Zitat:
Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1633473)
... Die Südwest-CDU forderte SPD, Grüne und FDP im Bund auf, die epidemische Lage von nationaler Tragweite auch über den 25. November hinaus aufrechtzuerhalten, „damit uns weiterhin das komplette Instrumentarium gegen die Covid-19-Pandemie zur Verfügung steht“. Doch das schließen die designierten Ampel-Partner aus. Versteht das jemand? Wir haben doch jetzt dieselbe Notlage wie früher vor Augen. "Flatten the curve", damit die Krankenhäuser nicht volllaufen.
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Zitat:
Zitat von noam
(Beitrag 1633474)
Man möchte so wie ich das verstanden habe die Kompetenzen zurückgeben an die ureigensten gesetzlich Legitimierten Gremien. Alle Maßnahmen die das Infektionsschutzgesetz ermöglicht, kann eine Landesregierung ebenfalls problemlos erlassen. Man muss es eben nur wollen.
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Ich halte das aktuelle von den Parteien der zuknftigen Ampelkoalition geählte Vorgehen auch für richtig, gerade in der jetzigen Situation, in der die aktuell geschäftsführende Regierung definitiv keine demokratische Legitimierung mehr hat, sondern nur noch im Amt ist, weil das neu gewählte Parlament sich noch nicht auf eine neue Regierung verständigt hat.
Die Feststellung der "Epidemischen Lage nationaler Tragweite" ermöglichte es ja der Regierung (insbesondere der Bundeskanzlerin sowie dem Gesundheitsminister) am Parlament vorbei jegliche Grundrechtseinschränkungen nach eigenem Dafürhalten zu beschließen.
Damit das nicht allzu willkürlich wirkte erfand Merkel die "MPK" (=Ministerpräsidentenkonferenz), die in unserem Grundgesetz als Gremium überhaupt nicht vorgesehen ist.
In der allerersten Welle war solch ein Vorgehen sinnvoll, weil sich da die Regierungsentscheidungen sehr eng an wissenschaftlichen Empfehlungen orientierten und schnelles, relativ unbürokratisches Handeln ermöglichten. Damals stand Deutschland im internationalen Vergleich ja auch glänzend da, was Fall- und Todeszahlen anbelangte.
Schon in der zweiten Welle war dieser Vorsprung durch die Möglichkeit besonders schnellen Regierungshandelns aber verspielt und die MPK-Runde verstrickte sich bei ihren Entscheidungen im parteipolitischen Klein-Klein, befeuert durch die anstehende Kandidatenkür der großen Parteien für die Bundestagswahl.
Sinnvollerweise hätte man -rückblickend betrachtet- wohl schon damals die Rechtsgrundlage ändern sollen, um den Bundestag als gewähltes Parlament enger in die Epidemiepolitik und deren Entscheidungsprozesse einzubinden und die seltsame Ministerpräsidentenkonferenz wieder abzuschaffen oder zumindest in ihrer Entscheidungskompetenz zu beschneiden.
Jetzt gibt es einen neu gewählten, demokratisch frisch legitimierten Bundestag. Da sollte auch dieser über Epidemiebekämpfungsmaßnahmen mittels seiner Gesetzgebungskompetenz entscheiden und nicht die geschäftsführende Regierung, die ohnehin seit der Wahl nur noch Dienst nach Vorschrift macht und sich im Prinzip schon in Opposition befindet und ein erkennbares interesse daran hat, ihren Nachfolgern möglichst instabile und krisengebeutelte Strukturen zu hinterlassen, denn das minimiert dann die Erfolgschancen der Ampelkoalition und maximiert die eigenen Wahlchancen bei zukünftigen Landtags- und später dann auch Bundestagswahlen.
In noch krasserer Art und Weise hat man das beim Machtwechsel von der Trump-Administration zur Biden-Regierung in den USA gesehen, der seitdem kaum wichtige Projekte umsetzen konnte, aber viele Elemente solchen destruktiven Verhaltens der Noch-Minister sieht man auch in der aktuellen politischen Interregnum-Phase mit monatelangem Ausklammern des Pandemie-Themas in der Politik trotz absehbar seit September exponentiell ansteigenden Inzidenzzahlen.