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-   -   Dopingvorsichtsmaßnahmen für den Hausgebrauch (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=46770)

captain hook 13.08.2019 13:59

Dopingvorsichtsmaßnahmen für den Hausgebrauch
 
Angesichts eines aktuellen Falles und das in diesem Zusammenhang ergangene Urteil (siehe Nada Jus Datenbank) scheint es ja eine weit verbreitete Unwissenheit zu geben, was Doping überhaupt ist und was man darf und was nicht. Zumindest wird dort (und sei es eine Schutzbehauptung) bestritten gewusst zu haben, dass man sowas wie Aspirin Complex nicht nehmen darf vor einem Rennen.

Sinnvolle Ansätze nehmen einen Umweg über nicht dopingrelevanten Medikamentenmissbrauch (Asprin und Co) und enden in Religionsstreitigkeiten.

Am Ende schalten alle ab und für Unkundige ist eigentlich nicht mehr ersichtlich was man eigentlich darf und was nicht und alles erscheint unglaublich komplex zu sein.

Vorschlag:

Erstellen einer neutralen Zusammenfassung der Sachverhalte, die jeder für den normalen Hausgebrauch im Auge haben sollte. Vielleicht kann man diese Information irgendwo ganz oben anpinnen, so dass sie für jeden leicht zu finden ist.

Ich fang einfach mal an. Es gibt hier ja einige gut informierte Leute, die sicher ebenfalls was beitragen können.


Grundsätzlich kann man jedes Medikament und jeden Wirkstoff in der Datenbank der Nada online abfragen und bekommt deutlich angezeigt, wie es um diesen steht.

https://www.nada.de/nc/medizin/nadamed/suche/#med

Die meisten Erkältungsmedikamente enthalten Wirkstoffkombinationen. Häufig ist Pseudoephedrin einer dieser Bestandteile. Wird dieser Wirkstoff in einer Wettkampfkontrolle nachgewiesen, führt dieses zu einem positiven Test, der als Dopingverstoß behandelt wird. Es gibt eine Grenzwertregel. Da Abbau und die Ausscheidung allerdings individuell sind, würde ich mich hierbei auf nichts einlassen.

Bunte Nahrungsergänzungsmittelmischungen (speziell Booster oder Abnehmpräparate) KÖNNEN Inhaltsstoffe enthalten, die dopingrelevant sind. Einige dieser Inhaltsstoffe waren über lange Zeit einigermaßen üblich. Z.B. für Methyhexanamin gibt es eine offizielle Nada Warnung, inkl. Nennung anderer Produktbezeichnungen:

Zitat (antidoping.ch):

"Auf Verpackungen von Nahrungsergänzungsmitteln ist teilweise nur «Geranium root extract» oder «Geranium oil extract» deklariert. Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass die Substanz aber auch unter verschiedenen anderen Namen zu finden ist (Aufzählung nicht abschliessend), wie z.B.:

Dimethylamylamin;
Dimethylpentylamin;
DMAA;
Forthan;
Floradren;
Geranamin;
Methylhexanamin;
Pentylamin, 1,3-dimethyl-;
1,3-Dimethylamylamin;
1,3-Dimethylpentylamin;
2-hexanamin, 4-Methyl-;
2-hexanamin, 4-Methyl- (9Cl);
2-Amino-4-Mehtylhexan;
4-Methyl-2-hexanamin;
4-Methyl-2-hexylamin;"


https://www.nada.de/nada/aktuelles/n...thylhexanamin/

https://www.antidoping.ch/de/allgeme...thylhexaneamin

Nicht immer werden NEMs vollständig deklariert. Hier ist höchste Vorsicht geboten. Im Zweifel: Finger weg!


Wenn man etwas nehmen muss, was ggf lt Nada Med nicht zugelassen ist, aber dringend benötigt wird, hilft ein Blick in diese Tabelle, was man dann zu tun hat. In fast allen Fällen reicht für Amateure in nationalen Wettkämpfen ein Attest. In manchen Fällen kann eine Retro-TUE zu beantragen sein.

https://www.nada.de/fileadmin/user_u...liste_2018.pdf

Der Ablauf wird hier erklärt:

https://www.nada.de/medizin/im-krankheitsfall/

Zitat:

Sie sind kein/e registierte/r Testpool Athlet/in


Nach einer positiven
Kontrolle müssen Sie einen
rückwirkenden Antrag auf eine
medizinische Ausnahmegenehmigung
(Retro-TUE) stellen

Außerdem: (Zitat)


Es gilt die Attestpflicht ...

Drogenkonsum (hier namentlich Cannabis) steht ebenfalls auf der Verbotsliste.

Die Cannabiswarnung findet sich zB auch bei der Nada. Zusammen mit ein paar anderen Dingen, die ich jetzt nicht extra genannt hab, damit es nicht noch unübersichtlicher wird. Einige weiter verbreitete Medikamente sind dort ebenfalls gelistet mit ihren (verbotenen Inhaltsstoffen).

https://www.gemeinsam-gegen-doping.d.../dopingfallen/

Ergänzug meinerseits: speziell Cannabis kann glaube ich über den Urin sehr lange nachgewiesen werden. Einfach mal einen durchziehen könnte gar nicht mal so eine gute Idee sein. Da die Nada aber keinen Unterschied zwischen Hobbysportlern und Profis macht, kiffen aber jetzt ja nicht soooo ungewöhnlich ist in manchen Kreisen... würde ich mir als Lizenzsportler überlegen.

Infusionen sind laut wada Code eine verbotene Praxis. Der exakte Wortlaut ist (Zitat:https://www.wada-ama.org/sites/defau...ted_list.pdf):

2.
Intravenous infusions and/or injections of more than
a total of 100 mL per 12 hour period except for those
legitimately received in the course of hospital
treatments, surgical procedures or clinical diagnostic
investigations.

Hierbei ist natürlich der Wirkstoff zusätzlich auf Zulässigkeit zu prüfen.

Weil es von Ärzten gerne eingesetzt wird und ja Sportler häufiger Probleme mit ihrem Bewegungsapperat haben sei darauf hingewiesen, dass man bei Cortison sehr vorsichtig sein sollte, was gerne mal gespritzt wird. Der Nada med Link gibt dazu genaue Informationen, die tue Tabelle sagt genau was ihr braucht an Attesten etc..

Superpimpf 13.08.2019 14:25

Kortison (Cortison)

Bei vielen Ärzten "beliebtes" Medikament für (äußerliche) Entzündungen ebenso wie bei Allergien. Ist teilweise in Cremes enthalten, wird aber bei akuten Entzündungen oder allergischen Reaktionen auch gespritzt.

Ist außerhalb von Wettkämpfen prinzipiell erlaubt, außer per intravenöser Infusion (intravenöse Injektion aber erlaubt). Allerdings, unabhängig der Anwendung:
Zitat:

Zitat von NadaMed Datenbank
...der verbotene Wirkstoff [Kortison - "Glukokortikoid"] darf bei einer Wettkampfkontrolle nicht nachgewiesen werden.

Das sollte sich in den meisten Fällen erübrigen, da die Mehrheit bei Anzeichen wo Kortison gegeben wird wohl zeitnah keinen Wettkampf bestreiten wird. Aber es sollte einem bewußt sein. Schnell mal eine Entzündung beim Arzt "unterdrücken" und dann doch starten ist Doping.

Super-gute Idee Captain-pimpf

ritzelfitzel 13.08.2019 14:31

Wie sieht es dann bei einer Kortisoninjektion (zB bei einer Weichteilentzündung) aus - ab wann ist man wieder safe? Kann man das pauschal sagen?

Hafu 13.08.2019 15:11

Zitat:

Zitat von ritzelfitzel (Beitrag 1471005)
Wie sieht es dann bei einer Kortisoninjektion (zB bei einer Weichteilentzündung) aus - ab wann ist man wieder safe? Kann man das pauschal sagen?

Cortison als Spritze in ein Gelenk oder eine Sehne ist erlaubt, wenn es eindeutig deklariert ist ( bei Profis und Kadersportler muss es vor dem Wettkampf gemeldet sein über ein entsprechendes Formular), bei Amateuren genügt die Mitführung eines Tests und Angabe der Infiltration auf dem Dopingkontrollformular.

Solche Injektionen führen stets zu positiven Attests evt. je nach Präparat und Dosis auch noch Wochen nach der Injektion, daher würde ich es immer angeben

xeta 13.08.2019 15:15

Wie lange ist eine Kortison haltige Creme nachweisbar? Kommt natürlich auf die Menge/Fläche an, aber als Grössenordnung?

Hafu 13.08.2019 15:25

Zitat:

Zitat von xeta (Beitrag 1471017)
Wie lange ist eine Kortison haltige Creme nachweisbar? Kommt natürlich auf die Menge/Fläche an, aber als Grössenordnung?

Ich hab' keine Ahnung wie lange es nachweisbar ist, da es ja um Halbwertszeiten geht, der Urin sehr unterschiedlich konzentriert sein kann und die Nachweisverfahren immer empfindlicher werden.
Für Cortison als Creme benötigt man kein Attest und keine TUE. Ich würde es trotzdem angeben.

ritzelfitzel 13.08.2019 15:51

Nach Wochen noch? Wow. Danke für die Infos. Da könnten einige schon unbewusst Gefahr gelaufen sein, positive Tests zu produzieren.

captain hook 13.08.2019 16:29

Angesichts der Diskussion darum habe ich folgendes im Startbeitrag hinzugefügt:



Wenn man etwas nehmen muss, was ggf lt Nada Med nicht zugelassen ist, aber dringend benötigt wird, hilft ein Blick in diese Tabelle, was man dann zu tun hat. In fast allen Fällen reicht für Amateure in nationalen Wettkämpfen ein Attest. In manchen Fällen kann eine Retro-TUE zu beantragen sein.

https://www.nada.de/fileadmin/user_u...liste_2018.pdf


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