triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Politik, Religion & Gesellschaft (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=30)
-   -   Corona Virus (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=47641)

abc1971 06.04.2020 09:03

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1522858)
McDonalds DriveIn (sofern man einen McSundae-Eisbecher als "Eis" defnieren möchte.;) )Warum Eisdielen im Gegensatz zu Bäckereien in Bayern keinen DriveIn-Verkauf anbieten dürfen, gehört zu den etwas schwerer verständlichen Besonderheiten der geltenden Sonderverordnung.
Auch normale Lebensmittelgeschäfte dürfen nach wie vor Eis anbieten.

Edit: Habe gerade nochmal recherchiert: Ein togo-Verkauf von Eis ist theoretisch wohl erlaubt. Tatsächlich hatten alle Eisdielen unserer Gegend am Wochenende aber geschlossen, wie mir auch beim Radfahren gestern aufgefallen ist.

In NRW dürfen die zwar auf haben, aber gerade die Eisdielen, die an den typischen Radler-Routen liegen haben das Problem, dass "to-go" heißen soll: Nimm es mit nach Hause. Das hat bislang teilweise mäßig geklappt, weil sich die Leute in mittelbarer Entfernung zum Verzehr niederließen

abc1971 06.04.2020 09:06

Vielleicht auch interessant: Meine Eltern leben an der Nordseeküste. In deren Dorf sind für Touristen überwiegend Ferienwohnungen. Die touristische Vermietung wurde längst untersagt, alle Urlauber sind abgereist. Allerdings gibt es viele Wohnungen, die nicht vermietet und nur von den Eigentümern genutzt werden. Auch diese wurden alle angeschrieben und es wurde untersagt, diese Wohnungen derzeit zu nutzen, wenn man nicht dauerhaft vor Ort lebt.

Nobodyknows 06.04.2020 09:16

Zitat:

Zitat von abc1971 (Beitrag 1522877)
...Allerdings gibt es viele Wohnungen, die nicht vermietet und nur von den Eigentümern genutzt werden. Auch diese wurden alle angeschrieben und es wurde untersagt, diese Wohnungen derzeit zu nutzen, wenn man nicht dauerhaft vor Ort lebt.

"Auch in diesem Fall stellt sich die Frage, ob die entsprechende Maßnahme noch verhältnismäßig ist. Wenn Menschen ihre Zweitwohnung aufsuchen und sich dort allein oder zusammen mit ihrer Familie aufhalten, ist nicht zu erkennen, welche Gefahr dies für andere begründen soll, wenn sie ansonsten die Anforderungen der Kontakteinschränkungen einhalten. Generell müssen wir aufpassen, dass auf das bestehende Regime der Beschränkungen nun nicht noch jeder Kommunalpolitiker um der eigenen politischen Profilierung willen weitere Beschränkungen draufsattelt."
(Uwe Volkmann, Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Frankfurter Goethe-Universität. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Verfassungstheorie und die Grundrechte.)

merz 06.04.2020 09:21

das Argument ist doch (im Krankheitsfall) lokale Krankenhaus-Ressourcen zu schonen

(zumindest ist es das in Frankreich,da ist die Struktur mit Paris und etwa den Küsten krasser)


m.

Matthias75 06.04.2020 09:31

Zitat:

Zitat von abc1971 (Beitrag 1522877)
Allerdings gibt es viele Wohnungen, die nicht vermietet und nur von den Eigentümern genutzt werden. Auch diese wurden alle angeschrieben und es wurde untersagt, diese Wohnungen derzeit zu nutzen, wenn man nicht dauerhaft vor Ort lebt.

Zitat:

Zitat von merz (Beitrag 1522883)
das Argument ist doch (im Krankheitsfall) lokale Krankenhaus-Ressourcen zu schonen

ich vermute einfachere Gründe:

Man will ja die Tagestouristen raus haben. Da geht am einfachsten, indem man z.B. allen mit ortsfremdem Nummernschild die "Einreise"in die betreffende Gegend (Bezirk, Bundesland...) untersagt.

Wenn jedem mit Zweitwohnsitz die Einreise erlaubt ist, gibt vermutlich jeder bei der Kontrolle an, einen Zweitwohnsitz zu haben. Eine Überprüfung ist mit vertretbarem Aufwand vermutlich nicht möglich. Also werden einfach alle ausgesperrt. Wer dauerhaft an/in seinem Zweiwohnsitz bleiben will, muss nicht kontrolliert werden (bzw. nur einmal bei der Einreise), da er nicht ständig die "Grenze" passiert.

Matthias

Nobodyknows 06.04.2020 09:41

Zitat:

Zitat von merz (Beitrag 1522883)
das Argument ist doch (im Krankheitsfall) lokale Krankenhaus-Ressourcen zu schonen
....

m.

Mit diesem "Argument", dem Anspruch auf den eigenen Egoismus, kann man natürlich alles aushebeln. Sowohl Rechte die durch die Verfassung garantiert werden, als auch den Föderalismus und z. B. auch den Länderfinanzausgleich oder die deutschen Zahlungen an die EU. ;)

Warum sollen Bayern und BaWü Gelder in einen Topf (Länderfinanzausgleich) für Schlweswig-Holstein und Niedersachsen einzahlen? Man könnte sich das "Argument" zu eigen machen, lokale finanzielle Ressourcen schonen zu wollen.

Gruß
N. :Huhu:

keko# 06.04.2020 09:43

Zitat:

Zitat von abc1971 (Beitrag 1522876)
In NRW dürfen die zwar auf haben, aber gerade die Eisdielen, die an den typischen Radler-Routen liegen haben das Problem, dass "to-go" heißen soll: Nimm es mit nach Hause. Das hat bislang teilweise mäßig geklappt, weil sich die Leute in mittelbarer Entfernung zum Verzehr niederließen

Meine Schwester aus Köln hat gestern am Rhein ein leckeres Eis geschleckt, während ich in Stuttgart am Neckar dumm in die Wäsche guckte ;-)

Stefan 06.04.2020 09:54

Zitat:

Zitat von keko# (Beitrag 1522894)
Meine Schwester aus Köln hat gestern am Rhein ein leckeres Eis geschleckt, während ich in Stuttgart am Neckar dumm in die Wäsche guckte ;-)

Das liegt an Euren Eisdielen. In meinem Heimatort im Hochwald hat eine Eisdiele einen Heimlieferservice.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:05 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.