Yes, Impflicht kommt. Wenn es die Regierung bestimmt muss man deren Ideen zu 100% vertrauen.
https://www.youtube.com/watch?v=gQyC...882sRAUmboiKv4 |
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Wie immer. |
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Der Absatz der eingefügt werden soll, ist so zu verstehen, dass wenn Jmd. nachweisen kann, dass er bei zukünftigen Pandemien immun oder bereits geimpft worden ist, von den getroffenen Maßnahmen, welche ansonsten bei Pandemien gelten(wie zb jetzt gerade) ausgenommen werden kann. Nachweisen kann man das dann mit dem im ersten Abschnitt des Videos angedachten Impfpass mit neuer Datenerfassung der Immunität. Bedeutet auf die heutige Situation bezogen, damit wir es praxisnah machen: Wenn bereits klar wäre, dass man nicht erneut an Corona erkranken kann, könnte ich wenn ich im Krankenhaus oder beim Hausarzt war und mir in meinen Impfpass habe schreiben lassen, dass ich bereits einmal krank war, zb von der Maskenpflicht(also einer Maßnahme die sonst für alle anderen gilt) ausgenommen werden. |
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Um den Unterschied zwischen Exekutive und Legislative zu kennen, muss man eigentlich auch kein Jurist sein, sondern es genügt, früher in Sozialkunde in der Schule mal aufgepasst zu haben. Ich bin nämlich auch kein Jurist. In dem Gesetzentwurf, der in dem Video diskutiert wird, geht es nicht darum, irgendjemandem Grundrechte zu entziehen oder einzuschränken. Dass zum Schutz der Bevölkerung bei Epidemien bestimmte einschränkende Maßnahmen getroffen werden können ist seit 70 Jahren, seit es die Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz gibt, klar gesetzlich geregelt. Früher ging es in den diversen Fassungen der Infektionsschutzgesetze um Tuberkulose, Spihylis, Lues, Gonorrhoe, später zusätzlich noch um Aids (und was Aids-Erkrankte nicht machen dürfen: auch denen wurden in den 90ern schon die Grundrechte beschnitten, was die freie Wahl ihrer Sexualpartner anbelangt), später um SARS, Schweinegrippe und in der neuesten Fassung halt auch SARS-CoV-2. Das alles ist bereits heute gesetzlich abgesichert und verfassungskonform. Im jetzigen Gesetzesentwurf zum "zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer Epidemie nationaler Tragweite" geht es vielmehr darum, dass möglicherweise bei einer zukunftigen wirksamen Impfung oder/und nachgewiesen wirksamen längeren immunität (nachgewiesen durch einen hypothetischen Antikörpertest, der derzeit noch längst nicht existent ist) manche Personen von Infektionsschutzmaßnahmen befreit werden. Das ist zwar alles reine Zukunftsmusik und deshalb relativ sinnlos jetzt dafür Gesetze zu verabschieden, weshalb ich mir auch schwer vorstellen kann, dass so ein Gesetzesentwurf ohne echten Praxisbezug derzeit eine Chance auf Verabschiedung hat, aber grundsätzlich sehe ich da Null Einschränkung der Rechte, sondern vielmehr den Versuch, Leuten mehr Rechte zu geben und sie zu gesundheitsbewusstem Verhalten (Impfung, Feststellen einer Immunität) positiv zu motivieren. Positive Anreize zu erwünschtem Verhalten zu setzen ist so ziemlich das genaue Gegenteil von Verboten. |
Genau so hab ich das auch verstanden. Und ist doch genau das Gegenteil von einer Impflicht?!?!!!
Wer Antikörper nachweisen kann aufgrund einer erfolgreichen Heilung, kann dies ärztlich nachweisen - > muss nicht geimpft werden Kann ich das nicht nachweisen, zwingt mich doch auch keiner zu einer Impfung. Stattdessen muss ich mich an gewissen Regeln halten. Edit: hafu war schneller, post bezieht sich auf pippi. Und hafu schreibt in seinem letzten Satz genau die die Quintessenz: es ist und bleibt genau das Gegenteil einer Impflicht |
Wen interessieren schon Details, wenn man ohne diese herrlich Panik verbreiten kann?
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An welche Regeln soll man sich dann halten? Da bleibt einem ja fast nur die ungewollte Impfung. Wahl zwischen Pest und Cholera. |
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