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Die eigenen Räume werden von den Bewohner häufig selbst gereinigt. Gemeinschaftsküchen, Toiletten, Sanitäranlagenjedoch müssen allerdings von professionellem Personal gereinigt werden und da ist es egal, ob Kinder-, Jugend-, Behinderten- oder Flüchtlingsheim. |
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In letzter Zeit stimmten aber jeden Tag die Zahlen https://www.worldometers.info/corona...untry/germany/ Die aktiven Fälle sinken weiter und haben nun das Niveau von Mitte märz:) |
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Ein Flüchtlingsunterkunft hat nichts mit einem Altenheim oder einer Behinderteneinrichtung zu tun, wo professionelle Reinigung selbstverständlich indiziert ist. Flüchtlingsunterkünfte sind eher mit Studentenwohnheimen oder WGs zu vergleichen und dort ist es auch zumutbar, dass Gemeinschaftsküche und sanitäre Einrichtungen von den Bewohnern sauber gehalten werden. Und erst recht gilt das in einer Pandemie-Situation, wo alle dazu aufgerufen sind, Kontakte soweit möglich zu reduzieren. |
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Da die Politik vor Wochen die "Steuerung auf Sicht" bezogen auf Rücknahme und Erweiterung zukünftiger Maßnahmen propagiert hat, wäre es jetzt (meiner Einschätzung nach) höchste Zeit Kitas und Schulen im nächsten Schritt (in vollem Umfang) zu öffnen. Selbst wenn durch solche weiteren Lockerungen die Infektzahlen wieder ansteigen sollten, hat man doch mittlerweile einen erheblichen Sicherheitspuffer, bevor man befürchten muss, dass die infektsituation in einen schwer beherrschbaren Bereich eskaliert. |
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Flüchtlingsunterkünfte können sehr unterschiedlich sein. Bei der Kommune in der ich arbeite werden die Bewohner immer mal wieder in Aktionen eingebunden. Das ist dann z.B. dem Hausmeister beim Aufräumen zu helfen. Aber wiegesagt für sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte ist die Kommune verantwortlich, auch dafür wenn´s versifft. Und die Kommune muß sich wieder an Vorgaben des Landes halten. Ob ich´s für gut oder schlecht halte. |
Eine kurze Meldung:
More than 100,000 coronavirus cases have been reported globally over the last 24 hours, WHO says, “the most in a single day since the outbreak began.” Quelle MSNBC Nun ja... Iss noch n Stückchen, bis das überstanden ist. |
OVG lehnt Klage gegen Maskenpflicht ab.
Das OVG von Mecklenburg-Vorpommern lehnte eine Klage gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Maske in Geschäften ab. Der Kläger sah in der Maskenpflicht einen erheblichen Eingriff in die Menschenwürde. Demgegenüber argumentierte das OVG:
"Paragraph 32 des Infektionsschutzgesetzes sei eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für diese Vorschrift, hieß es zu Begründung weiter. Die angegriffene Norm sei hinreichend bestimmt und genüge derzeit voraussichtlich dem Grundsatz der Verhältnimäßigkeit. Durch eine Mund-Nase-Bedeckung könnten infektiöse Tröpfchen, die zum Beispiel beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abgefangen werden. Das Ansteckungsrisiko werde so verringert. Das Robert-Koch-Institut empfehle in bestimmten Situationen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum, um Risikogruppen zu schützen und die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 zu reduzieren, führte das Gericht weiter aus. Die Regelung sei voraussichtlich auch erforderlich, weil derzeit die Auswirkungen der Lockerungsmaßnahmen noch nicht absehbar seien. Eine Verletzung der Menschenwürde sei nicht erkennbar. Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit seien durch den Schutz Dritter vor Gefahren für Leib und Leben gerechtfertigt." https://www.nordkurier.de/mecklenbur...039443105.html |
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OVG NRW: Maskenpflicht und Kontaktbeschränkung rechtmäßig |
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