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guinness2018 26.09.2018 21:35

Diuretikum NADA
 
Der Doc hat mir ein Diuretikum verschrieben, das steht auf der Doping-liste

was habe ich nun als "normaler" Alterklassenathlet zu beachten?

Die NADA hat sich auf Nachfrage nach 10 Tagen nun noch nicht geäußert.

qbz 26.09.2018 22:34

Zitat:

Zitat von guinness2018 (Beitrag 1408514)
Der Doc hat mir ein Diuretikum verschrieben, das steht auf der Doping-liste

was habe ich nun als "normaler" Alterklassenathlet zu beachten?

Die NADA hat sich auf Nachfrage nach 10 Tagen nun noch nicht geäußert.

Es ist verboten, weil dopende Athleten es zur Maskierung von anderen Dopingmitteln wie Testosteron benutzen, wirkt aber selbst nicht leistungsfördernd. Es senkt allerdings das Gewicht (Wasser).

Schreib doch mal, was die NADA dazu sagt.

Einen pragmatischer Umgang würde ich wählen:
Als "normaler Altersklasseathlet" mit nicht Top-Platzierungen muss man ja sowieso mit keinen Kontrollen im Training und Wettkampf rechnen und bekommt deswegen keine Probleme. Für einen Wettkampf mit möglichen Kontrollen setzt man es rechtzeitig mit Absprache des Arztes ab oder bespricht mit ihm generell dauerhaft mögliche Alternativen zum Diuretikum, falls es wegen Bluthochdruck verschrieben wurde. Letztlich hängt es auch davon ab, weshalb man das Diuretikum braucht und für wielange.

loomster 27.09.2018 06:55

Entweder Du besorgst Dir eine TUE für die Nutzung und solltest raus sein aus dem Problem, weil es ja medizinisch begründet ist, oder der Arzt schreibt Dir ein anderes Mittel auf, bei Bluthochdruck ACE-Hemmer, oder so.

ArminAtz 27.09.2018 08:48

Kommt doch drauf an, ob es "Out of competition" erlaubt ist, oder nicht. Das ist mal die grundsätzliche Frage, oder?

ArminAtz 27.09.2018 08:49

Zitat:

Zitat von ArminAtz (Beitrag 1408561)
Kommt doch drauf an, ob es "Out of competition" erlaubt ist, oder nicht. Das ist mal die grundsätzliche Frage, oder?

Natürlich Blödsinn von mir, da, wenn es als Verschleierungsmittel angewendet werden kann, natürlich immer verboten sein wird...

Und Loomster hats eh schon beantwortet.

NBer 27.09.2018 10:07

Zitat:

Zitat von loomster (Beitrag 1408544)
Entweder Du besorgst Dir eine TUE für die Nutzung und solltest raus sein aus dem Problem......

ist das so im amateurbereich? oder reicht da nicht das angeben des mittels bei der kontrolle? ich glaube das mit den TUEs betrift nur die testpoolathleten bzw den verband international vertretende altersklassenathleten.
bei millionen von freizeitathleten in D würde die nada mit dem ausstellen von TUEs wohl nicht mehr hinterherkommen, wenn jeder amateur für den normalen breitensportbetrieb eine bräuchte......

Shangri-La 27.09.2018 10:19

Reicht nicht eine schriftliche Erklärung vom Arzt, dass das Medikament zur Therapie notwendig ist? Ich hatte mal so einen Schrieb für Salbutamol, das ist aber 8 Jahre her....

Hafu 27.09.2018 13:07

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1408585)
ist das so im amateurbereich? oder reicht da nicht das angeben des mittels bei der kontrolle? ich glaube das mit den TUEs betrift nur die testpoolathleten bzw den verband international vertretende altersklassenathleten.
bei millionen von freizeitathleten in D würde die nada mit dem ausstellen von TUEs wohl nicht mehr hinterherkommen, wenn jeder amateur für den normalen breitensportbetrieb eine bräuchte......

Zusätzlich zu den Angaben auf dem Formular benötigt man, glaube ich, noch ein fachärztliches Attest im Vorfeld. Aber sonst ist es meines Wissens so wie NBer schreibt, dass TUE s im eigentliche Sinne nur für Testpool-Athleten erforderlich sind.

Gerade nochmal auf der NADA-Website nachgesehen:

Zitat:

Zitat von NADA
Sportler, die keinem Testpool angehören, weisen bei einem Start in Deutschland, eine Behandlung mit verbotenen Substanzen jeweils durch eine ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes nach. Eine Kopie der Bescheinigung muss bei einer Doping-Kontrolle vorgelegt werden und wird von dem Kontrolleur dem Originalprotokoll beigefügt.

Im Falle einer positiven Probe auf eine so genannte nicht-spezifische Substanz muss zudem umgehend rückwirkend eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die NADA behält sich vor, Atteste jederzeit zu überprüfen.



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