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"Die Vorschrift versetzt die Bürgerinnen und Bürger nicht in ausreichender Weise in die Lage, zu erkennen, welche Handlung oder Unterlassung bußgeldbewehrt ist. Diese mangelnde Erkenntnismöglichkeit kann gerade rechtstreue Bürgerinnen und Bürger veranlassen, sich in ihren Grundrechten noch weiter zu beschränken, als es erforderlich wäre, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Eine Bußgeldandrohung von bis zu 25.000 Euro entfaltet zusätzliche abschreckende Wirkung. Zwar muss in die Abwägung auch die Möglichkeit einbezogen werden, dass sich einige Bürgerinnen und Bürger ohne Verfolgungsdruck nicht mehr an das dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienende Kontaktverbot und Abstandsgebot in § 1 SARS-CoV-2-EindmaßnV halten und als Folge dessen die Infektionsrate wieder ansteigen könnte; doch kann der Senat, dem die Zweifel des Verfassungsgerichtshofes (Beschluss vom 7. Mai 2020 - VerfGH 64 A/20 -, Rn. 17; Beschluss vom 14. April 2020 – VerfGH 50 A/20 -, Rn. 12) an der hinreichenden Bestimmtheit bereits aus früheren Entscheidungen bekannt sind, dieser Gefahr hier sehr kurzfristig begegnen, indem er eine Bußgeldvorschrift erlässt, welche diese Zweifel beseitigt und den Bürgerinnen und Bürgern die notwendige Orientierung über die Sanktionierung von Verstößen bietet." |
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(43) Das Leben nach draußen verlagern NDR Info - Das Coronavirus-Update mit Christian Drosten - 26.05.2020 14:00 Uhr Autor/in: Korinna Hennig Denkanstöße für eine (fast) maßnahmenfreie Zeit. Der Stand der Forschung in Sachen Kinder. Und: Christian Drosten nimmt Stellung zu den Vorwürfen der BILD-Zeitung. |
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Mir geht aber diese Panikmache seitens der Medien auf den Geist, jeden Abend gibts Sondersendungen im Ersten. Wozu? Weiss doch jeder um was es geht. Wer ängstlich ist, darf das sein, ab und an rettet das sogar Leben. Wer aber sorgloser damit umgeht, der sollte nicht unter drastischen Massnahmen leiden müssen, die "zu seinem angeblichen Schutz" auferlegt wurden. Es ist schliesslich mein Leben, damit kann ich umgehen wie es mir gefällt. Ich meide schon immer Menschenansammlungen, schon aus Prinzip. Im Moment verhalte ich mich noch etwas defensiver als früher, komme keinem zu nahe. Kann also somit keine Gefahr von mir ausgehen. Ob andere das so machen, liegt nicht in meiner Macht. Brauchts dafür Gesetze? Ich denke nein. Jeder Bürger weiss worum es geht und was auf dem Spiel steht. Meine Eltern 87/83 schimpfen auch über diese ganzen Verordnungen. Da weisst du, warum ich auch das tue. Mein Vater geht jeden Tag einkaufen, den Mundschutz zieht er an, aber mit Widerwillen, er mag es nicht und Angst hat er keine, warum auch. Wen sie sterben und das werden wir alle mal, dann hatten sie ein schönes Leben. Der Tod gehört zum Leben. Sobald du geboren wirst, läuft deine "Sanduhr" unablässig ab. Ob das Verhalten anderer "vernünftig" ist, nun das weiss jeder selbst für sich am besten. Kann auch jeder handhaben wie er mag. Ich mache weiter wie gehabt und schreibe was ich denke, auch mein gutes Recht. |
So, Triathlon (und Laufwettbewerbe, etc.) dürften dann in Bayern bald wieder möglich sein:
https://www.bayern.de/bericht-aus-de...20/?seite=1579 ab 8. Juni 2020 weitere Erleichterungen im Bereich des Sports erfolgen, soweit erforderliche Abstandsregelungen und Schutz-/Hygienekonzepte eingehalten werden: o Der Betrieb von Freibädern und von Außenanlagen von Badeanstalten (inkl. Außenbereich von Schwimmbädern, Kureinrichtungen, Hotels usw.) kann wieder aufgenommen werden. o Die Einschränkung des Trainingsbetriebs auf den Begriff „Individualsportarten“ in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 9 Abs. 1 Satz 2 der 4. BayIfSMV vom 5. Mai 2020) entfällt ersatzlos. o Das Training von Rehabilitationssportgruppen und der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sogenannter nichtolympischer Sportarten wird in Sportstätten wieder erlaubt. o Der Outdoor-Trainingsbetrieb ist in Gruppen von bis zu 20 Personen zulässig. o Indoorsportstätten können den Betrieb wieder aufnehmen. o Der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien ist wieder zulässig. o Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einem festen Tanzpartner sowie Fitnessstudios können wieder öffnen. |
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Mal sehen, welche (kleineren) Wettkämpfe im Juni und Juli noch nicht abgesagt wurden. |
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a) erarbeiten wollen und b) gestemmt bekommen Wenn ich mir das DTU-Konzeptpapier ansehe, ist vieles eigentlich gut umsetzbar, manches dagegen gerade für nicht-kommerzielle Veranstalter (die ja auch noch mit Sponsorenengpässen kämpfen dürften, da diese kaum Geld für Sportveranstaltungen übrig haben dürften) eher weniger. Schade, dass z.B. Forchheim schon abgesagt worden ist... dadurch, dass dort beim Schwimmen ohnehin schon immer Zick-Zack stattfand (und folglich Rolling Start), hätte man hier die wenigsten Anpassungen gehabt. Aber unter den Umständen sehe ich für manche Wettkämpfe tatsächlich noch gute Chancen (Weiden im August, Höchstadt im September, dann halt nur mit Sprint wegen Schwimmbecken). Fällt jemandem sonst noch was ein, was in Bayern ist und noch nicht abgesagt? |
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