Klugschnacker |
17.03.2020 15:54 |
Zitat:
Zitat von antho
(Beitrag 1517441)
Zwei Anmerkungen:
Warum argumentierst du mit Infektionsgefahr auf dem Weg zur Arbeit bzw. am Arbeitsplatz? Ich werde meinen Flieger übermorgen nicht besteigen - trotzdem habe ich Urlaub, d.h. heißt meine Jobbedingte Infektionsgefahr ist Null.
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Das wird nicht für alle gelten, but anyway: Von Dir geht natürlich trotzdem eine Ansteckungsgefahr aus, es sei denn, Du begibst Dich in harte Quarantäne. Möglicherweise wirst Du jedoch in Deiner Urlaubszeit ganz ähnliche Dinge tun, die Du auf Mallorca getan hättest. Also Rad fahren, gelegentlich einkaufen und andere Dinge des Alltags.
Sicher ist es besser, zu Hause zu bleiben als eine Flugreise anzutreten. Mein Argument bezog sich auf Menschen, welche die Flugreise bereits angetreten haben und sich auf Mallorca befinden. Hier sehe ich nicht die Notwendigkeit, alle in einer Hau-Ruck-Aktion über den Flughafen nach Hause zu schicken.
Zitat:
Zitat von antho
(Beitrag 1517441)
Warum argumentierst du mit den wirtschaftslichen Folgen für die Tourismusbranche? Es liegt jedem frei, die bereits für den Urlaub getätigten Kosten nicht oder nur in Teilen zurückzufordern.
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Das betrifft die bereits gebuchten Reisen und die Frage nach der Rückzahlung. Sie ist schwer genug zu beantworten, da es zunächst keine offizielle Reisewarnung von Deutscher Seite gab (wohl aber aus Österreich); juristisch ist das ein Unterschied.
Was ist mit den nicht getätigten Reisebuchungen? Damit meine ich Reisen, die nicht gebucht wurden. Wer bucht jetzt noch eine Reise in den Osterferien oder Pfingstferien irgendwo hin? Völlig zurecht! Ich würde ebenfalls abwarten. Doch das sind entgangene Umsätze in sehr großem Ausmaß. Im Saisongeschäft ist das nicht zu kompensieren.
Falls sich damit die Ausbreitung des Virus eindämmen lässt, sind diese Maßnahmen ohne Zweifel zu rechtfertigen. Falls das Problem jedoch dasselbe bleibt, nur eben 10 Tage später, darf man fragen, ob man nicht etwas übertrieben hat.
:Blumen:
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