Helmut S |
07.07.2020 09:07 |
Zitat:
Zitat von Flow
(Beitrag 1541172)
Wenn die Folgen einer Handlung nur das handelnde Individuum betreffen, dann liegt die Reglementierung dieser Handlung meiner Meinung nach außerhalb der Kompetenz des Staates.
Der Punkt ist völlig klar.
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Ja. Dem stimme ich grundsätzlich zu. Meine Replik bezog sich ja auch auf das nicht "präzisierte" Post von Schwarzfahrer.
Wobei - ob ein Staat Kompetenzen überschreitet oder nicht - hängt ja im Wesentlichen von der Staaatskonstruktion ab. Schau mal grad nach China. Aber ja: In Staaten wie dem unseren, ist es sicher so, dass sich der Staat per Konstruktion aus dem genannten Persönlichkeitsbereich heraushalten muss. Aber mal ehrlich: Das ist trivial.
Zitat:
Zitat von Flow
(Beitrag 1541172)
Ob dies für eine spezielle Handlung so zutrifft, mag in verschiedenen Fällen diffizil zu beurteilen sein. Das sehe ich, wie gehabt, als eine andere Frage, die aber in keinster Weise Punkt 1 einschränkt oder aufweicht.
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Auch da stimme ich zu. Mein Kommentar zu Einschränkung und Aufweichung betraf jedoch das Konzept von Schwarzfahrer vor seiner "Präszisierung. Es ging garnicht um den Punkt 1. Erst im nachhineine wurde die Aussage zu dem von dir so genannten Punkt 1 "präzisiert".
Zitat:
Zitat von Flow
(Beitrag 1541172)
"Zumindest theoretisch" sollte bedeuten, daß im Einzelfall die Entscheidung noch nicht getroffen ist, praktisch noch zu treffen ist, aber dann dementsprechend ausfallen wird.
"Potentiell" bezog sich auf die Schädlichkeit der Handlung. Eine "gefährliche" Handlung kann zu Schaden führen, muß es aber nicht in jedem Fall.
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Was heißt hier "dementsprechend ausfallen wird"? Einspruch: Zumindest ansatzweise suggestiv! Du kannst das bis auf völlig triviale Fälle doch gar nicht entscheiden. Niemand kann das. Und vor allem nach welchen Kriterien soll denn entschieden werden? Und von wem? Was ist mit der Frage nach dem zeitlichen Horizont so einer Bewertung?
Ich hab schon verstanden, dass du das gerne als "ein anderes Thema" sehen möchtest. Das geht aber doch dem Problem aus dem Weg.
Eigenverantwortung der Bürger findet in dem vom Staat gesetzten Normenrahmen statt und zwar in der Praxis. Auch diejenige, die nur das Individuum selbst betreffen.
Zum Beispiel eine Maskenpflicht damit zu kritisieren, dass eine Staatskonstruktion vorzuziehen sei, welche die Eigenverantwortung aller Menschen in der Gesellschaft aufgrund von Vernunft und nicht aufgrund von Normen vorsieht geht völlig an dem vorbei wie westliche Industriegesellschaften funktionieren. Das dann zu reduzieren auf den - je nach Beispiel - lediglich theoretischen (ohne die blose Möglichkeit der Operationalisierung der Norm zu betrachten) oder wahlweise auf den praktisch völlig trivialen Fall, gibt dem Argument auch keine Durchschlagskraft.
Möglicherweise gibt es Argumente für Maskenpflicht oder dagegen. Die mangelnde Eigenverantwortung der Bürger durch staatliche Normensetzung ist da aber sicher nicht dabei. :Blumen:
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