triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Radfahren (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=13)
-   -   Radunfall - Unfallgegner ist aber erst 6 Jahre (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=49557)

Matthias75 11.05.2021 13:53

Zitat:

Zitat von kromos (Beitrag 1601565)
Genau, im Straßenverkehr sind Kinder unter 10 Jahren erstmal generell "deliktunfähig", eine Aufsichtspflichtverletzung wird praktisch nicht nachweißbar sein, da Kinder laut Urteilen des BGH in dem Alter für eine längere Zeit unbeaufsichtigt spielen dürfen etc.

So wurde da mir das damals dargestellt. Ist sicherlich auch stark Einzelfallabhängig, z.B. Innenhof vs. stark befahrener Straße usw. und wie will man belegen, dass die aufsichtspflichtige Person nicht gerade vor 5 Minuten nachgesehen hat.....

Moralisch wäre ich ebenfalls auf Seite Miss Mika und würde mich da bemühen eine Kompromiss zu finden :Blumen:

Nebenbei übrigens auch ein Thema, bei dem es sich lohnt, bei den eigenen Versicherungen genauer hinzuschauen:

Wenn die eigene Haftpflichtversicherung deliktunfähige Kinder mit abdeckt, fällt es vermutlich leichter, i nso einem Fall kulanter zu sein bzw. ein Angebot zur Schadenteilung zu machen.

Haftpflichtversicherungen nehmen aber gerne deliktunfähige Kinder (sub7, im Straßenverkehr sub10) aus den Versicherungsleistungen heraus. Macht aus Versicherungssicht natürlich Sinn, weil das ein Alter ist, in dem die Kindern gerne mal unvorsichtig sind. Als Eltern hat man das aber vermutlich nicht immer auf dem Schirm, v.a. wenn die Versicherung vielleicht noch aus Singlezeiten ist oder man nicht gut beraten wurde. Das Problem taucht dann erst auf, wenn man sich mit einem konkreten Fall an die Versicherung wendet und diese die Regulierung ablehnt.

M.

ironshaky 11.05.2021 13:57

Ich hatte mit dem Vater über meinen Sachschaden gesprochen. Er sagte, dass er eine private Haftpflichtversicherung hat aber er nicht die Notwendigkeit sieht sie einzuschalten, dafür sieht er keinen Grund.
Die Polizei sah die Verursachung des Unfalls klar beim Kind. Konsequenz hinsichtlich der Regulierung des Schadens hat das aber keine, wie mir mein Anwalt mitteilte.

Mein Anwalt hat mich vor die Wahl gestellt: entweder gleich abhaken und Schaden selbst zahlen oder 6 bis 12 Monate vor Gericht eine Zivilklage durchziehen und dann abhaken und den Schaden selbst zahlen. Da fällt einem die Entscheidung echt schwer.

El Stupido 11.05.2021 14:04

Zitat:

Zitat von ironshaky (Beitrag 1601570)
Ich hatte mit dem Vater über meinen Sachschaden gesprochen. Er sagte, dass er eine private Haftpflichtversicherung hat aber er nicht die Notwendigkeit sieht sie einzuschalten, dafür sieht er keinen Grund.
Die Polizei sah die Verursachung des Unfalls klar beim Kind. Konsequenz hinsichtlich der Regulierung des Schadens hat das aber keine, wie mir mein Anwalt mitteilte.

Wenn der Vater es nicht der PHV melden will dann frag ihn doch mal, ob er die Infos zur Verfügung stellt bei welcher Gesellschaft dieser Vertrag besteht, unter welcher Versicherungsnummer und wer Versicherungsnehmer*in ist.
Dann kannst du dort deinen Schaden zwecks Prüfung anmelden.
Die PHV reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.


Zitat:

Mein Anwalt hat mich vor die Wahl gestellt: entweder gleich abhaken und Schaden selbst zahlen oder 6 bis 12 Monate vor Gericht eine Zivilklage durchziehen und dann abhaken und den Schaden selbst zahlen. Da fällt einem die Entscheidung echt schwer.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Falls ja, hat diese eine telefonische Beratungshotline?

Matthias75 11.05.2021 14:12

Zitat:

Zitat von ironshaky (Beitrag 1601570)
Ich hatte mit dem Vater über meinen Sachschaden gesprochen. Er sagte, dass er eine private Haftpflichtversicherung hat aber er nicht die Notwendigkeit sieht sie einzuschalten, dafür sieht er keinen Grund.
Die Polizei sah die Verursachung des Unfalls klar beim Kind. Konsequenz hinsichtlich der Regulierung des Schadens hat das aber keine, wie mir mein Anwalt mitteilte.

Mein Anwalt hat mich vor die Wahl gestellt: entweder gleich abhaken und Schaden selbst zahlen oder 6 bis 12 Monate vor Gericht eine Zivilklage durchziehen und dann abhaken und den Schaden selbst zahlen. Da fällt einem die Entscheidung echt schwer.

Ja, einklagen kann man das wohl nicht.

Bei unserer letzten Versicherungsberatung fiel hier das Stichwort "moralische Verpflichtung", mit dem Hinweis, dass es um Schäden geht, für die der Geschädigte keinen rechtlichen Anspruch auf Schadensersatz hat. Das geht ja in die Richtung von Mika und Kromos.

Für uns war der Punkt wichtig, da solche Schäden ja auch gerne im privaten Umfeld (Freunde, Verwandte) passieren, wo man es nicht unbedingt auf den Streit ankommen lassen will. Je nach Schadenssumme ist es da ganz nett, wenn man es einfach der Versicherung melden kann und nicht privat zahlen muss.

M.

dasgehtschneller 11.05.2021 14:14

Das tragische an der Sache ist dass seine Haftpflichtversicherung das wahrscheinlich ohne Zucken zahlen würde und dass für ihn keinerlei Nachteil wie ein Prämienanstieg entstehen würde.

Deine Versicherung hingegen zahlt höchstens wenn du eine überteuerte Vollkasko oder Crashversicherung abgeschlossen hast und selbst dann vermutlich nur mit hohem Selbstbehalt

tridinski 11.05.2021 14:20

Zitat:

Zitat von dasgehtschneller (Beitrag 1601577)
Das tragische an der Sache ist dass seine Haftpflichtversicherung das wahrscheinlich ohne Zucken zahlen würde

das glaube ich nicht, die sind doch die ersten die sagen "zu jung, haftet nicht, wir auch nicht"

MattF 11.05.2021 14:51

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1601568)
Haftpflichtversicherungen nehmen aber gerne deliktunfähige Kinder (sub7, im Straßenverkehr sub10) aus den Versicherungsleistungen heraus. Macht aus Versicherungssicht natürlich Sinn, weil das ein Alter ist, in dem die Kindern gerne mal unvorsichtig sind.


Das ist in meinen Augen nicht richtig dargestellt, die Versicherer nehmen niemand raus auch keine Kinder.

Wenn das Kind (und auch der Erwachsene) nicht haftet, muss auch eine Haftpflichtversicherung nichts zahlen.


Anders rum wird ein Schuh draus, man muss den Fall dass das Kind nicht haftet mit in die Police reinnehmen. Meine Versicherung hat das im übrigen von sich auch angeboten und wir haben das auch drin. Wobei die Kids Heute eh alle schon deliktfähig sind :Huhu:


Anders Beispiel wo man nicht haftet, wenn man man für den Nachbar die Blumen gießt wenn der um Urlaub ist und z.b. das Parkett bekommt Nässeschäden, haftet man nicht, weil das ein Gefallen ist und man damit von der Haftung automatisch frei gestellt ist. Genauso wenn man beim Umzug hilft und was fallen lässt, haftet man nicht und die Versicherung zahlt nicht (ausser man hätte das ausdrücklich vereinbart).

El Stupido 11.05.2021 14:53

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1601584)
Das ist in meinen Augen nicht richtig dargestellt, die Versicherer nehmen niemand raus auch keine Kinder.

Wenn das Kind (und auch der Erwachsene) nicht haftet, muss auch eine Haftpflichtversicherung nichts zahlen.


(...)

:Blumen:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:20 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.