ob das jetzt sinnvoll oder wirksam ist kann ich nicht beurteilen.

Matthias75 08.01.2021 09:52

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1576705)
Ja, da blickt keiner mehr durch. :Lachen2:

Für Hessen (Kassel) scheint es auch keinen Link zu geben, in dem es auch für den Laien verständlich ist, wie jetzt genau die Regeln sind.

Und da wundert man sich, dass die Leute machen was sie wollen.

Für die alten Regelungen (die vom 21.12.2020) gibt es ein 34-Seitiges Dokument mit Auslegungshinweisen. Vermutlich ist man gerade dabei, dieses Dokument zu überarbeiten. An vielen Stellen auf den Seiten des Landes Hessen finden sich zumindest noch Hinweise auf die alten Regelungen.

Zitat:

Zitat von Kälteidiot (Beitrag 1576708)
ich sehe den Unterschied in den Worten "Treffen" und "Begleitung". Letzteres wäre für mich sowas wie Begleitung zur Schule oder zum Arzt oder zum Einkaufen. Das haben wir mit unserer Schwiegermutter.

Und vermutlich darf man auch mehrere Kinder unterschiedlicher Haushalte z.B. in die Schule begleiten.

Ob das jetzt sinnvoll oder wirksam ist kann ich nicht beurteilen.

"Begleitung" ja, sehe ich auch so. Und so war auch aus meiner Sicht die Formulierung in der Pressekonferenz. "Betreuung" ist aber ein längerer Zeitraum.

Um es auf die Spitze zu treiben: Ich begleite mein Kind zum Spielplatz und auf dem Spielplatz betreue ich es. Oder anders formuliert: Ich treffe ich als Einzelperson mit einer andere Einzelperson (erlaub). Wir betreuen jeweils ein minderjähriges Kind (erlaubt). Insgesamt also erlaubt oder verboten? Ich weiß, sehr spitzfindig. Aber es sollte möglich sein, sowas halbwegs eindeutig zu formulieren und vor allem in Einklang mit dem, was man in der Pressekonferenz verkündet hat.

M.

Kälteidiot 08.01.2021 10:00

Betreuung hab ich überlesen.


Aber Treffen ist nach meinem Verständnis eine freiwillige Aktion und eine Betreuung eine eher notwendige Aktion.


Bei Kindern auf dem Spielplatz wird es schwierig. Aber vielelicht sollte man da noch das Wort "Bewachen" mit in die Anordnung aufnehmen. :)


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