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Zitat von qbz
(Beitrag 1635975)
Danke, das liegt dann an der konkreten Umsetzung der kontaktbeschränkenden Massnahmen des Bundeslandes, also bei Söder und dem bayrischen Landtag, stand aber nicht im Bundesgesetz (Infektionsschutzgesetz) drin, das einfach Ausgangssperre als eine Möglichkeit für Kontaktbeschränkrung erlaubte, ohne die konkrete Ausgestaltung einer Ausgangssperre zu formulieren, was den Ländern oblag. Insofern log Annalena Baerbock, weil das bundesweite Infektionsschutzgesetz nie Jogging verboten hat, um mit dem Beispiel den Wegfall von kontakbeschränkenden Massnahmen im Bundesgesetz wie z.B. Ausgangssperre zu rechtfertigen.
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Und damit haben wir doch das rechtliche Dilemma. Es ist schlicht Hampelei und Zuständigkeitenschieberei.
In einer Pandemie und einer Situation, wo teile Deutschlands (schönen Gruß an Herrn Söder) die Gesundheitsgrundversorgung ihrer Bürger nicht mehr aufrecht erhalten können, muss es einfach jemanden geben der Bundesweit den Hut aufsetzt und mit entsprechender Kompetenz ausgestattet, die Geschicke lenkt und leitet, dass es nicht komplett aus dem Ruder läuft. Ich könnte mir das so vorstellen, dass es einen entsprechenden Expertenrat gib, der Gesetzesvorlagen schafft und diese unmittelbar dem Parlament in einer Dringlichkeitssitzung vorlegt.
In der besonderen Coronasituation ist es denke ich nicht unkompliziert, angemessen zu agieren, damit die unterschiedlichen Situationen von zB Sachsen und Bayern oder Niedersachsen berücksichtigt werden.
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