Zitat:
Zitat von Hafu
(Beitrag 1523193)
Unseriös ist z.B. die Titulierung des vermeintlichen Experten Prof. Püschel als Koryphäe im Zusammenhang mit epidemiologischen Einschätzungen von ihm zur Gefährlichkeit eines Virus.
Herr Püschel besitzt weder irgendeine Expertise als Epidemiologe noch als Virologe, sondern ist allenfalls Experte für seine Spezialgebiete Pathologie und Rechtsmedizin. Für Epidemiologische/ virologische Einschätzungen ist er so sehr Laie wie die restlichen 500 000 Ärzte in Deutschland, da solte man sich von Promotion und Habilitation nicht blenden lassen.
|
Schön zu lesen, dass es dir wieder besser geht!
Die Titulierung „Koryphäe“ bezieht sich auf seine Expertise als international anerkannter Rechtsmediziner und Pathologe. Das ist sein Spezialgebiet. In keinem der beiden Pressemitteilungen steht geschrieben, dass er Expertisen als Epidemiologe oder Virologe inne hat. Der von dir geäußerte Zusammenhang ist eine nicht korrekte mit der Tendenz spitzfindig waghalsige Interpretation deinerseits.
Deine Posting’s zu div Zitaten von Prof PÜSCHEL haben welchen Kontext zu den Analysen und Todesursachen-Feststellungen des international anerkannter Rechtsmediziner und Pathologen Prof PÜSCHEL? Haben diese Zitate Einflüsse auf seine Ergebnisse der Todesursachen Feststellungen?
Zweifelst du die Expertisen im Rahmen der Todesursachen Forschungen, Analysen und Ergebnisse von dem internat. anerkannten Rechtsmediziner und Pathologen Prof PÜSCHEL an? Wenn ja (?), bin ich sehr neugierig auf deine weiteren Ausführungen, Statements und Begründungen.
Zu deinem geäußerten Zusammenhang „Expertisen Rechtsmediziner+ Pathologe versus Epidemiologe + Virologe“ schlage ich vor, beginnend bei einem simplen Beispiel, uns über nachfolgendes Ergebnis Klarheit zu verschaffen. Ein Patient (Patient 1) wird von Prof PÜSCHEL in der Pathologie mit der eingangs festgelegten Todesursache (Patient 1 ist
AN(!) Covid-19) gestorben. Herr Prof PÜSCHEL stellt in seiner Todesursachen Forschung und Analyse fest, dass die Todesursache nicht Covid-19 war, sondern eine ganz andere kausale Todesursache bestanden hat. Der Patient 1 hatte zwar den Erreger Sars-CoV-2 in sich, welcher auch nachgewiesen werden konnte, ist an Covid-19 erkrankt aber in diesem Beispiel
MIT der Erkrankung Covid-19 gestorben. In vielen weiteren nachfolgenden Untersuchungen [ 150(?), 200 (?) 300(?) 400(?) >?; <?] nach dem gleichen Schema (Erstinformation Patienten sind
AN Covid-19 gestorben) stellte Prof PÜSCHEL in weiteren mehr –und vielfachen Analysen bei weiteren Patienten fest, dass die kausalen Todesursachen nicht
AN Covid-19 gestorben) sondern ganz anderwärtige waren. Wenn Hr. Prof PÜSCHEL dann in diesem Zusammenhang, anhand seiner begründeten, fundierten der Rechtsmedizin zu Grunde gelegten Ergebnissen nachgewiesen hat, dass diese Patienten nicht
AN sondern
MIT Covid-19 gestorben sind, dann sind seine Interpretationen und Einschätzungen zur Covid-19 Erkrankung, welche zu Todesfällen geführt oder auch nicht geführt haben, UNWIDERLEGBARE. Und an diesem Punkt gibt es, dem Grunde nach, keine weiteren Interpretationsspielräume mehr.