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Gelbbremser 20.05.2020 16:56

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1533759)
aus deinem Link:



..................

Aber wozu braucht es in Flüchtlingsheimen überhaupt Reinigungspersonal?? Da leben zwar Menschen, die schutzbedürftige aber doch nicht krank und gebrechlich sind und die durchaus in der Lage sein sollten, ihre Unterkunft selbst sauber zu halten?

Na ja es gibt Vorschriften in Heimen, das kann je nach Bundesland anders organisiert sein.
Die eigenen Räume werden von den Bewohner häufig selbst gereinigt. Gemeinschaftsküchen, Toiletten, Sanitäranlagenjedoch müssen allerdings von professionellem Personal gereinigt werden und da ist es egal, ob Kinder-, Jugend-, Behinderten- oder Flüchtlingsheim.

JENS-KLEVE 20.05.2020 17:07

Zitat:

Zitat von aequitas (Beitrag 1533737)
Relevante Zahlen kann man immer erst mittwochs erwarten. Aussagekräftig ist ansonsten mMn der 7-Tages-Schnitt, da dadurch die Schwankungen der Erhebungen gemittelt werden. Bei den aktuellen Zahlen ist der R-Wert wahrscheinlich jedoch nur begrenzt aussagekräftig, deshalb taugt der 7-Tages-Wert am ehesten.

Heute ist Mittwoch.

In letzter Zeit stimmten aber jeden Tag die Zahlen

https://www.worldometers.info/corona...untry/germany/

Die aktiven Fälle sinken weiter und haben nun das Niveau von Mitte märz:)

Hafu 20.05.2020 17:35

Zitat:

Zitat von Gelbbremser (Beitrag 1533762)
Na ja es gibt Vorschriften in Heimen, das kann je nach Bundesland anders organisiert sein.
Die eigenen Räume werden von den Bewohner häufig selbst gereinigt. Gemeinschaftsküchen, Toiletten, Sanitäranlagenjedoch müssen allerdings von professionellem Personal gereinigt werden und da ist es egal, ob Kinder-, Jugend-, Behinderten- oder Flüchtlingsheim.

Bin mir fast sicher, dass es dazu Vorschriften gibt, was aber nicht bedeutet, dass man diese Vorschriften nicht hinterfragen könnten, auch wenn es hier natürlich off-topic ist.

Ein Flüchtlingsunterkunft hat nichts mit einem Altenheim oder einer Behinderteneinrichtung zu tun, wo professionelle Reinigung selbstverständlich indiziert ist. Flüchtlingsunterkünfte sind eher mit Studentenwohnheimen oder WGs zu vergleichen und dort ist es auch zumutbar, dass Gemeinschaftsküche und sanitäre Einrichtungen von den Bewohnern sauber gehalten werden.
Und erst recht gilt das in einer Pandemie-Situation, wo alle dazu aufgerufen sind, Kontakte soweit möglich zu reduzieren.

Hafu 20.05.2020 17:57

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 1533764)
Heute ist Mittwoch.

In letzter Zeit stimmten aber jeden Tag die Zahlen

https://www.worldometers.info/corona...untry/germany/

Die aktiven Fälle sinken weiter und haben nun das Niveau von Mitte märz:)

Ich halte die Zahlen auch für plausibel und würde sie so interpretieren, dass einerseits die noch vorhandenen Einschränkungen (Maskenpflicht, Versammlungsbeschränkungen und Verbote) wirken, die Menschen trotz aller bereits aufgehobenen Einschränkungen sich überwiegend vernünftig verhalten (die auch existierenden unvernünftigen Ausnahmen fallen einem natürgemäß nur mehr auf) und dass schließlich das gute Wetter der letzten Wochen sehr hilfreich war, weil sich da automatisch viel mehr im Freien abspielt, wo das Übertragungsrisiko nun mal geringer ist.

Da die Politik vor Wochen die "Steuerung auf Sicht" bezogen auf Rücknahme und Erweiterung zukünftiger Maßnahmen propagiert hat, wäre es jetzt (meiner Einschätzung nach) höchste Zeit Kitas und Schulen im nächsten Schritt (in vollem Umfang) zu öffnen.
Selbst wenn durch solche weiteren Lockerungen die Infektzahlen wieder ansteigen sollten, hat man doch mittlerweile einen erheblichen Sicherheitspuffer, bevor man befürchten muss, dass die infektsituation in einen schwer beherrschbaren Bereich eskaliert.

Gelbbremser 20.05.2020 17:57

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1533771)
Bin mir fast sicher, dass es dazu Vorschriften gibt, was aber nicht bedeutet, dass man diese Vorschriften nicht hinterfragen könnten, auch wenn es hier natürlich off-topic ist.

Ein Flüchtlingsunterkunft hat nichts mit einem Altenheim oder einer Behinderteneinrichtung zu tun, wo professionelle Reinigung selbstverständlich indiziert ist. Flüchtlingsunterkünfte sind eher mit Studentenwohnheimen oder WGs zu vergleichen und dort ist es auch zumutbar, dass Gemeinschaftsküche und sanitäre Einrichtungen von den Bewohnern sauber gehalten werden.
Und erst recht gilt das in einer Pandemie-Situation, wo alle dazu aufgerufen sind, Kontakte soweit möglich zu reduzieren.

Da bin ich schon irgendwie deiner Meinung. Ich hinterfrag ständig alles mögliche in meinem Job. Selbst hab ich noch nie in einer Flüchtlingsunterkunft gearbeit. In Kinder- und Jugendheimen z.B.wird je nach Organisationsform sehr viel selbst gemacht um die Kids zu verselbstständigen z.B. Wohngruppen. Im Altersheim hatte meine Mutter lange den Job die Tische nach dem Essen abzuräumen.

Flüchtlingsunterkünfte können sehr unterschiedlich sein. Bei der Kommune in der ich arbeite werden die Bewohner immer mal wieder in Aktionen eingebunden. Das ist dann z.B. dem Hausmeister beim Aufräumen zu helfen.
Aber wiegesagt für sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte ist die Kommune verantwortlich, auch dafür wenn´s versifft. Und die Kommune muß sich wieder an Vorgaben des Landes halten. Ob ich´s für gut oder schlecht halte.

Vicky 20.05.2020 19:50

Eine kurze Meldung:

More than 100,000 coronavirus cases have been reported globally over the last 24 hours, WHO says, “the most in a single day since the outbreak began.”

Quelle MSNBC

Nun ja... Iss noch n Stückchen, bis das überstanden ist.

qbz 20.05.2020 20:12

OVG lehnt Klage gegen Maskenpflicht ab.
 
Das OVG von Mecklenburg-Vorpommern lehnte eine Klage gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Maske in Geschäften ab. Der Kläger sah in der Maskenpflicht einen erheblichen Eingriff in die Menschenwürde. Demgegenüber argumentierte das OVG:

"Paragraph 32 des Infektionsschutzgesetzes sei eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für diese Vorschrift, hieß es zu Begründung weiter. Die angegriffene Norm sei hinreichend bestimmt und genüge derzeit voraussichtlich dem Grundsatz der Verhältnimäßigkeit. Durch eine Mund-Nase-Bedeckung könnten infektiöse Tröpfchen, die zum Beispiel beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abgefangen werden. Das Ansteckungsrisiko werde so verringert. Das Robert-Koch-Institut empfehle in bestimmten Situationen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum, um Risikogruppen zu schützen und die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 zu reduzieren, führte das Gericht weiter aus.

Die Regelung sei voraussichtlich auch erforderlich, weil derzeit die Auswirkungen der Lockerungsmaßnahmen noch nicht absehbar seien. Eine Verletzung der Menschenwürde sei nicht erkennbar. Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit seien durch den Schutz Dritter vor Gefahren für Leib und Leben gerechtfertigt."
https://www.nordkurier.de/mecklenbur...039443105.html

LidlRacer 20.05.2020 20:23

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1533807)
Das OVG von Mecklenburg-Vorpommern lehnte eine Klage gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Maske in Geschäften ab. ...

Ähnliches in NRW:
OVG NRW: Maskenpflicht und Kontaktbeschränkung rechtmäßig


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