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Wenn die eigene Haftpflichtversicherung deliktunfähige Kinder mit abdeckt, fällt es vermutlich leichter, i nso einem Fall kulanter zu sein bzw. ein Angebot zur Schadenteilung zu machen. Haftpflichtversicherungen nehmen aber gerne deliktunfähige Kinder (sub7, im Straßenverkehr sub10) aus den Versicherungsleistungen heraus. Macht aus Versicherungssicht natürlich Sinn, weil das ein Alter ist, in dem die Kindern gerne mal unvorsichtig sind. Als Eltern hat man das aber vermutlich nicht immer auf dem Schirm, v.a. wenn die Versicherung vielleicht noch aus Singlezeiten ist oder man nicht gut beraten wurde. Das Problem taucht dann erst auf, wenn man sich mit einem konkreten Fall an die Versicherung wendet und diese die Regulierung ablehnt. M. |
Ich hatte mit dem Vater über meinen Sachschaden gesprochen. Er sagte, dass er eine private Haftpflichtversicherung hat aber er nicht die Notwendigkeit sieht sie einzuschalten, dafür sieht er keinen Grund.
Die Polizei sah die Verursachung des Unfalls klar beim Kind. Konsequenz hinsichtlich der Regulierung des Schadens hat das aber keine, wie mir mein Anwalt mitteilte. Mein Anwalt hat mich vor die Wahl gestellt: entweder gleich abhaken und Schaden selbst zahlen oder 6 bis 12 Monate vor Gericht eine Zivilklage durchziehen und dann abhaken und den Schaden selbst zahlen. Da fällt einem die Entscheidung echt schwer. |
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Dann kannst du dort deinen Schaden zwecks Prüfung anmelden. Die PHV reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Zitat:
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Bei unserer letzten Versicherungsberatung fiel hier das Stichwort "moralische Verpflichtung", mit dem Hinweis, dass es um Schäden geht, für die der Geschädigte keinen rechtlichen Anspruch auf Schadensersatz hat. Das geht ja in die Richtung von Mika und Kromos. Für uns war der Punkt wichtig, da solche Schäden ja auch gerne im privaten Umfeld (Freunde, Verwandte) passieren, wo man es nicht unbedingt auf den Streit ankommen lassen will. Je nach Schadenssumme ist es da ganz nett, wenn man es einfach der Versicherung melden kann und nicht privat zahlen muss. M. |
Das tragische an der Sache ist dass seine Haftpflichtversicherung das wahrscheinlich ohne Zucken zahlen würde und dass für ihn keinerlei Nachteil wie ein Prämienanstieg entstehen würde.
Deine Versicherung hingegen zahlt höchstens wenn du eine überteuerte Vollkasko oder Crashversicherung abgeschlossen hast und selbst dann vermutlich nur mit hohem Selbstbehalt |
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Das ist in meinen Augen nicht richtig dargestellt, die Versicherer nehmen niemand raus auch keine Kinder. Wenn das Kind (und auch der Erwachsene) nicht haftet, muss auch eine Haftpflichtversicherung nichts zahlen. Anders rum wird ein Schuh draus, man muss den Fall dass das Kind nicht haftet mit in die Police reinnehmen. Meine Versicherung hat das im übrigen von sich auch angeboten und wir haben das auch drin. Wobei die Kids Heute eh alle schon deliktfähig sind :Huhu: Anders Beispiel wo man nicht haftet, wenn man man für den Nachbar die Blumen gießt wenn der um Urlaub ist und z.b. das Parkett bekommt Nässeschäden, haftet man nicht, weil das ein Gefallen ist und man damit von der Haftung automatisch frei gestellt ist. Genauso wenn man beim Umzug hilft und was fallen lässt, haftet man nicht und die Versicherung zahlt nicht (ausser man hätte das ausdrücklich vereinbart). |
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