Schwarzfahrer |
15.10.2020 15:08 |
Zitat:
Zitat von Estebban
(Beitrag 1558300)
Eine Verordnung darf nur soweit gehen wie es der gesetzliche Rahmen hergibt. Und darf jederzeit von einem formellen Gesetz einkassiert werden.
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Richtig. Aber bei einer kompetenten Regierung und kompetenten, sein Job ernst nehmendem Parlament (Legislative) sollte man davon ausgehen dürfen, daß dies die absolute Ausnahme ist, weil kompetente, gut beratene Politiker eigentlich keine gesetzeswidrigen Verordnungen produzieren dürften. Im Corona-Bereich gab es aber schon reichlich von Gerichten gekippte Verordnungen. Wenn das sich so häuft, wachsen nun mal (berechtigte?) Zweifel an Kompetenz der Entscheider und/oder am Zweck ihrer Verordnungen.
Wenn ich gegen ein mir nicht bekanntes Gesetz verstoße (ich habe leider keine Rechtsberater, die mich auf juristische Fallen aufmerksam machen könnten), heißt es " Ignorantia legis non excusat", der Verstoß wird geahndet. Welche Konsequenz hat eigentlich der Versuch, eine gesetzeswidrige Verordnung auf den Weg zu bringen, oder gar zeitweise durchzusetzen, für die betreffenden Politiker? Wenn keine, warum nicht?
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