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Estebban 28.10.2020 13:57

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1561160)
Undcinwiefern hat Noam das getan? Er hat lediglich angemerkt, wie die Aufgabenteilung zwischen Polizei, Ordnungsamt und Gesundheitsamt aussieht bzw. wo die Grenzen sind. Die Unterstellungen kamen von dir!

M.

Ich habe gesagt, dass ich der Meinung bin, man könnte in einer Situation wie dieser durchaus behördenübergreifend arbeiten (für die deutsche Bürokratie kann natürlich der Beamte als solcher nichts).
Mit meinen Aussagen zu noams Bärendienst seinen Kollegen gegenüber spielte ich auf seine wortwahl „berufskrawallos“ und co an. Das ist für mich für einen Polizisten ein absolutes no-Go aber ganz offensichtlich weit verbreitet. Entsprechend braucht man sich über ein schlechtes Bild in der Öffentlichkeit nicht wundern, einer Polizei die in der Liebigstraße steht und denkt „das sind alles berufskrawallos“ bringe ich nur bedingt vertrauen entgegen wenn sie vor meiner Tür stehen und fragen ob alle Personen maximal 2 haushalten angehören die sich in meinem Haus befinden.

LidlRacer 28.10.2020 14:01

Man kann auch mal ins Grundgesetz schauen, statt nach Gefühl drüber zu reden:

Artikel 13 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
"(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."

Das dazu nötige Gesetz haben wir wohl auch seit März:

"Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde § 28 IfSG neu gefasst.[76] Seit dem 28. März 2020 wird insoweit außer den Grundrechten der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) auch das Grundrecht der Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) eingeschränkt.[77]"
https://de.wikipedia.org/wiki/Infektionsschutzgesetz

PS:
Bin doch nicht sicher, ob das Infektionsschutzgesetz das zulässt ...

PPS:
Mir scheint, das Gesetz gibt das her:
"4. Abschnitt
Verhütung übertragbarer Krankheiten
§ 16 Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten

(1) Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder ist anzunehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit hierdurch drohenden Gefahren. Die bei diesen Maßnahmen erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet werden.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 sind die Beauftragten der zuständigen Behörde und des Gesundheitsamtes zur Durchführung von Ermittlungen und zur Überwachung der angeordneten Maßnahmen berechtigt, Grundstücke, Räume, Anlagen und Einrichtungen sowie Verkehrsmittel aller Art zu betreten

[...]

(4) Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) wird im Rahmen der Absätze 2 und 3 eingeschränkt."
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf

Klugschnacker 28.10.2020 14:04

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1561159)
Dann wäre ein Konsens auf ein Hygienekonzept für alle Betriebe zur Aufrechterhaltung des Betriebs sinnvoll und ausreichend um sich eben nicht im Klein - Klein oder Ausnutzung von Grauzonen zu verlieren.

Hier haben sich zB Anfang des Jahres die Blumenläden Konserven in die Auslagen gestellt um als Lebensmittelladen auf haben zu dürfen.

Dies könnte von der Gewerbeaufsicht überwacht werden.

Für die Betriebe, die ein gutes Hygienekonzept etabliert haben, tut es mir bei einem Lockdown leid. Ich war kürzlich in einem Restaurant, da waren große Abstände zwischen den Tischen, es wurde gelüftet, Kontaktdaten erfasst und so weiter. Es gibt aber auch Bars, die sich einen feuchten Kehricht darum scheren. Es ist ungerecht. Die Suppe löffeln jetzt beide gemeinsam aus.

Klugschnacker 28.10.2020 14:07

Zitat:

Zitat von Estebban (Beitrag 1561161)
Ich habe gesagt, dass ich der Meinung bin, ...

Was mich betrifft, würde ich weniger Deine Meinung kritisieren, als vielmehr Deine Wortwahl. Mir hat Dein Ton gegenüber noam nicht gefallen.

Matthias75 28.10.2020 14:08

Zitat:

Zitat von Estebban (Beitrag 1561161)
Ich habe gesagt, dass ich der Meinung bin, man könnte in einer Situation wie dieser durchaus behördenübergreifend arbeiten (für die deutsche Bürokratie kann natürlich der Beamte als solcher nichts).
Mit meinen Aussagen zu noams Bärendienst seinen Kollegen gegenüber spielte ich auf seine wortwahl „berufskrawallos“ und co an. Das ist für mich für einen Polizisten ein absolutes no-Go aber ganz offensichtlich weit verbreitet. Entsprechend braucht man sich über ein schlechtes Bild in der Öffentlichkeit nicht wundern, einer Polizei die in der Liebigstraße steht und denkt „das sind alles berufskrawallos“ bringe ich nur bedingt vertrauen entgegen wenn sie vor meiner Tür stehen und fragen ob alle Personen maximal 2 haushalten angehören die sich in meinem Haus befinden.

Das klingt in deinem Posting etwas anders.:Blumen:

Zudem konnte ich die Wortwahl „Berufskrawallos“ in Noams Posting nicht finden...

M.

Cogi Tatum 28.10.2020 14:08

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1561157)
...Ich hätte besser den Schnabel gehalten.
:Blumen:

Nee, hättste nicht. Haste gut gemacht. :Blumen:

Bei "Ich verzichte zB schon jahrelang auf Frisöre und eigentlich kann jeder genauso ohne Frisör wie ohne Tattoo auskommen..." dachte ich spontan an einen anderen User, der regelmäßig über die Glücksgefühle schreibt, die er durch Verzicht erfährt (und oft auch von anderen erwartet). :Huhu: ¡Hola!

Kann man ja machen, aber man kann in unserer heutigen Gesellschaft in der z. B. Frisurenmode, MakeUp und Kosmetik ihren wenig bedeutsamen aber seit langen festen Platz haben, das aufgezählte nicht als überflüssig betrachten.

Just heute über TriVets Kommentar "Sex mit jungen Frauen" frisch hereingekommen:
Die Schwestern Tina Flohr (36) & Daniela Hinz (31) frisieren Obdachlose. Mehr als ein Haarschnitt – ein Stück Würde

Hafu 28.10.2020 14:12

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1561162)
Man kann auch mal ins Grundgesetz schauen, statt nach Gefühl drüber zu reden:
...

Dass es eine Rechtsgrundlage für die Art und Weise wie wir derzeit regiert werden gibt, steht außer Frage. Trotzdem kann das nicht auf Dauer so weitergehen und gerade wenn der zu erwartende "Lockdown light" den erwünschten Wellenbrecher-Effekt zeigt (=sinkenden Infektzahlen; eine Verflachung ist ja schon alleine mit den vor eineinhalb Wochen beschlossenen Maßnahmen (angedeutet) zu erkennen), ist auch sicher absehbar, dass dann wieder die Diskussionen in der Öffentlichkeit losgehen, welche von den Grundrechtseinschränkungen tatsächlich nötig waren und welche nicht.

Deshalb wiederhole ich mich gerne:

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1561119)
...
Da bis zum 4.11. ja auch noch eine Woche Zeit liegt, könnte man, was ich sehr begrüßen würde, auch die Parlamente in die Beschlussfassung einbeziehen, um eine nachhaltige Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen, bzw. diese wenigstens zu erhöhen. Da unterstütze ich die Kernforderung der FDP und vieler Grünen in vollem Umfang. Aber ich vermute, dass die Ministerpräsidenten dazu wenig Lust haben. Wenn man sich erstmal ans Regieren über Verordnungen und Pressekonferenzen, sowie Proforma-Beschlüsse im Kabinett, wo es keine Opposition gibt, gewöhnt hat...:Nee:

Diejenigen, die das tatsächlich angeht, lesen hier leider nicht mit, aber es ordnet zumindest meine eigenen Gedanken.

Flow 28.10.2020 14:16

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1561147)
Massenkontrollen von Wohnungen ohne konkreten Anlass durch Ordnungskräfte gehen selbstverständlich nicht.

Eventuell durch "private Sicherheitsunternehmen im Auftrag des Ordnungsamts" ... ;)

Bevor hier bewaffnete private Gruppierungen an meiner Tür klingeln, schließe ich mich Attila an !
Sitzt der aktuell eigentlich im Knast oder finde ich den in seinem Lokal ?


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