Zusammenprall mit Auto als Fußgänger
Hallo zusammen,
Bin gestern von einem Pkw beim laufen abgeräumt worden. Bisschen Tapete ab zzgl blaue Flecken ins Klamotten kaputt. Alles soweit kein Drama die oder der Fahrer hat das bei der Polizei auch direkt angegeben, dass sie nicht geschaut hatte etc.... Heute gegnerische Versicherung angerufen und da kam ich mir vor, als wolle ich jemanden anziehen. Bitte reichen Sie Rechnungfür alles ein was kaputt gegangen ist...! Schmerzensgeld ach ja schreiben Sie mal auf was Sie so an Verletzungen haben. Reichen Sie die Rechnung vom Arzt ( bin noch hin zwecks Attest für später) einfach mal ein und so weiter etc Ist das der normale Weg? Will man dadurch eventuelle Ansprüche im Keim ersticken? Wie sind eurer Erfahrungen? Anwalt ja nein? Bock hätte ich darauf nicht....was ist als Schmerzensgeld angemessene etc Freue mich auf eure Berichte ( wobei besser es passiert natürlich nie) Bleibt gesund |
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Ich denke, du kriegst die Klamotten erstattet, wenn du Rechnungen vorlegst. Schmerzensgeld würde ich nicht allzuviel erwarten. Natürlich alles dokumentiert einreichen, was Schaden genommen hat (Material + Person) und großzügig Ansprüche geltend machen ! Meine Anwältin konnte seiner Zeit das (erste oder zweite) Angebot der gegnerischen Versicherung nochmal auf etwa das Siebenfache steigern. War aber etwas mehr als blaue Flecken und Tapete. Wenn es voraussichtlich um nicht mehr als um einen kleinen dreistelligen Betrag geht, würde ich wohl nur die Rechnungen vorlegen. Viel Erfolg und gute Genesung ... :Huhu: |
Gute Besserung!
Scheint noch glimpflich ausgegangen zu sein. Mach Dir dringend ein Gedächtnisprotokoll wie der Ablauf war. Selbst falls Du sowieso bei der Polizei bereits eine Aussage gemacht hast ist das gut. Zitat:
Du musst Deine Ansprüche formulieren wenn Du etwas haben möchtest.:Huhu: |
Klingt jetzt noch nicht so dramatisch, dass sie von dir eine Aufstellung der Schäden an Mensch und Klamotten haben wollen. Brauchen ja schließlich eine Grundlage, auf der sie dann erst die Leistung drücken können ;).
Weiß nicht, ob das genauso wie beim Autounfall geregelt ist, wo die gegnerische Haftpflicht-Versicherung deinen Anwalt immer bezahlen muss. Da mache ich es nicht mehr ohne Anwalt, weil sie einen jedes mal mit kleinen Nadelstichen verarschen, was sie von der Summe wegstreichen. Wer 50 € unberechtigt kürzen will, muss halt die 500 € für den Anwalt drauflegen. |
Anwalt....oh Mann.
Glaubte noch an das Gute in Menschen aber hey ist eben eine Versicherung;-) Was macht man denn wenn es keine Rechnungen mehr gibt? Ich heb sowas nicht auf da ja die Eigenschaften der Kleidung bei normalen Gebrauch Jahre halten... |
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Oder du hast Online gekauft und findest die Bestellungen noch in den E-Mails? Ich würde erstmal alles einreichen und abwarten wie sich die Versicherung anstellt. Wenn die Versicherung unberechtigt kürzt oder dir einen weitergehenden Haftungsausschluss unterschieben will, dann ab zum Anwalt.
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Ich würde das ganze auch zunächst ohne Anwält*in angehen.
Bislang fand deine Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung ausschließlich telefonisch statt? Dann dürfte nichtsdestotrotz automatisiert in den nächsten Tagen ein Schreiben kommen in dem man die die Schadennummer mitteilt, ggfs. noch ein paar Fragen stellt und ggfs. bereits schriftlich umEinreichung von Belegen bittet. Auf dieses Schreiben hin würde ich an deiner Stelle der Versicherung antworten und um Bestätigung der Eintrittspflicht und Übernahme aller schadenbedingten Kosten zu bitten. Wenn du das dann schriflich bekommst ist das schon mal viel wert. Nicht nur die beschädigten Klamotten würde ich in Form von Fotos festhalten sondern auch die Abschürfungen und die blauen Flecken (ggfs. erst nach ein paar Tagen). Solltest du AU sein dann mach eine Kopie der AU-Bescheinigung. Gute Besserung! |
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