Helmut S |
30.04.2021 13:02 |
Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel. ;)
Will sagen: Die Lambrecht ist halt Juristin und hat ne Rolle als Justizministerin. Aus ihrer Sicht ist das für mich nachvollziehbar. Das Fr. Lambrecht keine Lösung für alle Aspekte, die die Gesamtgesellschaft betreffen vorschlagen kann, ist für mich allerdings ebenso nachvollziehbar. Sie repräsentiert eine Einzeldisziplin, wie so viele andere auch. Das macht mir an sich keine Sorgen.
Sorgen bereitet mir allerdings, dass in mir starke Zweifel vorhanden sind, dass es bei den in der Verantwortung stehenden Personen überhaupt eine Gruppe gibt, die in der Lage ist sämtliche gesellschaftliche Aspekte abzuwägen und mit den juristischen Notwendigkeiten, die Fr. Lambrecht zweifelsohne sehr kompetent aufzeigt, in Einklang zu bringen. Ich sehe diese Kompetenz weder in der Regierung, noch im Parlament oder gar in der völlig dysfunktionalen MPK.
Es ist m.E. im Inneren allerdings völlig klar: Grundrechteingriffe sind für vollständig Geimpfte nicht haltbar. Das beinhaltet auch die Kontaktauflagen oder die Einreisequarantäne. Mir fällt zumindest kein einziges Argument ein.
Der Weg muss mMn sein, dass negativ Getestete und vollständig Geimpfte gleichgestellt werden. Beispiel: Wenn Restaurants öffnen, dann müssen negativ Getestete ebenso das Recht haben dorthin zu gehen wie vollständig Geimpfte. Als nicht Geimpfter einen Schnelltest durchführen zu lassen, sehen ich als zumutbar und etisch vertretbar an. Der Themenblock scheint mir einfach zu lösen zu sein.
Das Problem sehe ich tatsächlich bei der Rückreisequarantäne. Wie soll man hier vollständig Geimpfte mit negativ Getesteten gleichstellen, ohne das Quarantänekonzept der K1 Kontaktpersonen zu torpedieren/kannibalisieren? Wenn man sich bei der Rückreise aus dem Urlaub durch einen negativen Test von der Quarantänepflicht befreien kann, so muss die Frage gestellt werden: Warum kann sich eine K1 Person nicht ebenso durch einen negativen Test von der Quarantänepflicht befreien?
:Blumen:
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