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aequitas 04.05.2020 13:59

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1529785)
Ich erinnere mich, Virologen betrachten Jugendliche inbezug auf Übertragungen wie Erwachsene, zumindest Prof. Drosten tut das im Podcast.

Mir ging es dabei darum zu sagen, dass unter Berücksichtigung der jeweiligen Schutzmaßnahmen bei gegebenem Konzept ein Schulunterricht stattfinden kann und muss.

Körbel 04.05.2020 14:07

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1529635)
Ob es deiner Schulfreundin zusagen wird, wenn du ihren Sohn "schwachsinnig" nennst, was ja eine ungemein wertende Bezeichnung ist?

Tja auch da irrst du dich wieder.
Diese Worte hat sie ebenfalls schon benutzt, wenn auch mit dem Zusatz, die Geste mit den optischen Gänsefüsschen, die ich ja auch um das Wort gelegt habe.


Zitat:

Zitat von Gelbbremser (Beitrag 1529671)
Stimmt brauchst du nicht, und nein du wurdest nicht geimpft. Anfang der 60iger gabs noch keine Impfungen, jedoch Masernepedemien, die du offensichtlich überlebt hast.

Das weisst du so genau?
Warst du dabei?
Also laut Impfbuch lese ich da anderes.
Denn das existiert sogar noch.

Matthias75 04.05.2020 14:10

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1529783)
Das hab ich getan.
Der „alte“ Paragraph geht von FESTGESTELLTEN „Kranken“ „Verdächtigen“ oder „ Ausscheidern“ aus, die sich bestimmten Massnahmen unterordnen müssen.

Die Ergänzung dreht das nun um. Der Staat erlässt allgemeine oder individuelle Schutzmassnahmen (wie z.B. die 2 wöchige „Schutzquarantäne“ nach einem Auslandsaufenthalt) und der GESUNDE muss nun nachweisen, dass er sich diesen Massnahmen entziehen kann.
Oder aber der GESUNDE wird in Quarantäne geschickt.

Die Massnahmen stehen in der alten Formulierung, insbesondere in den genannten Sätzen 1 und 2, bzw. in den §§29 bis 31, auf die Bezug genommen wird.

Diese sollen laut dem Entwurf um folgende Passage ergänzt werden:
Zitat:

20. § 28 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
Eine Verschärfung kann ich da nicht rauslesen. Die neue Formulierung erlaubt im Gegenteil zu deiner Behauptung eine Lockerung, wenn du einen Impfschutz oder eine Immunität nachweisen kannst. Somit ist die Neuformulierung besser, wenn du geimpft oder immun bist. Wenn du keine Impfung oder Immunisierung vorweisen kannst, ist es egal, ob das Gesetzt mit oder ohne dem neu hinzugefügten Zusatz gilt (bezogen auf §28, auf den du Bezug genommen hast. Ob in andere Neuformulierungen Verschärfungen genannt sind, habe ich nicht geprüft.)

M.

Nobodyknows 04.05.2020 14:15

Zitat:

Zitat von xxx
Das kommt davon raus, wenn man Inhalte falsch zitiert. Aber das kenne ich inzw ja schon von "Trump sagt die Wahrheit"

Da hat sich nun aber jemand um Kopf und Kragen und ins Offtopic geschrieben.
Wenn aus zuvor forsch aufgestellten Behauptungen auf einmal nur noch ein ausweichendes "Bla Bla" übrig bleibt sagt das doch einiges aus.

N.

Hafu 04.05.2020 14:19

Zitat:

Zitat von pschorr80 (Beitrag 1529779)
...

Laut Merkel sollen wir wieder fett bezahlen und am Schluß für fast nix weltweit hergeben. :Blumen:

Wenn es mal einen Impfstoff gegen das neue Coronavirus geben sollte, dann sollte sich Deutschland glücklich schätzen, wenn sie überhaupt in die erste Verteilung mit eingebunden sind. Die größten Impfstoffhersteller und vielversprechendsten Forschungsgruppen sind nämlich nahezu ausnahmslos außerhalb Deutschlands lokalisiert: Die USA ist weit voraus, China ist bestens positioniert und selbst Indien hat Deutschland im Pharma-/ Impfstoffsektor schon weit überflügelt.

Die durch von der Leyen und Merkel angeregte "Geberkonferenz" lenkt meiner Meinung davon ab, wie weit Deutschland, das vor 50 Jahren mal die Apotheke der Welt war, mittlerweile in diesem Wirtschaftssektor ins Hintertreffen geraten ist.

Bei der Impfstoffentwicklung und (evt. späteren ) Impfstoffherstellung geht es nicht primär um Geld. Davon ist in jedem Land für diesen Bereich wegen der enormen wirtschaftlichen Bedeutung von Covid-19 genug da. Es geht vor allem um Expertise. Und die kann man nicht einfach kaufen, sondern das ist ein Infrastrukturfaktor, den ein Land über längere Zeit entwickeln muss über Forschungsförderung, Stärkung forschender Pharmaunternehmen etc. (oder eben wie im Falle von Deutschland im Verlauf von Jahrzehnten aus unterschiedlichen Gründen verspielt hat)

Triasven 04.05.2020 14:24

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1529802)
Die Massnahmen stehen in der alten Formulierung, insbesondere in den genannten Sätzen 1 und 2, bzw. in den §§29 bis 31, auf die Bezug genommen wird.

Diese sollen laut dem Entwurf um folgende Passage ergänzt werden:


Eine Verschärfung kann ich da nicht rauslesen. Die neue Formulierung erlaubt im Gegenteil zu deiner Behauptung eine Lockerung, wenn du einen Impfschutz oder eine Immunität nachweisen kannst. Somit ist die Neuformulierung besser, wenn du geimpft oder immun bist. Wenn du keine Impfung oder Immunisierung vorweisen kannst, ist es egal, ob das Gesetzt mit oder ohne dem neu hinzugefügten Zusatz gilt (bezogen auf §28, auf den du Bezug genommen hast. Ob in andere Neuformulierungen Verschärfungen genannt sind, habe ich nicht geprüft.)

M.

Ok. Hab ich verstanden.
Aktuell war es demnach so, dass alle Auslandsheimkehrer als „Festgestellte Verdächtige“ eingestuft wurden (egal ob krank oder gesund). Deshalb konnten sie in Quarantäne geschickt werden. Mit der neuen (lockeren) Gesetznovelle kann sich nun der gesunde Impfpassbesitzer der Massnahme entziehen, während sich der Gesunde ohne Impfpass weiter als Verdächtiger einstufen lassen muss?

qbz 04.05.2020 14:36

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1529806)
Wenn es mal einen Impfstoff gegen das neue Coronavirus geben sollte, dann sollte sich Deutschland glücklich schätzen, wenn sie überhaupt in die erste Verteilung mit eingebunden sind. Die größten Impfstoffhersteller und vielversprechendsten Forschungsgruppen sind nämlich nahezu ausnahmslos außerhalb Deutschlands lokalisiert: Die USA ist weit voraus, China ist bestens positioniert und selbst Indien hat Deutschland im Pharma-/ Impfstoffsektor schon weit überflügelt.
......

Ist das wirklich so? Ich habe mal eine Abfrage gemacht und erhalte als erstes eine (werbende) Information der forschenden Pharmaunternehmen und die schreiben im ersten Absatz:

"Europa ist bei Impfstoffen führend: Die großen westlichen Impfstoffunternehmen haben hier 71 % ihrer industriellen Forschungs- und Entwicklungs-Aufwendungen und sogar 80 % ihrer der weltweiten Produktion konzentriert. 86 % ihrer europäischen Produktion wird exportiert, mehr als die Hälfte davon für humanitäre Projekte in Schwellen- und Entwicklungsländern."
Impfstoffforschung und -produktion: Europa ist führend

Kennst Du eine unabhängige Quelle über die deutsche weltweite Impfstoffforschung und -produktion?

qbz 04.05.2020 14:48

Zitat:

Zitat von aequitas (Beitrag 1529797)
Mir ging es dabei darum zu sagen, dass unter Berücksichtigung der jeweiligen Schutzmaßnahmen bei gegebenem Konzept ein Schulunterricht stattfinden kann und muss.

klar, das hatte ich schon mitgelesen ;-) .

Das ZDF stellte übrigens die bekannten Fakten über die medizinischen Belange für Kinder zusammen. Finde ich sehr informativ:

Wie sehr begünstigen Schulen und Kitas eine Ausbreitung von Sars-Cov-2? Und wie infektiös sind die jüngsten Bürger? Ein Blick auf die Faktenlage zu Kindern und dem Coronavirus.


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