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Vicky 22.03.2020 17:07

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1519145)
Hier in BY Straftatbestand, soweit ich mitbekommen habe.

Ah ok. Wir werden das ja noch schriftlich bekommen. Straftatbestand ist ja doch schwieriger, weil keine Straftat ohne Gesetz. Ich guck mal, ob da so schnell ein Gesetz erlassen werden kann...

Ich habe das seit etwa Donnerstag nicht mehr so straff verfolgt und mehr auf NRW geschaut (weil ick ja da wohne )

dr_big 22.03.2020 17:17

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 20.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-98

7. Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Vicky 22.03.2020 17:18

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1519151)
7. Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Ah danke. :Blumen: und auch noch mit Ermessenspielraum ( KANN ... geahndet werden). Na dann... so wird es hier wahrscheinlich auch geregelt.

sybenwurz 22.03.2020 17:23

Zitat:

Zitat von Vicky (Beitrag 1519147)
Ich guck mal, ob da so schnell ein Gesetz erlassen werden kann...

Entweder wahrscheinlich nicht notwendig, weil bereits irgendein Infektionsschutzgesetz zur Anwendung kommen kann, zudem wurde ja der Katastrophenfall in Bayern ausgerufen, was zu verschiedenen Sonderregeln führen könnte.

Edit meint:

Zitat:

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann kündigte eine "konsequente Durchsetzung" der erlassenen Verbote an. Die bayerische Polizei werde die Einhaltung der Regelungen verstärkt kontrollieren. "Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung sind keine Lappalie und stellen eine rechtswidrige Tat dar." Nach § 75 des Infektionsschutzgesetzes drohten Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.
Quelle: https://www.br.de

Infektionsschutzgesetz hier: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf

Körbel 22.03.2020 17:46

Zitat:

Zitat von JeLü (Beitrag 1519141)
Das ist Satire, oder?

Das heute beschlossene Kontaktverbot?
Klar, was sonst.

Ernst sieht anders aus.

Wer soll das Kontaktverbot denn kontrollieren?
Die Polizei? Die jetzt schon am obersten Limit ist.

Zu dieser unfähigen Bundesregierung passt dieses rumgeeiere aber auch,
wie "der berühmte Arsch auf den Eimer"!
:Maso: :Maso: :Maso: :Maso: :Maso:

Koschier_Marco 22.03.2020 17:48

Gelebte Solidarität
 
Apa

Tschechisches "Schutzmasken-Gate"

Dass es nicht weit her ist mit der Solidarität zwischen EU-Partnern, zeigt ein Zwischenfall, über den am Wochenende die Zeitung "La Repubblica" berichtete: 680.000 für Italien bestimmte und aus China angelieferte Schutzmasken sowie tausende Beatmungsgeräte seien vom polnischen und tschechischen Zoll einkassiert worden – sie kamen nie im Krisengebiet an. Zunächst behauptete Prag, man habe bloß gestohlene Ware konfisziert. Allerdings tauchten Fotos auf, die zeigten, dass die Masken in tschechischen Spitälern zum Einsatz kamen. Tschechien bemüht sich nun um Wiedergutmachung mit Rom und schickt vorerst 100.000 Masken.

Deichman 22.03.2020 17:49

Zitat:

Zitat von antho (Beitrag 1519138)
Bedeutet: Reduzieren von bisher maximal 5 auf maximal 2? Oder ist der aktuelle Stand ein anderer?

Mal ganz praktisch laut gedacht...wenn ich nun mit 3 Freunden mit dem Rad durch die Gegend fahre wie z.B. heute noch, dann entspricht das ja eigentlich nicht einer "Ansammlung von mehr als 2 Personen"...

(das würde ich dann natürlich nicht machen, wenn es ums "statisch" irgendwo "abhängen" geht..fehlt mir eh Lust und Motivation zur Zeit)

..man könnte natürlich auch in 2 Gruppen á 2Personen mit 2m Abstand eine Runde fahren...ist also alles Auslegungssache.

Stefan 22.03.2020 17:51

Zitat:

Zitat von Körbel (Beitrag 1519157)
..........

Körbel, was ist denn Deine Lösung?
Man muss auch die Kollateralschäden eines kompletten Ausgangsverbots beachten, bevor man beschreit, dass alle anderen Lösungen sinnlos sind.


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