zahnkranz |
06.04.2020 14:08 |
Zitat:
Zitat von Hafu
(Beitrag 1522955)
Natürlich in diesem Fall zu Recht, da es explizit verboten ist. Die Frage, die aber in der derzeitigen Situation erlaubt sein muss zu stellen:
Muss man Gleitschirmfliegen tatsächlich mit dem Verweis auf die potenzielle Unfallgefahr und die dann erforderliche Inanspruchnahme von Rettungskräften verbieten? Muss man vielleicht auch (so wie in Tirol) Mountainbiken und sportliches Rennradfahren in derselben Argumentation verbieten?
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Man ist womöglich mit den Verboten übers Ziel hinaus geschossen. Es war ja nicht absehbar wie sich die Lage entwickeln würde, sieht man ja allein schon daran, wie die Meinung der hier oft diskutierten Wissenschaftler sich geändert hatte. Der DHV (Deutsche Hängegleiterverband e.V.) nennt beispielhaft die Formulierung des Bayerischen Staatsministriums für Gesundheit vom 16. März: "Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt." ( DHV Flugverbot)
Dass sich der Verband einer Randsportart nicht gegen die Regierung und Bundesländer stellt, ist nur verständlich. Ich hoffe sehr, dass der eingeschlagene Kurs bald korrigiert wird und etwas mehr Normalität in den Alltag einfließt.
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