Badekappe/Schwimmbrille an Zuschauer
Hallo Zusammen,
ich habe in der Sportordnung keinen Hinweis zu meiner Frage gefunden. Vielleicht hat ja schonmal jemand damit Erfahrung gemacht oder es ist ein Schiedsrichter unter uns, der das weiß: Meine Frau/Tochter und ich haben eine kleine Tradition beim Wettkampf. Wenn ich nach dem Schwimmen in die Wechselzone laufe, übergebe ich meine Schwimmbrille und Badekappe an meine Tochter und sie darf bis zum Ziel darauf aufpassen. Sie steht also unter den Zuschauern und ich gebe sie ihr dort in die Hand wenn an ich an ihr vorbei laufe. Kann man mir das als Vorteilsnahme auslegen, was zur Disqualifikation führt? Schließlich muss ich das Equipment theoretisch in der Wechselzone nicht mehr versorgen. Ein messbarer Zeitvorteil ergibt es vermutlich nicht. Bisher wurde ich dafür weder bestraft noch darauf angesprochen. Aber vielleicht auch nur, weil es niemand gesehen oder sich beschwert hat. Vielen Dank Gruß Schubbi |
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Wie das bei kleineren Wettkämpfen gehandhabt wird kann ich natürlich auch nicht sagen. Viele Grüße Andy |
Die DTU-Sportordnung ist dahingehend eindeutig:
"34.3 Die verwendete Ausrüstung für den Wettkampf ist an der vom Veranstalter vorgesehenen Stelle zu deponieren und im Verlauf des Wettkampfes von den Teilnehmern auch wieder dort zu platzieren. " Macht ja durchaus auch Sinn. Ich vermute, dass es in anderen Wettkampfordnungen nicht anders aussieht. Würde mich zumindest sehr überraschen. Ob es sich nun um den Neo oder 'nur' die Schwimmkappe und Schwimmbrille handelt, wird sicherlich keine Rolle spielen. Eine Wettkampfordnung muss grundlegende Regeln aufstellen, welche dann generell zu befolgen sind. Auf eine solche Detaildiskussion wird sich dann wohl kein Wettkampfrichter einlassen, ob nun tatsächlich ein Vorteil zum Tragen kommt oder nicht. Insofern hast Du wohl bisher einfach Glück gehabt. Fraglich ist, ob Du ihr etwas übergeben könntest, was nicht zur Schwimmausrüstung gehört, und sie darauf dann aufpassen könnte. Z.B. ein Armband, dass Du einfach nur zu diesem Zweck trägst. Vielleicht mit einem persönlichen Aufdruck, um die Wichtigkeit für Deine Tochter zu erhöhen. Ich befürchte aber, dass die obige Formulierung 'die verwendete Ausrüstung für den Wettkampf' tatsächlich alles betrifft, was Du beim Schwimmen, Radfahren oder Laufen mitführst. Aber ggf. könnte man sowas wie mit dem Armband ja vorher mit den Wettkampfrichtern ansprechen. |
Wir als KRs wollen natürlich nicht päbstlicher sein als der Pabst. Die Neosache geht gar nicht, er hätte ihn ja nicht ausziehen dürfen. Bei der Badekappe/Schwimmbrille ist eigentlich vor allem die Frage, ob andere Teilnehmer behindert werden, wenn angehalten und übergeben wird. Dies ist auch kein Punkt an dem ein Kampfrichter steht.
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Das obige DQ ist also aufgrund der Chancengleichheit aller Teilnehmer wohlbegründet und nachvollziehbar. Die Abgabe des Neos an Angehörige erspart dem Teilnehmer dann auch noch in der Wechselzone das Einpacken des Neos in die Wechseltüte. |
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ich habe schon zeitstrafen für einen über den rand der wechselbox hängenden neoärmel gesehen. selbst nur teilweise drüberhängend ist halt nicht komplett "drin" wie es in der wettkampfbesprechung gefordert wurde (alle sachen haben IN der box zu sein). |
Meiner Erfahrung nach nehmen die Kampfrichter das nicht so genau. Ich vergesse manchmal nach dem Radfahren die Handschuhe auszuziehen und werfe sie dann neben die Laufstrecke. Ein Vereinskamerad packt sie dann ein. Da ich eher im hinteren Drittel angesiedelt bin ist es sowieso nicht so wichtig.
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