Der Vorteil der aktuellen Situation ist dass ich durch die Vorsichtsmassnahmen eigentlich gar nicht mit Corona, einer Erkältung oder einer Grippe infiziert sein kann :Lachen2:
Wenn ich also am Husten bin oder der Hals kratzt, muss ich mir sagen dass es gar nicht möglich ist mich mit irgendwas angesteckt zu haben :cool: |
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Ist das Kind unter 12 Jahren, hat der AN einen Anspruch auf Freistellung. Ob er dabei einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, ist im Einzelfall zu beurteilen. In der Regel verliert man den Anspruch auf Vergütung nicht dadurch, dass man Zitat:
Aber Achtung: Oft ist es so, dass dieser Anspruch durch Tarifverträge oder andere arbeitsrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen ist. Wenn dann diesbezüglich nichts anderes zw AN und AG geregelt ist (z.B. Betriebsvereinbarung), dann hat man keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Stattdessen hat man aber Anspruch auf Kinderkrankengeld. Die Berechnung ist etwas kompliziert, die wichtige Message ist aber: Es ist deutlich weniger als 100%. Hier und im Bereich der SV Beiträge liegt u.a auch der Unterschied zur Entgeltfortzahlung. ;) Anspruch auf Kinderkrankengeld hat man 10 Tage pro Kind pro Jahr aber nicht mehr als 25 Arbeitstage - auch dann nicht wenn man 3 oder mehr Kinder hat. Bei Alleinerziehenden das Doppelte. In der Praxis sieht das so aus, dass es auf der Bestätigung, die man vom Arzt kriegt unten 2 Kästchen hat, von denen man eines ankreuzen kann. Einmal kann man ankreuzen, dass man Anspruch auf X Tage Entgeltfortzahlung hat (dann kriegt man erst ab dem x+1. Tag Kinderkrankengeld). Zum anderen kann man ankreuzen, dass man keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, dann kriegt man ab dem 1. Tag Kinderkrankengeld. Wichtig ist für Kinderkrankengeld auch noch, dass das erkrankte Kind im selben Haushalt lebt (also nicht beim getrennt lebenden Partner), dass das Kind selbst gesetzlich versichert ist (und nicht bei ner PKV) und es keine anderen im Haushalt lebenden Betreuungsmöglichkeiten (Volljährigkeit nicht notwendig) gibt. Es ist z.B. durchaus zumutbar, dass sich ein 17 jähriges Geschwisterkind um das leicht erkrankte 11 jährige Kind kümmert. LG H. :Blumen: |
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Wo bleibt denn da das Risiko?:dresche |
In der Schweiz werden die bestehenden Massnahmen bis zum 26. April verlängert (das ist eine Verlängerung um eine Woche).
Bis dahin arbeitet die Regierung an einem Plan der schrittweisen Lockerung. |
:Prost:
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Das Risiko. Kenne ich. Hier: https://www.youtube.com/watch?v=jvuVk9X5tbo Kommentar: Ja, es stimmt (vgl. Abspann), ich durfte noch Wum und Wendelin gucken und musste dann ins Bett. P.S: Du durftest ja schon länger aufbleiben. Daher kennst Du Dich in Sachen Risiko besser aus. : P |
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Ab nächste Woche sollen einige Geschäfte wieder öffnen, die jetzt 2 Wochen geschlossen waren. |
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Merkel hat aus der CDU eine Partei links der Mitte gemacht, was 1. der Untergang der SPD war und 2. die AFD stark gemacht hat. Sie hat (wie auch Söder mit seinen Bienen&Insekten) eine grüne Politik gemacht, da es voll im Trend war. Frage mich derzeit, wo der Klimaschutz bleibt. Vor 8 Wochen hieß es noch, dass wenn wir nicht jetzt handeln, alles zu spät ist. Vllt. ist es für Gretl aber auch nur schwierig Schüler zu gewinnen, wenn jetzt eh jeder Schultag frei ist :Blumen: |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:10 Uhr. |
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