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Teilweise ist der Kontakt unter Mitarbeitern im Krankenhaus schwierig zu unterbinden. Gerade wegen Personalmangel hilft man, wenn es eng wird eben am links oder mal rechts. Dass führt allerdings auch dazu, dass der Kontaktkreis größer ist.
Gerade bei Spezialisten wäre eine Beschränkung dieser auf bestimmte Bereiche teilweise nur mit Einbußen in der Qualität der medizinischen Versorgung möglich. Schließlich gibt es weniger Oberärzte als Fachärzte und von letzteren weniger als Assistenzärzte, wobei dass jetzt nicht unbedingt ein Strukturfehler ist. Schließlich kann nicht jeder er Beste sein. |
Was soll denn das jetzt mit der Schließung der EU Außengrenzen? Was soll das bringen? Das ist doch längst da.
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Meine Maßnahmen zur Stärkung meines Immunsystems scheinen dann ja clever zu sein. Was mich aber auch hier wundert: Wenn doch jetzt alle ohnmächtig auf den großen Showdown warten, könnten wir doch die verbleibende Zeit nutzen das umzusetzen optimieren. Es bleiben so viele Fragen und wir sind schon besser gebildet als der Durchschnitt. Ist es wichtiger Vitamin x Brausetabletten zu konsumieren oder Zwiebeln zu schneiden? Orangensaft oder ACE Saft? Mittagsschlaf oder morgens ausschlafen? Alkoholstopp oder Genuss? Bei Halsschmerzen tief oder flach atmen? Wenn jemand in der Nähe hustet, durch die Nase atmen oder Luft anhalten? Über Händewaschen weiß ich jetzt alles, aber was sind jetzt die Ernährungstricks? |
Pressemitteilung der Bundesregierung :
I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet. II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind - Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen - Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen - Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen - Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen - der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen - alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center - Spielplätze. III. Zu verbieten sind - Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen - Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften. IV. Zu erlassen sind - Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.) - in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben - Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und –hinweise - Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können, - Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind. |
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Ich kann nur hoffen, dass die Leute sich daran halten. Österreich hat ehemalige Zivildiener wieder in den Einsatz gestellt und Teile der Miliz in Bereitschaft gesetzt: https://orf.at/stories/3157930/ Wenn das mit der "soften Ausgangssperre" nicht funktioniert, und gerade in Deutschland kann das eigentlich nur schief gehen, dann wirds womöglich so richtig lustig... |
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