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-   -   Disqualifikation wegen Ausziehen des Neoprenanzuges (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=44826)

icke 04.09.2018 14:07

Disqualifikation wegen Ausziehen des Neoprenanzuges
 
Hallo allerseits,


eventuell kann mir ja jemand erklären warum ich Disqualifiziert wurde.


Etwa 300 Meter nach dem Schwimmstart verursachte mein Neo bei mir Atemprobleme kurz danach zog ich ihn im Wasser aus und legte Ihn einer Streckenpostin auf das SUP diese merte sich meine Nummer, die auf dem Arm stand, und gab ihn beim Veranstalter ab.


Am Ausgang der Wechselzone hing er dann nach dem Wettkampf über dem Absperrgitter, ich nahm ihn und packte ihn ein.


Im Protokoll stehe ich als DSQ am Ende der Liste.


Ich habe zwar Fremde Hilfe in Anspruch genommen aber keinen Vorteil erzielt.


Ich hatte vier Möglichkeiten:
1 - An Sauerstoffmangel zugrunde gehen.....:(
2 - Ausziehen und abgeben wie getan
3 - Ausziehen und im Wasser liegen lassen -- DSQ wegen Littering :(

4 - Ausziehen und Hinterherziehen --DSQ wegen Neoausziehen vor der Wechselzone :(


An sich ist mir egal, ich hab meine Zeiten und auf den 156 Platz kann ich auch verzichten aber warum gleich DSQ?

jannjazz 04.09.2018 14:16

Wie sollte denn die Regel Deiner Meinung nach lauten?

Jeder Teilnehmer darf den Neo ausziehen, wann und wie er will?
Wenn der Teilnehmer den Neo ausgezogen hat, kann er ihn ruhig einem Helfer oder Kampfrichter seiner Wahl zur weiteren Verwendung übergeben?
Wenn der Teilnehmer den Neo schon im Wasser auszieht und dabei andere Teilnehmer behindert macht das nix?

Ich denke das beantwortet Deine Frage: die Karis haben gar keine andere Wahl.

FlyLive 04.09.2018 14:17

Aus welchem Grund Du ein DSQ bekommen hast, ist zweitrangig.
Es scheint aber, Du und dein Neo hätten nicht gemeinsam starten dürfen. Es war letztlich nicht kompatibel.

Im Ernst, wenn jeder seine Klamotten bei den Helfern abgeben würde, hätten die eine Menge zu tun und der Sportler immer ne Menge Helfer.

Körbel 04.09.2018 14:23

Zitat:

Zitat von icke (Beitrag 1403561)
Ich habe zwar Fremde Hilfe in Anspruch genommen aber keinen Vorteil erzielt.

Das sagst du.

Das Regelwerk sieht das ganz anders.

Mirko 04.09.2018 14:26

Fremde Hilfe ist halt komplett verboten. Das ein Kari noch jedes Mal abwägen muss, ob das nun einen Vorteil gebracht hat oder nicht ist wohl nicht zumutbar.

Außerdem genau genommen hat es dir ja geholfen. Hättest du sie nicht gehabt hättest du de Neo ja mit dir rumschleppen müssen und wärst langsamer gewesen. Hätte es nicht gereicht nur den Reissverschluss zu öffnen und mit offenem Neo zu schwimmen?

Ich glaube niemand hätte sich beschwert, wenn alle Karis da zufällig in die andere Richtung geschaut hätten und du kein DSQ bekommen hättest.
Auf der anderen Seite kannst du froh sein das du nicht direkt aus dem Rennen genommen wurdest.
Ein Kumpel von mir musste sich bei einer Langdistanz kurz an einem Boot festhalten nach 1000 Meter schwimmen weil er auch irgendwie kurz Probleme hatte und wurde sofort aus dem Rennen genommen. Das waren bei ihm dann ne sehr kurze erste LD und sehr teure 1000 Meter Schwimmen gewesen. Also seh es positiv :Cheese:

Foxi 04.09.2018 14:29

Inhaltlich vermag ich ein wenig nachzuvollziehen, dass es zu einer DSQ kam. Formal dagegen nicht. Ich hab mir die > Sportordnung 2018 nochmal durchgelesen und konnte keine Regel finden, die explizit besagt, dass der Athlet nach dem Schwimmstart den Neoprenanzug erst am Ende der Schwimmstrecke ausziehen darf. Auch der Sanktionskatalog gibt in der Rubrik "Schwimmen" nichts Derartiges her...

Klar, er darf dabei niemanden behindern (-> DSQ). Aber tut er das, wenn er seinen Neo auszieht? So ganz leuchtet mir das nicht ein.

Wenn ich dagegen daran denke, dass kurzlich bei einem BuLi-Rennen eine Athletin mit einem offenen Lenkerrohr den Rad-CheckIn problemlos überstanden hat und dann - nachdem der KaRi davon erfahren hatte - problemlos starten durfte, dann krieg ich das nicht überein.

Mirko 04.09.2018 14:34

Zitat:

Zitat von Foxi (Beitrag 1403571)
Inhaltlich vermag ich ein wenig nachzuvollziehen, dass es zu einer DSQ kam. Formal dagegen nicht. Ich hab mir die Sportordnung 2018 nochmal durchgelesen und konnte keine Regel finden, die explizit besagt, dass der Athlet nach dem Schwimmstart den Neoprenanzug erst am Ende der Schwimmstrecke ausziehen darf. Auch der Sanktionskatalog gibt in der Rubrik "Schwimmen" nichts Derartiges her...

Klar, er darf dabei niemanden behindern (-> DSQ). Aber tut er das, wenn er seinen Neo auszieht? So ganz leuchtet mir das nicht ein.

Wenn ich dagegen daran denke, dass kurzlich bei einem BuLi-Rennen eine Athletin mit einem offenen Lenkerrohr den Rad-CheckIn problemlos überstanden hat und dann - nachdem der KaRi davon erfahren hatte - problemlos starten durfte, dann krieg ich das nicht überein.

Ich denke das das DSQ wegen der Berührung des SUB zustande kam. Festhalten an einem Boot gilt eben schon als Hilfe. Oder das Ablegen des Neos auf dem SUB. Hätte er das Teil selbst noch in die Wechselzone getragen wäre wohl nix passiert. So lange keine Neo-Pflicht besteht kann wohl wirklich jeder den Neo ausziehen wann er will. Die meisten machen das ja auch nicht in der Wechselzone sondern beginnen schon damit direkt nach Schwimmausstieg. Würde mich wundern wenn irgendwo stehen würde das man den neo nicht schon im Wasser ausziehen darf.

longtrousers 04.09.2018 14:37

Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 1403570)
Fremde Hilfe ist halt komplett verboten.

Was heisst fremde Hilfe? Die Dame auf dem SUB kann man doch der Organisation zuordnen. Ich bekam in Hawaii einen Ersatzschlauch von der Organisation, nachdem ein Polizist die angerufen hatten. Was ist da der Unterschied mit dem abgelegten Neo? Die Dame auf dem SUB wird wohl kaum geholfen haben den Neo auszuziehen, sowie die Orga in Hawaii mich nicht geholfen hat mit dem Schlaucheinbau.

Auch sieht man auf IM Strecken (z. B in St. Pölten) Fahrradreparaturangebote. Auch das scheint keine verbotene Hilfe


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