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anlot 14.04.2020 17:19

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1524719)
Auf welcher mit dem Grundgesetz vereinbarer gesetzlichen Basis soll das erfolgen?

Auch wenn ich den Ansichten von Dr_big ansonsten nicht folge, finde ich das eine sehr spannende Fragestellung. Es müssten ja Teile der Gesellschaft gesetzlich mehr Rechte erhalten. Dies halte ich, auch mit Blick auf EU-Recht, für sehr ambitioniert.

Darüberhinaus: wie würde es mit dem Teil der Bevölkerung aussehen, der gar kein Smartphone besitzt (meine Mutter bspw.)?

LidlRacer 14.04.2020 17:20

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1524785)
Und genau da beisst sich die Katze in den Schwanz. In Österreich mag das ja besser funktionieren, aber in Deutschland werden ja bereits Erkrankte von den Gesundheitsämtern im Kreis geschickt weil keiner testen will oder kann oder einfach überfordert ist. Mit der App rufen dann noch mehr Leute an die man nicht testet, die Antwort heißt dann "ja schön dass Sie sich melden, aber testen können wir nicht, versuchen Sie es wo anders oder reduzieren Sie einfach ihre Kontakte,...." Damit haben wir nichts gewonnen. Ausserdem fehlt durch nicht durchgeführte Tests natürlich auch die Datenbasis für die App.

Selbstisolation sollte jeder immer betrieben soweit möglich. Da bietet die App jetzt auch keinen Zusatznutzen.

Ich gehe davon aus, dass Leute, die durch die App über einen potenziell infektiösen Kontakt informiert werden, i.d.R. getestet werden, wenn sie wollen.
Sonst hätte das in der Tat wenig Sinn.

Noch was Interessantes:
"Soldaten der Bundeswehr haben geholfen, die Technik so zu kalibrieren, dass sie etwa erkennt, ob zwischen den beiden Kontaktpersonen eine Glasscheibe oder andere Hindernisse waren, die eine Übertragung des Virus verhindern."
Pepp-PT - diese App soll das Virus stoppen
Ein neues Projekt setzt auf Handynutzer, um Kontaktpersonen zu warnen. Die größte Herausforderung: 50 Millionen Menschen sollen die App installieren. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

LidlRacer 14.04.2020 17:25

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1524788)
Das zeigt vor allem, dass es sehr starke Argumente braucht um ausnahmsweise die Grundrechte einzuschränken. So lange eine hohe Wirksamkeit der App nicht nachgewiesen ist wird es nicht möglich sein, eine Einschränkung der Grundrechte vorzunehmen.

Meines Wissens ist im Zusammenhang mit der App keinerlei Einschränkung von Grundrechten vorgesehen. Wir haben hier also eine Phantomdiskussion.

Estebban 14.04.2020 17:28

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1524796)
Meines Wissens ist im Zusammenhang mit der App keinerlei Einschränkung von Grundrechten vorgesehen. Wir haben hier also eine Phantomdiskussion.

Die Diskussion bezog sich auf den theoretischen Fall, dass eine App verpflichtend wird, um wieder „heraus“ zu dürfen. Da ist die Einschränkung eben zum einen ungleichbebehandlung zwischen Smartphone Besitzern und dem Rest, sowie der potenziellen unzulässigen Überwachung / Eingriff in die Privatsphäre:)

anlot 14.04.2020 17:31

Zitat:

Zitat von Körbel (Beitrag 1524682)

Ich rechne in Deutschland mit einem weiteren Anstieg 14 Tage nach Ostern.
Wenn die Zahlen der Richtigkeit entsprechen.

Rhetorisch sehr geschickt. Wenn Deine Vorhersage nicht eintrifft, müssen die Zahlen also zwangsläufig falsch sein. Verstehe ich Dich da richtig?

runningmaus 14.04.2020 17:33

Das hier ist irgendwie ein heftiger Bericht

https://www.kurier.de/inhalt.corona-...igFVHZESBKRrDU

Zitat:

​Ärzte in aller Welt stellen fest, dass die invasive Beatmung von Covid-Patienten bestürzend schlechte Erfolgsquoten hat.
möglicherweise überlebt sich ein schwerer Verlauf ohne künstliche Beatmung besser, will der Bericht wohl sagen....

anlot 14.04.2020 17:33

Zitat:

Zitat von gaehnforscher (Beitrag 1524745)
Mh, na wenns mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, sollten wir wohl doch einfach alle rausgehen, uns fröhlich gegenseitig anstecken und mal schauen, wer am Ende übrig bleibt. Ich meine immerhin ist das unser Recht, also sollten wir das auch nutzen! *Ironieende

Nur noch mal als Erinnerung, es geht am Ende um unser aller Gesundheit. Klar ist das Risiko für den einzelnen vllt überschaubar, aber niemand kann vorhersehen, wie der Krankheitsverlauf bei einem selbst sein wird und ob man am Ende vllt selber (oder Personen aus dem näheren Umfeld) zu den Konkurrenten um eine entsprechende Behandlung zählen würde.

Ich bin im Prinzip bei Dir. Dennoch muss es ja eine gesetzliche Grundlage geben, aufgrund der Du Teile der Bevölkerung gewisse Rechte entziehen möchtest. Oder wie sollte dass sonst praktisch und konkret ablaufen?

dr_big 14.04.2020 17:34

Zitat:

Zitat von Estebban (Beitrag 1524798)
Die Diskussion bezog sich auf den theoretischen Fall, dass eine App verpflichtend wird, um wieder „heraus“ zu dürfen. Da ist die Einschränkung eben zum einen ungleichbebehandlung zwischen Smartphone Besitzern und dem Rest, sowie der potenziellen unzulässigen Überwachung / Eingriff in die Privatsphäre:)

Genau so ist es. Auslöser war ja der Kommentar von HaFu, dass man als App Verweigerer eben mit Einschränkungen rechnen muss. Genau das setzt aber voraus, dass Grundrechte aus dem Grundgesetz eingeschränkt werden, was zum Glück sehr hohe Hürden aufstellt.


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