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PirateBen 28.11.2021 23:14

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1635963)
Gibt es ein Bundesland, wo man jemals zu Sportzwecken nicht das Haus solo verlassen durfte? Ich denke nein.

Ja, in einigen Gebieten Bayerns durfte man im letzten Frühjahr nach 21.00 nicht mehr zum Joggen oder Radfahren draußen sein. Wurde zwar später von einem Gericht als unverhältnismäßig beurteilt, hat einem an den entsprechenden Tagen aber nichts geholfen.

LidlRacer 28.11.2021 23:22

Das war die lustigste und traurigste Situation bei Anne Will:

„Soll ich es ihnen direkt sagen, oder wollen Sie 10 Tage warten Herr #lindner!?“

pepusalt 28.11.2021 23:27

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1635972)
Das war die lustigste und traurigste Situation bei Anne Will:

„Soll ich es ihnen direkt sagen, oder wollen Sie 10 Tage warten Herr #lindner!?“

"Ich finde im übrigen eine solche Polemik .....".:Lachanfall: :Maso:

qbz 28.11.2021 23:33

Zitat:

Zitat von PirateBen (Beitrag 1635969)
Ja, in einigen Gebieten Bayerns durfte man im letzten Frühjahr nach 21.00 nicht mehr zum Joggen oder Radfahren draußen sein. Wurde zwar später von einem Gericht als unverhältnismäßig beurteilt, hat einem an den entsprechenden Tagen aber nichts geholfen.

Danke, das liegt dann an der konkreten Umsetzung der kontaktbeschränkenden Massnahmen des Bundeslandes, also bei Söder und dem bayrischen Landtag, stand aber nicht im Bundesgesetz (Infektionsschutzgesetz) drin, das einfach Ausgangssperre als eine Möglichkeit für Kontaktbeschränkrung erlaubte, ohne die konkrete Ausgestaltung einer Ausgangssperre zu formulieren, was den Ländern oblag. Insofern log Annalena Baerbock, weil das bundesweite Infektionsschutzgesetz nie Jogging verboten hat, um mit dem Beispiel den Wegfall von kontakbeschränkenden Massnahmen im Bundesgesetz wie z.B. Ausgangssperre zu rechtfertigen.

noam 29.11.2021 00:15

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1635975)
Danke, das liegt dann an der konkreten Umsetzung der kontaktbeschränkenden Massnahmen des Bundeslandes, also bei Söder und dem bayrischen Landtag, stand aber nicht im Bundesgesetz (Infektionsschutzgesetz) drin, das einfach Ausgangssperre als eine Möglichkeit für Kontaktbeschränkrung erlaubte, ohne die konkrete Ausgestaltung einer Ausgangssperre zu formulieren, was den Ländern oblag. Insofern log Annalena Baerbock, weil das bundesweite Infektionsschutzgesetz nie Jogging verboten hat, um mit dem Beispiel den Wegfall von kontakbeschränkenden Massnahmen im Bundesgesetz wie z.B. Ausgangssperre zu rechtfertigen.

Und damit haben wir doch das rechtliche Dilemma. Es ist schlicht Hampelei und Zuständigkeitenschieberei.

In einer Pandemie und einer Situation, wo teile Deutschlands (schönen Gruß an Herrn Söder) die Gesundheitsgrundversorgung ihrer Bürger nicht mehr aufrecht erhalten können, muss es einfach jemanden geben der Bundesweit den Hut aufsetzt und mit entsprechender Kompetenz ausgestattet, die Geschicke lenkt und leitet, dass es nicht komplett aus dem Ruder läuft. Ich könnte mir das so vorstellen, dass es einen entsprechenden Expertenrat gib, der Gesetzesvorlagen schafft und diese unmittelbar dem Parlament in einer Dringlichkeitssitzung vorlegt.

In der besonderen Coronasituation ist es denke ich nicht unkompliziert, angemessen zu agieren, damit die unterschiedlichen Situationen von zB Sachsen und Bayern oder Niedersachsen berücksichtigt werden.

qbz 29.11.2021 00:31

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1635976)
Und damit haben wir doch das rechtliche Dilemma. Es ist schlicht Hampelei und Zuständigkeitenschieberei.

In einer Pandemie und einer Situation, wo teile Deutschlands (schönen Gruß an Herrn Söder) die Gesundheitsgrundversorgung ihrer Bürger nicht mehr aufrecht erhalten können, muss es einfach jemanden geben der Bundesweit den Hut aufsetzt und mit entsprechender Kompetenz ausgestattet, die Geschicke lenkt und leitet, dass es nicht komplett aus dem Ruder läuft. Ich könnte mir das so vorstellen, dass es einen entsprechenden Expertenrat gib, der Gesetzesvorlagen schafft und diese unmittelbar dem Parlament in einer Dringlichkeitssitzung vorlegt.

In der besonderen Coronasituation ist es denke ich nicht unkompliziert, angemessen zu agieren, damit die unterschiedlichen Situationen von zB Sachsen und Bayern oder Niedersachsen berücksichtigt werden.

Mit der Leopoldina haben die Politik beratende Wissenschafter ihre Einschätzung und Vorschläge längst abgeben.

Zitat:

Als Maßnahmen empfehlen die Wissenschaftler eine »massive Verstärkung der Impfkampagne«. Apotheker, Hebammen, Zahnärzte und andere medizinische Berufsgruppen müssten künftig ebenfalls Impfungen anbieten, flächendeckend müssten Impfzentren »mit langen Öffnungszeiten« eingerichtet, die Angebote von aufsuchenden Impfteams ausgeweitet werden. Bis Weihnachten sollten neben Erst- und Zweitimpfungen rund 30 Millionen Auffrischungsimpfungen verabreicht werden.

Zudem müsse die Impfpflicht für bestimmte Berufe wie Ärzte oder Pflegerinnen »rasch« eingeführt werden, eine allgemeine Impfpflicht solle vorbereitet werden – »unter Berücksichtigung der dafür erforderlichen rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen.
......
Für Reduzierung zwischenmenschlicher Kontakte sehen die Autorinnen und Autoren zwei Optionen: strikte Kontaktbeschränkungen schon ab der kommenden Woche zumindest in Regionen mit hoher Inzidenz – auch im privaten Bereich, in Innenräumen und bei Ansammlungen größerer Menschenmengen. Wo dies nicht möglich ist, müsse eine Masken- und strenge 2G-Pflicht herrschen.

Die Alternative für derartige Lockdown-Lösungen könne eine strikte und streng kontrollierte 2G-Regelung in Innenräumen und bei Veranstaltungen sein, mit Ausnahme von Supermärkten oder Arztpraxen. Diese Option sei aber deutlich weniger effektiv als die erste Möglichkeit, warnen die Wissenschaftler.
......
Deutlich kritisieren die Leopoldina-Wissenschaftler auch das jüngst verabschiedete Infektionsschutzgesetz der Ampelparteien. »Problematisch ist dabei, dass auch bei extrem hohen Inzidenzwerten und Hospitalisierungsraten bestimmte generelle Maßnahmen nicht mehr ergriffen werden dürfen.« Das schwerwiegendste Defizit des Gesetzes, heißt es weiter, sei aber, »dass keine Kriterien (Inzidenzwerte o.ä.) mehr aufgeführt sind, wann die Länder bestimmte Maßnahmen ergreifen dürfen oder müssen«. Umso wichtiger sei die enge Absprache der Länder im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz.
https://www.spiegel.de/politik/deuts...f-02095d962169

Da hilft dann auch ein neuer Expertenrat bei Sofortmassnahmen nur bedingt, wenn bestimmte gesetzliche Möglichkeiten fehlen bzw. erst wieder beschlossen werden müssen. (hoffentlich auf längere Sicht.)

welfe 29.11.2021 06:18

Zitat:

Zitat von PirateBen (Beitrag 1635969)
Ja, in einigen Gebieten Bayerns durfte man im letzten Frühjahr nach 21.00 nicht mehr zum Joggen oder Radfahren draußen sein. Wurde zwar später von einem Gericht als unverhältnismäßig beurteilt, hat einem an den entsprechenden Tagen aber nichts geholfen.

Im Saarland war ab 22 Uhr Ausgangssperre. Nur Hunde durfte man ausführen. Auch mit dem Auto (alleine!) wurde man angehalten.

MattF 29.11.2021 10:11

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 1635961)
Ich gucke die gleiche Sendung und finde die Antworten von Rot/grün/gelb ganz gut. Es wird Zeit, dass jetzt die neue Regierung arbeitet. Frau Baerbock finde ich momentan deutlich besser als im Wahlkampf.

Helmut Kohl hat auch mal was richtiges gesagt: "Es kommt darauf an was hinten dabei rauskommt".

Und darauf der Kaiser: "Schaun wir mal" (in 4 Wochen).

:Cheese:


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