Zitat:
Mit meinen Aussagen zu noams Bärendienst seinen Kollegen gegenüber spielte ich auf seine wortwahl „berufskrawallos“ und co an. Das ist für mich für einen Polizisten ein absolutes no-Go aber ganz offensichtlich weit verbreitet. Entsprechend braucht man sich über ein schlechtes Bild in der Öffentlichkeit nicht wundern, einer Polizei die in der Liebigstraße steht und denkt „das sind alles berufskrawallos“ bringe ich nur bedingt vertrauen entgegen wenn sie vor meiner Tür stehen und fragen ob alle Personen maximal 2 haushalten angehören die sich in meinem Haus befinden. |
Man kann auch mal ins Grundgesetz schauen, statt nach Gefühl drüber zu reden:
Artikel 13 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland "(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden." Das dazu nötige Gesetz haben wir wohl auch seit März: "Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde § 28 IfSG neu gefasst.[76] Seit dem 28. März 2020 wird insoweit außer den Grundrechten der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) auch das Grundrecht der Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) eingeschränkt.[77]" https://de.wikipedia.org/wiki/Infektionsschutzgesetz PS: Bin doch nicht sicher, ob das Infektionsschutzgesetz das zulässt ... PPS: Mir scheint, das Gesetz gibt das her: "4. Abschnitt Verhütung übertragbarer Krankheiten § 16 Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (1) Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder ist anzunehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit hierdurch drohenden Gefahren. Die bei diesen Maßnahmen erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet werden. (2) In den Fällen des Absatzes 1 sind die Beauftragten der zuständigen Behörde und des Gesundheitsamtes zur Durchführung von Ermittlungen und zur Überwachung der angeordneten Maßnahmen berechtigt, Grundstücke, Räume, Anlagen und Einrichtungen sowie Verkehrsmittel aller Art zu betreten [...] (4) Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) wird im Rahmen der Absätze 2 und 3 eingeschränkt." https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf |
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
Zudem konnte ich die Wortwahl „Berufskrawallos“ in Noams Posting nicht finden... M. |
Zitat:
Bei "Ich verzichte zB schon jahrelang auf Frisöre und eigentlich kann jeder genauso ohne Frisör wie ohne Tattoo auskommen..." dachte ich spontan an einen anderen User, der regelmäßig über die Glücksgefühle schreibt, die er durch Verzicht erfährt (und oft auch von anderen erwartet). :Huhu: ¡Hola! Kann man ja machen, aber man kann in unserer heutigen Gesellschaft in der z. B. Frisurenmode, MakeUp und Kosmetik ihren wenig bedeutsamen aber seit langen festen Platz haben, das aufgezählte nicht als überflüssig betrachten. Just heute über TriVets Kommentar "Sex mit jungen Frauen" frisch hereingekommen: Die Schwestern Tina Flohr (36) & Daniela Hinz (31) frisieren Obdachlose. Mehr als ein Haarschnitt – ein Stück Würde |
Zitat:
Deshalb wiederhole ich mich gerne: Zitat:
|
Zitat:
Bevor hier bewaffnete private Gruppierungen an meiner Tür klingeln, schließe ich mich Attila an ! Sitzt der aktuell eigentlich im Knast oder finde ich den in seinem Lokal ? |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:10 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.