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Foxi 08.11.2019 19:20

Hamburg Wasser World Triathlon, 11.-12.07.2020
 
Auch im Jahr 2020 geht es rund um den Jungfernstieg und die Alster wieder zur Sache beim zahlenmäßig größten Triathlon der Welt. Seit dem 6. Nov. kann man/frau sich anmelden.

11. + 12. Juli 2020
ITU / Hamburg Wasser World Triathlon


Nach derzeitiger Planung:

JEDERMÄNNER:
  • Sa. 11.07.2020 - Sprintdistanz (500 - 10 - 5) - Einzel und Staffeln
    - Paratriathlon - Deutsche Meisterschaft Sprintdistanz
  • So 12.07.2020 - Olympische Distanz (1,5 - 20 - 10) - Einzel und Staffeln

PROFIS:

6. von 7 Stationen der ITU World Triathlon Series
  • Sa. 11.07.2020 - Sprintdistanz Elite
  • So 12.07.2020 - Mixed Team Staffel WM
=> Hier geht's zur Anmeldung.

Inzwischen ist die erste Stufe aber schon bei beiden Distanzen ausverkauft.
Ich hatte als diesjähriger Starter das Glück, schon einige Tage früher zuschlagen zu dürfen...

Die geplanten Wettkampf-Zeiten wurden vorsorglich schon mal unter Vorbehalt gestellt - in diesem Jahr haben wir gesehen, dass sich die Zeiten kurzfristig geändert hatten, weil die ARD nur am frühen Vormittag das Rennen der Profis übertragen konnte/wollte. Und wegen so einer Übertragung wurden die Abläufe - einschließlich der gebuchten Wunschstartzeiten - eben gekippt.

"Voraussichtlich" heißt es auch bei den Zeitlimits der Hobbysportler:
  • Erforderliche Endzeit für die Sprintdistanz: 2 Stunden, 15 Minuten (voraussichtlich)
  • Erforderliche Endzeit für die Olympische Distanz: 3 Stunden, 30 Minuten (voraussichtlich)
Steht für mich in einem etwas unausgewogenen Verhältnis.

Roini 04.04.2020 06:41

Moin Moin,

ich habe gestern vom Veranstalter eine Mail bekommen mit der Bitte eine Haftungsausschlusserklärung und AGBs digital zu unterschreiben.

Dies habe ich jedoch schon bei der Anmeldung im letzten Jahr gemacht.

Hat da jemand genauere Hintergrundinformationen?

Dankeschön :Blumen:

-MAtRiX- 04.04.2020 07:31

Hatte gestern einen Post auf Facebook gelesen mit dem geänderten Text. Scheinbar wurde ein passus bzgl Höherer Gewalt und dadurch keine Rückerstattung der Startgebühr hinzugefügt.

Sehr merkwürdige Informationspolitik, dies nicht klar zu kommunizieren.

Stefan 04.04.2020 09:00

Zitat:

Zitat von Roini (Beitrag 1522512)
Moin Moin,

ich habe gestern vom Veranstalter eine Mail bekommen mit der Bitte eine Haftungsausschlusserklärung und AGBs digital zu unterschreiben.

Was sind die Folgen, wenn Du nicht unterschreibst?

Steff1702 04.04.2020 09:29

Ist das überhaupt rechtens oder wird hier versucht mit der Unwissenheit der Teilnehmer Gebühren einzubehalten?

Estebban 04.04.2020 09:39

Zitat:

Zitat von Steff1702 (Beitrag 1522529)
Ist das überhaupt rechtens oder wird hier versucht mit der Unwissenheit der Teilnehmer Gebühren einzubehalten?

Nachträglich AGBs ändern ist per se rechtens. Du bist halt nicht verpflichtet es zu unterschreiben, bzw musst mindestens die Möglichkeit haben, dem zu widersprechen. Dann gelten entweder die ursprünglichen AGBs oder der Veranstalter kündigt den Vertrag mit dir - dann muss er dir die Kohle zurückerstatten.

Ich finds nen ziemlich miesen Versuch, sich da rechtlich abzusichern. Zumal nicht mal offen kommuniziert wird, dass es einzig darum geht, bei höherer Gewalt die Kohle zu behalten.

Hafu 04.04.2020 09:40

Zitat:

Zitat von Roini (Beitrag 1522512)
Moin Moin,

ich habe gestern vom Veranstalter eine Mail bekommen mit der Bitte eine Haftungsausschlusserklärung und AGBs digital zu unterschreiben.

Dies habe ich jedoch schon bei der Anmeldung im letzten Jahr gemacht.
...

"Pacta sunt servanda!"

Selbstverständlich solltest du beim alten Vertrag bleiben und keine nachträglich geänderten Vertragsbedingungen unterschreiben mit denen du dich schlechter stellen würdest Du kannst dann später immer noch in aller Ruhe entscheiden, ob du dein bezahltes Startgeld spendest. was bei kleineren Veranstaltungen in der jetzigen außergewähnlichen Situation sicherlich angezeigt ist, da die Ausrichter ansonsten vermutlich vor dem wirtschaftlichen Aus stehen.

Der ITU-Wasser-Triathlon wird allerdings von der World Triathlon Corporation veranstaltet, die letzte Woche von Wanda an einen amerikanischen Investor für 700 Mio USD verkauft wurde. Ob also der ITU-Wasser-Triathlon auch zu den Veranstaltern gehört, die auf die finanzielle Solidarität der Triathlon-Community angewiesen sind, würde ich erstmal in Frage stellen.

In den letzten 10 Jahren gab es in Deutschland eine immer mehr zunehmende Verdrängung kleinerer, günstiger und vereinsgebundener Triathlonveranstaltungen durch teure, kommerzielle, große Massenevents.

Jede Krise bietet auch eine Chance. Wenn durch Covid-19 jetzt die ein oder andere Großveranstaltung an Marktmacht verliert oder sogar durch Insolvenz verschwinden sollte, muss das nicht zwingend nur negativ sein, denn die Athleten werden nach überstandener Pandemie trotzdem wieder Triathlon betreiben wollen und innerhalb kleinerer Veranstaltungen mit Teilnehmergrößen von z.B. unter 500 Startern wird dies voraussichtlich weitaus früher wieder möglich sein als bei den Massenevents, an die wir uns viel zu sehr gewöhnt haben. Folglich wird es in der Zeit nach Covid-19 auch vermutlich eine Blüte kleinerer dezentraler Wettkämpfe geben, die diesem Bedürfnis Rechnung tragen werden.

Roini 04.04.2020 09:48

Hallo Hafu,

ich sehe das ja 100% wie du.

Alle Startgeldern von Veranstaltungen welche von Vereinen organisiert werden will ich nicht zurück, da ich bei unserem Verein ja selbst im Orgateam unseres Triathlons bin und durchaus einen Einblick habe was da alles dahinter steckt.

Bei den großen Veranstaltern sehe ich das allerdings differenzierter.

Generell lege ich halt wert auf eine offene und ehrliche Kommunikation.
Wenn ich den Eindruck habe, dass auch ein großer Veranstalter gegenüber den Athleten mit offenen Karten spielt bin ich durchaus bereit einen Anteil meiner Ausgaben zu verzichten.

Das aktuelle Beispiel ist halt meiner Meinung nach genau das Gegenteil einer offenen und ehrlichen Kommunikation...

Estebban 04.04.2020 09:56

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1522535)
"Pacta sunt servanda!"


Jede Krise bietet auch eine Chance. Wenn durch Covid-19 jetzt die ein oder andere Großveranstaltung an Marktmacht verliert oder sogar durch Insolvenz verschwinden sollte, muss das nicht zwingend nur negativ sein, denn die Athleten werden nach überstandener Pandemie trotzdem wieder Triathlon betreiben wollen und innerhalb kleinerer Veranstaltungen mit Teilnehmergrößen von z.B. unter 500 Startern wird dies voraussichtlich weitaus früher wieder möglich sein als bei den Massenevents, an die wir uns viel zu sehr gewöhnt haben. Folglich wird es in der Zeit nach Covid-19 auch vermutlich eine Blüte kleinerer dezentraler Wettkämpfe geben, die diesem Bedürfnis Rechnung tragen werden.

So gerne ich dir in dem Punkt glauben würde... ich fand in meinen paar Jahren triathlon die sprintdistanzen beim dorfverein um die Ecke, die ich spontan noch eingeschoben habe, die mit Abstand schönsten Veranstaltungen. Aber es ist eben nicht nur der Anbieter „schuld“ an der Verschiebung, sondern eben auch der nachfragende.
Die Leute wollen doch das große M „auf die Wade tätowiert haben“. Auf gut deutsch macht es hinterher im Büro halt mehr her, zu sagen ich hab beim Berlin Marathon mitgemacht - da wurde der Weltrekord aufgestellt, als dass man bei einem volkslauf um die Ecke Dritter wird.
Ich find die Idee schön und romantisch, dass es sich dahin verschiebt und bei den Leuten hier im Forum kann ich es mir auch vorstellen. Die „Maße“ wird aber weiter lieber bei den großen bekannten Veranstaltern bleiben. So gern ich mich da auch irren würde :)

DocTom 04.04.2020 10:13

Zitat:

Zitat von Roini (Beitrag 1522538)
Hallo
ich sehe das ja 100% wie du.

Alle Startgeldern von Veranstaltungen welche von Vereinen organisiert werden will ich nicht zurück, ... Kommunikation...

+1, die kleinen können ja eher auch noch zu einem alternativen Termin die Veranstaltung später organisieren, wenn die Gemeinden organisatorisch und finanziell das unterstützen...
Bleibt gesund
Thomas

Hafu 04.04.2020 10:41

Zitat:

Zitat von Estebban (Beitrag 1522540)
...
Ich find die Idee schön und romantisch, dass es sich dahin verschiebt und bei den Leuten hier im Forum kann ich es mir auch vorstellen. Die „Maße“ wird aber weiter lieber bei den großen bekannten Veranstaltern bleiben. So gern ich mich da auch irren würde :)

Hier in diesem Thread geht es ja primär um die Fragestellung: soll man die mal eben geänderten Gechäftsbedingungen der größten Triathlonveranstaltung der Welt akzeptieren und damit faktisch das bezahlte Startgeld einem 700-Mio-USD-Unternehmen "spenden".

Das muss jeder für sich selbst entscheiden und dabei aber auch bedenken, ob er mit dem Geld anderen von der Pandemie gebeutelten Unternehmen oder Veranstaltern nicht evt. mehr helfen kann.

Daneben steht es für mich außer Frage, dass Triathlonmassenveranstaltungen auf absehbare Zeit (höchstwahrscheinlich für das ganze Jahr 2020) nicht mehr angeboten werden. Die Frage ist also erstmal zweitrangig, welche Veranstaltung die Masse der Triathleten bevorzugt, weil es in absehbarer Zeit eben diese Großevents nicht geben wird.

Eher mittelfristig genehmigungsfähig sind Veranstaltungen, bei denen das gebotene social distancing (im Wettkampf sowie vor und nach dem Wettkampf) umsetzbar ist und das werden eben kleine Wettkämpfe (vermutlich auch mit geänderten Abläufen, wie z.B. Rolling Start) sein. Wir werden in ein paar Monaten reine Profirennen (nur mit Live-Coverage ohne Publikum) sehen, ähnlich wie auf der Amateurseite der Wiedereinstieg in WEttkämpfe mit (evt. auch selbstorganisierten) Mikroevents hin zu kleineren regionalen Veranstaltungen laufen wird.
Das was ich oben geschrieben habe, ist also keine romantische Vorstellung, sondern eher ein realistischer Blick in die (etwas fernere) Zukunft nach dem Lock-Down.

Vicky 04.04.2020 10:52

Zitat:

Zitat von Estebban (Beitrag 1522534)
Nachträglich AGBs ändern ist per se rechtens. Du bist halt nicht verpflichtet es zu unterschreiben, bzw musst mindestens die Möglichkeit haben, dem zu widersprechen. Dann gelten entweder die ursprünglichen AGBs oder der Veranstalter kündigt den Vertrag mit dir - dann muss er dir die Kohle zurückerstatten.

Ich finds nen ziemlich miesen Versuch, sich da rechtlich abzusichern. Zumal nicht mal offen kommuniziert wird, dass es einzig darum geht, bei höherer Gewalt die Kohle zu behalten.

Sehe ich auch so. Das hat ein ganz gewaltiges Geschmäckle. Ich frage mich manchmal, ob uns die Leute für dumm verkaufen wollen.

Steff1702 04.04.2020 11:43

Zitat:

Zitat von Vicky (Beitrag 1522560)
Sehe ich auch so. Das hat ein ganz gewaltiges Geschmäckle. Ich frage mich manchmal, ob uns die Leute für dumm verkaufen wollen.

Wäre die Klausel aber nicht ungültig weil es aktuell das Gesetz in Deutschland anders regelt?
Finde es ziemlich mies wie Aufgrund der Unkenntnis der Teilnehmer teilweise versucht wird ein paar Euro (oder alles) einzubehalten.

Klugschnacker 04.04.2020 11:53

Zitat:

Zitat von Steff1702 (Beitrag 1522568)
Wäre die Klausel aber nicht ungültig weil es aktuell das Gesetz in Deutschland anders regelt?

Haufe.de schreibt dazu:
"Manche Veranstalter behalten sich in ihren AGB vor, im Falle höherer Gewalt von der Leistungspflicht und der Pflicht zur Rückzahlung frei zu sein. Eine solche Klausel ist nach der Rechtsprechung des EuGH unwirksam (EuGH, Urteil v. 26.9.2013, C 509/11)."

Estebban 04.04.2020 14:53

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1522556)
Hier in diesem Thread geht es ja primär um die Fragestellung: soll man die mal eben geänderten Gechäftsbedingungen der größten Triathlonveranstaltung der Welt akzeptieren und damit faktisch das bezahlte Startgeld einem 700-Mio-USD-Unternehmen "spenden".

Das muss jeder für sich selbst entscheiden und dabei aber auch bedenken, ob er mit dem Geld anderen von der Pandemie gebeutelten Unternehmen oder Veranstaltern nicht evt. mehr helfen kann.

Daneben steht es für mich außer Frage, dass Triathlonmassenveranstaltungen auf absehbare Zeit (höchstwahrscheinlich für das ganze Jahr 2020) nicht mehr angeboten werden. Die Frage ist also erstmal zweitrangig, welche Veranstaltung die Masse der Triathleten bevorzugt, weil es in absehbarer Zeit eben diese Großevents nicht geben wird.

Eher mittelfristig genehmigungsfähig sind Veranstaltungen, bei denen das gebotene social distancing (im Wettkampf sowie vor und nach dem Wettkampf) umsetzbar ist und das werden eben kleine Wettkämpfe (vermutlich auch mit geänderten Abläufen, wie z.B. Rolling Start) sein. Wir werden in ein paar Monaten reine Profirennen (nur mit Live-Coverage ohne Publikum) sehen, ähnlich wie auf der Amateurseite der Wiedereinstieg in WEttkämpfe mit (evt. auch selbstorganisierten) Mikroevents hin zu kleineren regionalen Veranstaltungen laufen wird.
Das was ich oben geschrieben habe, ist also keine romantische Vorstellung, sondern eher ein realistischer Blick in die (etwas fernere) Zukunft nach dem Lock-Down.


Ist hier sicher auch offtopic - und bin auch bei dir, mittelfristig wird das der Weg zurück sein. Ich dachte eher an 2022/23. da glaube ich nicht, dass die kleinen Veranstalter signifikant Marktanteile zurückgewinnen, eher andersrum ;)

tridinski 04.04.2020 20:44

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1522570)
Haufe.de schreibt dazu:
"Manche Veranstalter behalten sich in ihren AGB vor, im Falle höherer Gewalt von der Leistungspflicht und der Pflicht zur Rückzahlung frei zu sein. Eine solche Klausel ist nach der Rechtsprechung des EuGH unwirksam (EuGH, Urteil v. 26.9.2013, C 509/11)."

Danke dafür, gut zu wissen! Allerdings wird sich der Veranstalter zuerst auf seine AGB berufen und der geprellte Sportler muss dann klagen um seine Piepen wiederzubekommen, vielleicht, irgendwann. Wer hat da schon Bock drauf?

mwpk71 04.04.2020 22:04

Hat eigentlich jemand die alten AGBs runtergeladen? Auf der Website gibt es ja nur die aktuellen.

Viele Grüße
Markus

Hafu 05.04.2020 08:14

Zitat:

Zitat von tridinski (Beitrag 1522679)
Danke dafür, gut zu wissen! Allerdings wird sich der Veranstalter zuerst auf seine AGB berufen und der geprellte Sportler muss dann klagen um seine Piepen wiederzubekommen, vielleicht, irgendwann. Wer hat da schon Bock drauf?

Wenn der Veranstalter auf ein formloses Schreiben mit Bitte um Rückforderung nicht reagieren sollte (was angesichts der eindeutigen EU-Rechtslage eher unwahrscheinlich ist), dann wäre der alternative Schritt die Einleitung eines Mahnbescheids (kostet online 25,-€ und die Kosten des Mahnverfahrens kommen auf die ursrpüngliche Rückforderung drauf).
In dem Fall müsste der Gemahnte gerichtlich belegen, dass die ürsprüngliche Forderung unrechtmäßig war, wenn er den aus dem Nahnbescheid resultierenden Vollstreckungsbescheid anfechten will.

Roini 05.04.2020 09:19

Auf der offiziellen Facebookseite des ITU World Triathlon Hamburg war bis gestern ein vom Veranstalter öffentlich geposteter Beitrag (da ging es um Übernachtungen) den einige Athleten aufgrund der hier angesprochenen Vorgehensweise sehr kritisch kommentiert haben.

Dieser Beitrag wurde jetzt inklusive aller Kommentare gelöscht...

Ich wollte dieses Jahr endlich mal in Hamburg starten, da die Stadt weltweit zu meinen absoluten Lieblingen zählt. Die letzten Jahre hat es nie funktioniert, da meine Frau zu der Zeit immer Halbjahresabschluss hat und keinen Urlaub bekommt.
Jetzt hat sie ein Jahr Elternzeit und ich zu der Zeit meinen Partnermonat. Hätte wunderbar funktioniert.

Ich bin von der Vorgehensweise des Veranstalters maßlos enttäuscht.

Falls ja hoffentlich bis Juli wieder Reisen innerhalb Deutschlands möglich sind werde ich trotzdem hinfahren. Das Bahnticket ist ja eh schon bezahlt.
Werde mir dann in meiner Lieblingskneipe "Zum scharfen Eck" gleich mal ein paar kühle Astra gönnen.
Wenn eh kein Wettkampf ist kann man das ja ruhig machen :Prost:

Klugschnacker 07.04.2020 11:09

Zitat:

Zitat von -MAtRiX- (Beitrag 1522516)
Hatte gestern einen Post auf Facebook gelesen mit dem geänderten Text. Scheinbar wurde ein passus bzgl Höherer Gewalt und dadurch keine Rückerstattung der Startgebühr hinzugefügt.

Sehr merkwürdige Informationspolitik, dies nicht klar zu kommunizieren.

Hallo!

Ich habe mir die aktuellen AGB angeschaut. Sie befinden sich hier.

Dort heißt es:
§8 AUSFALL DER VERANSTALTUNG / NICHTANTRETEN
(1) Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder Sicherheitsgründen hat der Teilnehmer daraus keinen Anspruch auf Schadensersatz (wie z.B. für Anreisekosten).

(2) Bei einem Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch gegenüber dem Veranstalter. Ansprüche gegen die Rücktrittsversicherung bleiben davon unberührt.
Es geht hier nicht um eine Einschränkung der Rückzahlung des Startgeldes. Sondern um eine Einschränkung des Schadenersatzes, zum Beispiel für Reisekosten.

Ein Anspruch des Teilnehmers auf Schadenersatz besteht bei Absagen aufgrund höherer Gewalt ohnehin nicht. Von der Rückzahlung des Startgeldes ist in dem Paragraphen nicht die Rede.

Frage an Euch: Ist der obige Absatz der Grund der Kontroverse? Oder gibt es eine andere Version der AGBs, die per Mail verschickt wurde?

Grüße! :Blumen:
Arne

Roini 07.04.2020 13:00

Also mir geht es nicht um irgendeinen Passus welcher nachträglich geändert wurde. Mir geht es rein um das Verhalten und die Art der Kommunikation des Veranstalters.

Ohne Angabe von Gründen die Teilnehmer aufzufordern neue Haftungsausschlüsse und AGBs zu unterschreiben, kritische Facebook-Posts löschen etc.

Da haben in letzter Zeit andere kommerzielle Veranstalter und vor allem Vereine gezeigt wie man so etwas deutlich besser macht.

massi 17.04.2020 17:19

Zitat:

Zitat von Roini (Beitrag 1523200)
Also mir geht es nicht um irgendeinen Passus welcher nachträglich geändert wurde. Mir geht es rein um das Verhalten und die Art der Kommunikation des Veranstalters.

Sehe ich auch so.
Ich habe Flug und Hotel gebucht und würde wohl beides verlieren. Kann ich aber zur Not damit leben, andere haben gerade wesentlich grössere Probleme...

Die Art und Weise, mal kurz vor knapp noch die AGB's der einmaligen Situation anzupassen und dann noch so zu tun als ob das ganz selbstverständlich wäre, finde ich persönlich höchst beschämend.
Ich dachte der Badenser ist da weg vom Ruder.... :Lachen2:

jannjazz 17.04.2020 17:44

Hm, am 06.09. ist Landesliga Norderstedt, da hätten wir also viel zu wenig Kampfrichter. Am 13.09. ist schon der Nachholtermin für den Marathon Hamburg. Am 20.09. kann es schon recht frisch sein. Und wo all die Athleten hinsollen, bei zwei so Riesenveranstaltungen gleichzeitig, da bin ich gespannt. Aber da kümmern sich schlauere Leute drum. Ich verstehe sie auch alle, dass sie durchführen wollen.

teofilo 17.04.2020 18:28

Zitat:

Auf der offiziellen Facebookseite des ITU World Triathlon Hamburg...
:Nee: :Cheese:

tangogolf73 15.05.2020 11:28

Hi,
Der Triathlon wurde ja auf Anfang September verschoben. Wie allen anderen auch, wurde mir Angeboten, den September-Termin zu nutzen oder auf das Jahr 2021 umzubuchen. Leider sind beide Termine für mich nicht möglich, da beide Termine außerhalb der hessischen Ferien liegen. Ich hatte den Veranstalter jetzt angeschrieben und um Erstattung der Startgebühr gebeten, welches abgelehnt wurde. Daraufhin habe ich gefragt, ob ich einen Gutschein bekommen könnte, um an einem anderen Event teilzunehmen. Dies wurde auch abgelehnt. Wie geht man damit um? Soll man hart sein und ggf. einen Anwalt einschalten. Wenn es hier nur um rd. € 50,00 gehen würde, würde ich mir nicht die Mühe machen. Aber es stehen auch richtige Summen im Raum. Danke für Euer Feedback.

Hanoi Hustler 15.05.2020 11:50

Sofort Anwalt einschalten wenn Rechtsschutz vorhanden. Das Verhalten ist eine Frechheit aber ich hätte es bei dem Veranstalter nicht anders erwartet.

Hafu 15.05.2020 12:02

Zitat:

Zitat von tangogolf73 (Beitrag 1532561)
... Wenn es hier nur um rd. € 50,00 gehen würde, würde ich mir nicht die Mühe machen. Aber es stehen auch richtige Summen im Raum. Danke für Euer Feedback.

Um welche Summen geht es denn und warum spielen bei einem kurzen Wochenendtrip für einen Sprint- oder olympischen Triathlon die Schulferien eine so große Rolle?

tangogolf73 15.05.2020 13:11

Sind rd. € 195,00. Ja, habe es one-way rd. 500 Kilometer. Wenn sollte meine Familie oder zumindest meine Frau mitkommen.

Hafu 15.05.2020 19:33

Zitat:

Zitat von tangogolf73 (Beitrag 1532591)
Sind rd. € 195,00. Ja, habe es one-way rd. 500 Kilometer. Wenn sollte meine Familie oder zumindest meine Frau mitkommen.

Ich weiß nicht, nach wieviel Wettkämpfen ich/wir noch am selben Tag mehr als 500km zurückgefahren bin, bestimmt 4-5mal pro Saison, manchmal auch öfter, da wir halt am Rande Deutschlands wohnen und praktisch alle Wettkämpfe außerhalb Bayerns jenseits von 500km liegen.
Außerhalb der Schulferien liegt ja eigentlich nahezu gesamte Triathlonsaison.

Im letzten Jahr hat das selbst mit der Challenge Riccione und dem Rennen in Samorin geklappt. Großer Vorteil einer abendlichen Heimreise: die Autobahnen sind Sonntag abends wesentlich leerer als tagsüber und nach Wettkampf und Siegerehrung ist man noch genügend mit Stresshormonen, geflutet dass auch das wachbleiben beim Fahren ziemlich leicht fällt.

Seyan 15.05.2020 20:22

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1532682)
Ich weiß nicht, nach wieviel Wettkämpfen ich/wir noch am selben Tag mehr als 500km zurückgefahren bin, bestimmt 4-5mal pro Saison, manchmal auch öfter, da wir halt am Rande Deutschlands wohnen und praktisch alle Wettkämpfe außerhalb Bayerns jenseits von 500km liegen.
Außerhalb der Schulferien liegt ja eigentlich nahezu gesamte Triathlonsaison.

Im letzten Jahr hat das selbst mit der Challenge Riccione und dem Rennen in Samorin geklappt. Großer Vorteil einer abendlichen Heimreise: die Autobahnen sind Sonntag abends wesentlich leerer als tagsüber und nach Wettkampf und Siegerehrung ist man noch genügend mit Stresshormonen, geflutet dass auch das wachbleiben beim Fahren ziemlich leicht fällt.

Es ist gut, wenn das bei dir gut geklappt hat, aber er hat jedes Recht die neuen Bedingungen abzulehnen. Ich mein, wenn ich mir die Fluggastverordnung so ansehe, da ist es grundsätzlich geregelt, dass eine Änderung am Vertrag die Zustimmung des Kunden bedarf (bei Individualreise) und wenn ihm das nicht zusagt, dann darf er vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückverlangen.

Als Jurist fände ich das durchaus ein anwendbares Konzept. Es ist ja nicht so, als würde der Veranstalter den Platz nicht neu verkaufen können, falls ein Athlet keinen der neuen Termine wahrnehmen will.

Hafu 15.05.2020 21:39

Zitat:

Zitat von Seyan (Beitrag 1532693)
...
Als Jurist fände ich das durchaus ein anwendbares Konzept. Es ist ja nicht so, als würde der Veranstalter den Platz nicht neu verkaufen können, falls ein Athlet keinen der neuen Termine wahrnehmen will.

Die juristische Seite der Startgeldgeschichte ist mir bewusst.
Ich würde mir aber auch wünschen, dass die Problematik die diese Rechtssituation für die Veranstalter mit sich bringt auch den Athleten bewusst ist.

Dass die Veranstalter in Hamburg einen abgegebenen Startplatz für September problemlos weiterverkaufen können halte ich angesichts der neuen und für Teilnehmer wenig attraktiven Pandemie-bedingten Sonderregeln für ein Gerücht.

Natürlich wollte ich mein eigenes Verhalten nicht zum Maßstab erheben, sondern einfach nur als Denkanstoß anekdotisch in den Raum stellen.

"Neuer Termin liegt außerhalb der Schulferien" halte ich für eine etwas dünne Begründung, um einen Anwalt einzuschalten. Zumindest in der derzeitigen Situation.

Ich bin auch mittlerweile von drei Termin-Wettkampfverlegungen betroffen (Bled, Samorin, Taupo). Für die ersten beiden Wettkämpfe gibt es bis jetzt Ersatztermine, die mir nicht wirklich passen, da die alten Termine genau mit dem Urlaubsplan, der bei uns Anfang des Jahres erstellt wird, abgestimmt waren. Trotzdem werde ich die neuen Termine wahrnehmen, wenn die Veranstalter es hinbekommen sollten, den Wettkampf auch tatsächlich durchzuführen.
Der Triathlonsport ist mir wichtig und ohne genügend Veranstalter, die Wettkämpfe organisieren, wird unser Sport ärmer.

Seyan 16.05.2020 11:20

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1532716)
"Neuer Termin liegt außerhalb der Schulferien" halte ich für eine etwas dünne Begründung, um einen Anwalt einzuschalten. Zumindest in der derzeitigen Situation.

Der Veranstalter verschiebt die Veranstaltung um mehrere Monate oder bietet die Option, auf nächstes Jahr umzubuchen. Er weigert sich aber, das Geld zurückzuzahlen, wenn man keine von beiden Optionen nutzen möchte. Das ist so nicht in Ordnung, egal aus welchen Gründen ich beide Möglichkeiten ablehne. Das hat den Veranstalter auch nicht zu interessieren.

Ja, die Corona-Krise tut allen Veranstaltern weh. Und ja, ich verstehe, dass die alle mit dem finanziellen zu kämpfen haben. Das ändert aber nix daran, dass die Verschiebung eine Änderung am Vertrag darstellt und man nicht gezwungen werden kann, dieser Änderung zustimmen zu müssen. Man hat das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.

Hafu 16.05.2020 12:40

Zitat:

Zitat von Seyan (Beitrag 1532767)
Der Veranstalter verschiebt die Veranstaltung um mehrere Monate oder bietet die Option, auf nächstes Jahr umzubuchen. Er weigert sich aber, das Geld zurückzuzahlen, wenn man keine von beiden Optionen nutzen möchte. Das ist so nicht in Ordnung, egal aus welchen Gründen ich beide Möglichkeiten ablehne. Das hat den Veranstalter auch nicht zu interessieren.

Ja, die Corona-Krise tut allen Veranstaltern weh. Und ja, ich verstehe, dass die alle mit dem finanziellen zu kämpfen haben. Das ändert aber nix daran, dass die Verschiebung eine Änderung am Vertrag darstellt und man nicht gezwungen werden kann, dieser Änderung zustimmen zu müssen. Man hat das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.

Du bist doch auch im anderen Thread zu diesem Thema aktiv, so dass dir die neue seit gestern geltende Rechtslage bekannt sein müsste?

Meine Argumentation, dass man sich im Interesse des Sports als Teilnehmer schon ernsthaft darum bemühen sollte, angebotene Ersatztermine auch wahrzunehmen, anstatt stumpf auf seinem vermeintlichen Recht zu bestehen, war primär ein Appell an die Vernunft der Triathleten.

Mit der Gesetzesänderung, die gestern den Bundesrat passiert hat, hat sich aber ganz unabhängig von diesen ethischen Gesichtspunkten, eben auch die Rechtslage angepasst:

Es macht also wenig Sinn bei der aktuellen Rechtslage mit dem Anwalt zu drohen oder diesen einzuschalten.

Wer die Ersatzveranstaltung nicht wahrnehmen kann oder will und einen Gutschein des Veranstalters nicht einlöst, wird voraussichtlich sein Geld zurückbekommen, aber eben erst Ende 2021 (sofern es den Veranstalter bis dahin noch gibt).

jannjazz 16.05.2020 14:22

100% bei hafu. Die Veranstalter werden verrecken wie die Fliegen, wenn die Athletenschaft nicht kooperativ ist. Das gilt auch für die ganz großen.

Seyan 16.05.2020 20:27

Zitat:

Zitat von jannjazz (Beitrag 1532799)
100% bei hafu. Die Veranstalter werden verrecken wie die Fliegen, wenn die Athletenschaft nicht kooperativ ist. Das gilt auch für die ganz großen.

Da fallen mir zwei Punkte ein:

1) Wenn der Athlet auf die Kooperation hofft, interessiert das manche Veranstalter nen Dreck.
2) Hier geht es um eien Verschiebung, die der Athlet nicht zu verantworten hat. Von ihm zu verlangen, auf sein Geld zu verzichten, weil er den neuen Termin nicht wahrnehmen kann, ist eine Frechheit. Vor allem, weil durch die Verschiebung für den Veranstalter die Möglichkeit besteht, den Platz neu zu verkaufen.

Ich gehe durchaus mit, dass man die Veranstalter unterstützen sollte. Aber dafür sollten sie sich diese Unterstützung verdient haben.

Hafu 16.05.2020 22:53

Zitat:

Zitat von Seyan (Beitrag 1532856)
...
1) Wenn der Athlet auf die Kooperation hofft, interessiert das manche Veranstalter nen Dreck.

Veranstalter, die sich einen "Dreck" für ihre Kunden interessieren, verschwinden nach wenigen Jahren von der Bühne. Ich war noch nie in Hamburg am Start, kann also zum konkreten Wettkampf dort nichts aus eigenem Erleben erzählen, aber eine Veranstaltung, die innerhalb von 18 Jahren zum größten Triathlon der Welt angewachsen ist, muss der allgemeinen Lebenserfahrung nach ein bis zwei Dinge auch in der Kundenbeziehung richtig gemacht haben

Zitat:

Zitat von Seyan (Beitrag 1532856)
...
2) Hier geht es um eien Verschiebung, die der Athlet nicht zu verantworten hat.

Hier geht es um eine Verschiebungsursache, die sicherlich auch der Veranstalter nicht zu verantworten hat. Wenn z.B. ein extremes Gewitter am Wettkampftag oder ein Orkan dazu führen würde, dass die Veranstaltung abgebrochen wird, hätte keiner der Teilnehmer irgendeinen Anspruch auf Rückerstattung der Startgelder, da es sich um "höhere Gewalt" handeln würde, für die der Veranstalter nicht in Mithaftung genommen werden kann.

Dass die schwerste Pandemie seit 100 Jahren nicht auch als "höhere Gewalt" gilt, ist eine reine juristische Spitzfindigkeit.

Zitat:

Zitat von Seyan (Beitrag 1532856)
Von ihm zu verlangen, auf sein Geld zu verzichten, weil er den neuen Termin nicht wahrnehmen kann, ist eine Frechheit. Vor allem, weil durch die Verschiebung für den Veranstalter die Möglichkeit besteht, den Platz neu zu verkaufen.
...

Im konkreten Beispiel wohl eher "nicht wahrnehmen will" als "nicht wahrnehmen kann".

Auch nach der neuen Rechtslage muss man nicht auf das Geld verzichten. Aber das weißt du ja eh. Es besteht nur eben kein Anspruch auf unmittelbare Auszahlung, sondern erst wenn man vom Veranstalter angegebene Gutscheine bis Ende 2021 nicht wahrgenommen hat. Ein zinsloser Kredit von ein paar Euro dürfte keinen verhinderten Teilnehmer in Existenznot bringen. Die gleichzeitie Rückzahlung von mehreren hunderttausend bis hin zu Mio Euro bei 10 000 Teilnehmern kann eine Eventagentur sehr wohl in existenzielle Gefahr bringen, wie in diesem Jahr bereits zu sehen.

dr_big 17.05.2020 07:49

@Hafu: die Gutscheinlösung würde ja nur funktionieren, wenn der Veranstalter jetzt tatsächlich einen Gurschein anbietet. Da weigern sich aber viele und buchen dich zwangsweise auf einen Termin um, zu dem man überhaupt nicht teilnehmen kann. Damit nimmt sich der Veranstalter selbst die Möglichkeit, den Startplatz neu zu vergeben und dir Ende 2021 das Geld auszuzahlen.

Ich verstehe auch nicht, warum sich die Veranstalter da so anstellen. Die durch Erstattung freigewordenen Startplätze lassen sich schnell wieder verkaufen und ausser etwas Verwaltungsaufwand für Erstattung und Neuvergabe ist das ein Nullsummenspiel.

Hafu 17.05.2020 08:21

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1532893)
.... Die durch Erstattung freigewordenen Startplätze lassen sich schnell wieder verkaufen und ausser etwas Verwaltungsaufwand für Erstattung und Neuvergabe ist das ein Nullsummenspiel.

Das halte ich für eine sehr gewagte Hypothese. Es ist noch keineswegs sicher, ob Anfang September sportliche Großveranstaltungen stattfinden dürfen. Dadurch, dass an besagtem Wochenende sogar gleich drei Großveranstaltungen in Hamburg terminiert sind, steigt die Reservekapazität die Rettungskräfte und Notaufnahmen für Unfälle und sonstige Schadensereignisse vorhalten müssen nochmal stark an.

Nur wenn die covid-19-Fälle in Hamburg auf dem jetzigen niedrigen Niveau verharren oder weiter absinken, was bei dem gerade in den Stätten schon jetzt vielorts zu beobachtendem sorglosen Verhalten vieler Menschen alles andere als sicher ist, wäre eine derartige Veranstaltung durchführbar und genehmigungsfähig.

Dass vor diesem unsicheren Hintergrund und weiterhin geschlossenen Schwimmbädern sowie nicht stattfindendem Vereinstraining allzu viele Athleten sich jetzt um einen Startplatz in Hamburg bemühen und per Vorkasse anmelden, halte ich für unwahrscheinlich.
Eher hat die durch den Lockdown erzwungene Sportpause vermutlich vielen in Hamburg aktuell vorangemeldeten Triathlonanfängern (traditionell gerade dort ein großer Anteil der Anmelder) einen Strich durch die Rechnung ihrer geplanten Vorbereitung gemacht, so dass diese alleine deshalb sich keinen Start dort zutrauen und gerne ihren Startplatz abgeben würden.

massi 17.05.2020 09:12

Zitat:

Zitat von Seyan (Beitrag 1532856)
Aber dafür sollten sie sich diese Unterstützung verdient haben.

Sorry, aber das ist für mich um Längen zu kleinlich.

Ich habe Flug und Hotel umgebucht und freue mich auf ein tolles Triathlonfest. Wenn es denn stattfindet...
Die Verschiebung hat mich auch ca. 200 Euro gekostet, denke aber wer es sich leisten kann für 2,5 sporteln nach Hamburg zu fliegen, sollte nicht jammern. :Huhu:

massi

Wasserbüffel 17.05.2020 13:20

Zitat:

Zitat von massi (Beitrag 1532902)
Sorry, aber das ist für mich um Längen zu kleinlich.

Ich habe Flug und Hotel umgebucht und freue mich auf ein tolles Triathlonfest. Wenn es denn stattfindet...
Die Verschiebung hat mich auch ca. 200 Euro gekostet, denke aber wer es sich leisten kann für 2,5 sporteln nach Hamburg zu fliegen, sollte nicht jammern. :Huhu:

massi

Kleinlich ist ein komischer Ausdruck dafür finde ich. Letzendlich muss jeder selber entscheiden was er den Veranstaltern "gönnt" oder zurückfordert. Ich vermute viele jammern hier auf hohem Niveau und könnten sich den Luxus erlauben das Startgeld zu spenden. Ich kann aber auch jeden verstehen der in der momentanen Situation sich das vielleicht finanziell einfach nicht erlauben kann und auf jeden € angewiesen ist.

Scheinbar fühlen sich viele auch einfach nur schlecht behandelt von den Veranstaltern, weil Ihnen gar nicht die Möglichkeit der Rückerstattung angeboten wird.

Wie gesagt, muss jeder selber wissen wie viel Zeit und Energie er in sowas investiert. Aber bevor ich wegen 100-200€ nen Anwalt einschalte oder stundenlang Mails verfasse spare ich mir und allen Beteiligten den Ärger und notiere das für mich in meinem Buch für gute Taten. :)

(Fürs Protokoll, habe selbst schon mehrere Startgelder gespendet. Kleine Vereins-Veranstaltungen, HAJ Marathon und bin selber für Olympisch gemeldet in Hamburg und 70.3 Duisburg.)


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