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pschorr80 14.04.2020 22:51

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1524919)

Aber sicherlich muss man da aufpassen - wir erinnern uns vielleicht noch an den Fall Gustl Mollath, der mehr als 7 Jahre zu Unrecht weggesperrt wurde.

Mollath hatte eine Verhandlung und wurde schuldunfähig gesprochen. Hier wird jemand wegen falscher Theorien weggesperrt. Das ist schon ein Unterschied.

Flow 14.04.2020 22:53

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1524921)
Nein.
Sie sprach anscheinend verwirrt von Killern, die sie verfolgen und trat Polizeibeamte, die sie selbst gerufen hat.

PS:
Faktencheck bei Mimikama dazu:
https://www.mimikama.at/allgemein/po...ie-psychiatrie

"Die Polizei sprach von Eigen- und Fremdgefährdung. In solchen Fällen können bzw. müssen die Beamten dann so entscheiden. In der Klinik selbst kann dann alles weitere geklärt werden. Die Beamten sind in dem Moment nur verpflichtet, unmittelbare Gefahr abzuwenden. Da wir alle nicht dabei waren und auch nur begrenze Informationen erhalten, was aus Gründen der Persönlichkeitsrechte absolut sinnvoll und korrekt ist, können wir uns aus unserer Position kein Urteil über Recht- und Verhältnismäßigkeit bilden."

(Hvm)
Gut, ich war auch nicht dabei ...

Hab' aber spaßes- und versuchshalber auch mal kurz den Lidl gemacht, und die von dir oben verlinkte Rhein-Neckar-Zeitung "gefake-shaked" oder wie das heißt ... :)

Bei Wiki stoße ich dann auf :
Zitat:

Gegründet wurde die RNZ unter Lizenz der Information Control Division am 5. September 1945 von Rudolf Agricola, Theodor Heuss und Hermann Knorr. Sie war Nachfolgerin der Süddeutsche Mitteilungen, die von der Psychological Warfare Division der 12. amerikanische Heeresgruppe herausgegeben worden war.
"Information Control Division" und "Psychological Warfare Division" fand ich cool ... :Cheese:

Aus den zugehörigen Wiki-Seiten :

Information Control Division (ICD) war eine Propaganda- und Zensurabteilung der amerikanischen Besatzungszone in Deutschland

Die Psychological Warfare Division des SHAEF (PWD/SHAEF) war eine im Zweiten Weltkrieg gegründete anglo-amerikanische Einheit zur psychologischen Kriegsführung

Was es alles gibt ... :Lachen2:

Pippi 14.04.2020 22:55

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1524919)
von einem "Terror-Regime, wie es die Welt noch nie, nie gesehen hat. Da können sich Mao, Hitler und Stalin wirklich ne Scheibe abschneiden."
Denke, sie ist momentan in der Psychiatrie nicht ganz falsch.

Das kommt davon, wenn man nur Mainstream Medien verfolgt.
Die Menschen die merken, das da was falsch läuft, werden immer mehr.


Starke Aktion auch von Bischi:
https://www.youtube.com/watch?v=kKrp2XO8Boc

qbz 14.04.2020 22:56

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1524921)
Nein.
Sie sprach anscheinend verwirrt von Killern, die sie verfolgen und trat Polizeibeamte, die sie selbst gerufen hat.

PS:
Faktencheck bei Mimikama dazu:
https://www.mimikama.at/allgemein/po...ie-psychiatrie

"Die Polizei sprach von Eigen- und Fremdgefährdung. In solchen Fällen können bzw. müssen die Beamten dann so entscheiden. In der Klinik selbst kann dann alles weitere geklärt werden. Die Beamten sind in dem Moment nur verpflichtet, unmittelbare Gefahr abzuwenden. Da wir alle nicht dabei waren und auch nur begrenze Informationen erhalten, was aus Gründen der Persönlichkeitsrechte absolut sinnvoll und korrekt ist, können wir uns aus unserer Position kein Urteil über Recht- und Verhältnismäßigkeit bilden."

Das weiss natürlich jeder Polizist, dass er das angeben muss. Die Meldung nennt aber, ausser Widerstand bei der Verhaftung, nichts, was konkret auf eine Eigen- u. Fremdgefährdung hindeutet. (z.B. was auf einen Suicide oder Angriff auf einen anderen Menschen hindeutet). Das Faktum besteht aus einer nicht konkretisierten Behauptung der Polizisten, nicht mehr u. weniger, weshalb eben ein Richter in 24h darüber entscheiden muss.

LidlRacer 14.04.2020 22:58

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1524926)
Nein, gegen ihren Willen, wie sie das im Audio-Video ja ausdrückt, darf sie nicht in der Psychiatrie eingesperrt werden ohne Beschluss eines Richters auf ärztliche Anordnung. Und rechtliche Voraussetzung für ein Einsperren gegen den Willen ist der Nachweis einer konkreten Eigen. oder Fremdgefährdung von anderen Personen wie ich schon schrieb. Und eine solche geht aus den uns verfügbaren Informationen nicht hervor.

Ich weiß nicht genau, was hier als Fremdgefährdung gewertet wird. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, oder ihr öffentlicher Aufruf, alle Corona-Schutzmaßnahmen zu ignorieren.

Flow 14.04.2020 22:59

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1524930)
Das weiss natürlich jeder Polizist, dass er das angeben muss. Die Meldung nennt aber, ausser Widerstand bei der Verhaftung, nichts, was konkret auf eine Eigen- u. Fremdgefährdung hindeutet. (z.B. was auf einen Suicide oder Angriff auf einen anderen Menschen hindeutet). Das Faktum besteht aus einer nicht konkretisierten Behauptung der Polizisten, nicht mehr u. weniger, weshalb eben ein Richter in 24h darüber entscheiden muss.

Es war aber auch die Rede von "dunkle Mächte" ! Das ist in der Regel schon ein sehr sicheres Indiz für "Verschwöhrungstheorie" ...

DocTom 14.04.2020 23:00

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 1524920)
Wenn jemand außerhalb deiner Vorstellung liegende Sätze ausspricht, muß er zwangsweise in die Psychiatrie, ja ... ? :Cheese:

Mir gefallen qbzs Entscheidungskriterien ein wenig besser :

+1...

der Vorgang wirkt bzw hat schon, naja, Geschmäckle...
:Blumen:

LidlRacer 14.04.2020 23:04

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 1524928)
(Hvm)

Der Handballverband Mittelrhein e.V. ist auch involviert!?
Offensichtlich sind wir hier einer gigantischen Verschwörung auf der Spur ...


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