Die Zahl der gemeldeten Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus hat einen neuen Höchstwert erreicht. Innerhalb eines Tages übermittelten die deutschen Gesundheitsämter dem Robert Koch-Institut (RKI) 1188 neue Todesfälle, wie aus den RKI-Zahlen vom Freitagmorgen hervorgeht.
Außerdem wurden 31 849 Neuinfektionen gemeldet. Der bisherige Höchststand von 1129 neuen Todesfällen war am 30. Dezember erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33 777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden - darin waren jedoch 3500 Nachmeldungen enthalten. Süddeutsche Und jetzt die Relativierer... :cool: |
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In der Medizintechnik gibt es breite Anwendungsmöglichkeiten: Zählen und Erkennen bestimmter Zelltypen, Bilder des Augenhintergrunds, Diagnose: MRT, Alzheimer, Krebs. Erkennung von Depressionen (über Auswertung der Bewegungsmuster und Sprache), Auswertung von Laborwerten, Prognose des Todeszeitpunkts bei Intensivpatienten uvm. In der Pharma: Detektion von Verunreinigung, Temperatur-Monitoring usw. Was du über Mensch+Algorithmen schreibst ist genau falsch. Bei KI macht das die Maschine selbst. Ausgereift ist vieles noch nicht (man kann ja mal nach "KI, ML und Bias" googeln), es wird aber definitiv kommen. Man muss da mittelfristig denken. Firmen investieren bereits viel Geld. Die Möglichkeit von online-Sprechstunden beim Arzt sind erste Wegbereiter. Die jetzt junge Generation wird sich irgendwann ihre Diagnose bei KI-Maschinen abholen. Auch hier werden bereits die Weichen gelegt: digitale, zentrale Patientenaktie. Corona beschleunigt diese Entwicklungen lediglich. :Blumen: |
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In der Pressemitteilung und den FAQ findet sich nirgends die Einschränkung der Kontaktbeschränkung auf den öffentlichen Raum bzw. die Ausnahme für den privaten Bereich. Hier steht dann: "Ab dem 11. Januar 2021 gilt: Wobei ich einen Widerspruch sehe in "Kinder zählen mit" und "erlaubt ist die Begleitung und Betreuung minderjähriger .... Personen". Was denn jetzt? Wenn sich zwei Mütter mit jeweils einem Kind treffen, ist das dann - eigener Hausstand + 2, also verboten oder - eigener Hausstand + 1 (die Mutter) und Betreuung einer minderjährigen Person? Ich bin keiner der Lücken in den Regelungen sucht, um diese auszunutzen. Ich erwarte aber, dass man eine einheitliche, nachvollziehbare Regelung beschließt und dann umsetzt. Ich kann nicht das eine verkünden und dann was anderes schriftlich fixieren. Nebenbei: Schule (1. Klasse) sieht bei uns so aus, dass die Empfehlung heimunerreicht war, aber natürlich ein Unterrichtsangebot vorhanden ist, wenn es keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten für Heimunterricht gibt. Gestern kam die Nachricht der Schulleitung, dass von 12 Erstklässler (gemischte Klasse für 1./2.Klasse) 10 auf jeden Fall in den Unterricht kommen, was uns in die Bredouille bringt, ob wir unser Kind als einziges (mit einem weiteren Kind) aus dem Klassenverband rausnehmen sollen.... M. |
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Für Hessen (Kassel) scheint es auch keinen Link zu geben, in dem es auch für den Laien verständlich ist, wie jetzt genau die Regeln sind. Und da wundert man sich, dass die Leute machen was sie wollen. |
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Und vermutlich darf man auch mehrere Kinder unterschiedlicher Haushalte z.B. in die Schule begleiten. Ob das jetzt sinnvoll oder wirksam ist kann ich nicht beurteilen. |
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Um es auf die Spitze zu treiben: Ich begleite mein Kind zum Spielplatz und auf dem Spielplatz betreue ich es. Oder anders formuliert: Ich treffe ich als Einzelperson mit einer andere Einzelperson (erlaub). Wir betreuen jeweils ein minderjähriges Kind (erlaubt). Insgesamt also erlaubt oder verboten? Ich weiß, sehr spitzfindig. Aber es sollte möglich sein, sowas halbwegs eindeutig zu formulieren und vor allem in Einklang mit dem, was man in der Pressekonferenz verkündet hat. M. |
Betreuung hab ich überlesen.
Aber Treffen ist nach meinem Verständnis eine freiwillige Aktion und eine Betreuung eine eher notwendige Aktion. Bei Kindern auf dem Spielplatz wird es schwierig. Aber vielelicht sollte man da noch das Wort "Bewachen" mit in die Anordnung aufnehmen. :) |
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