Wie ist denn die juristische Bewertung zu den "Ausschreibungsbedingungen"?
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Unabhängig von Themen wie „höherer Gewalt“ ist der Veranstalter verpflichtet, die Startgelder zurückzuzahlen. Ausnahme ist Max diese Gutscheinlösung, die man aber auch auslaufen lassen kann und sich dann auszahlen lässt. Höhere Gewalt schließt lediglich Schadenersatz (Hotelstornierungen, massive Einschränkungen des psychischen Wohlbefindens wegen Verlust des Lebensinhalts Bonn Triathlon) aus. Alles was in AGBs anders geregelt wird fällt unter „Gesetz schlägt Vertrag“ |
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Noch gut 16 Stunden, dann erfolgt der Startschuss für dieses tolle traditionsreiche Rennen. Diesmal leider ohne alles :-(, aber mit mir! Wasser im Rhein ist angenehm, 20 Grad, Auto unter der Kennedybrücke dient als WZ, die Chance auf eine Verwarnung fürs Windschattenfahren ist als Solofahrer gleich 0, das gekühlte alkoholfreie Siegerbier nach dem Lauf ist eingekauft und steht dann morgen auch bereit. Corona kann mich mal kreuzweise...
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Denk an dicken Pötte! Die kleinen können auch gefährlich werden. Ansonsten viel Spaß!:Huhu:
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