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-   -   Bericht der Hahner-Twins zu Dopingkontrollen (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=39380)

repoman 09.06.2016 13:49

Bericht der Hahner-Twins zu Dopingkontrollen
 
Ein lesenswerter Artikel der Hahner-Twins.

http://www.hahnertwins.com/de/news/413

Verstößt eigentlich gegen Art. 1 GG.

Ich hätte da definitiv kein Bock drauf, weder auf der einen wie auf der anderen Seite. Man darf auch erhebliche Zweifel haben, ob in anderen Ländern ähnlich kontrolliert wird.

Campeon 09.06.2016 14:02

Da machst du nix, wenn du in dem System bist, musst du den Sch*** mitmachen, oder du bleibst Hobbette und dann klingelt dich keiner aus dem Bett.

Btw es gibt Klingeln die man auch abschalten kann, ebenso das Telefon usw.

Mich würde keiner um diese Zeit aus dem Bett bekommen.

Aber ist schon wahr, vor 12 Uhr nachts ist noch ok, nachher aber ein no go!!!

Hafu 09.06.2016 14:18

Zitat:

Zitat von repoman (Beitrag 1228709)
...Verstößt eigentlich gegen Art. 1 GG.

...

Nein verstößt es nicht, weil die Kontrollen mit ausdrücklichem schriftlichen Einverständnis der betroffenen Athleten erfolgen. Die Wirksamkeit der Athletenvereinbarung, die zwischen Verband und Kaderathlet getroffen wird, wurde gerade erst höchstrichterlich im Pechstein-Prozess am BGH bestätigt.

Ich kann den Ärger, aus dem Bett geklingelt zu werden oder es mit einem unerfahrenen oder im Blutabnehmen inkompetentem Arzt oder Heilpraktiker zu tun zu haben verstehen, aber mir fehlt es in dem Text an konstruktiven Verbesserungsvorschlägen.

Blutabnahmen sind Körperverletzung und dürfen in Deutschland grundsätzlich nur von Ärzten und Heilpraktikern vorgenommen werden. Krankenschwestern und MTAs dürfen Blut nur unter Aufrsicht von Ärzten oder Heilpraktikern vornehmen, wobei die Haftung bei Fehlern auf Seiten des Heilberuflers liegt.

Die genaue Beobachtung der Körperöffnung ist sicher für den Betroffenen ein Stück weit entwürdigend, aber da man sogar bei Amazon Deutschland Vorrichtungen zur Abgabe von Fremdurin bis hin zu sauberem urin selbst kaufen kann und da es in der Vergangenheit schon viele Fälle von bekannt gewordener Manipulation und wahrscheinlich noch mehr Fälle von nicht bekannt gewordener Manipulation bei der Urinabgabe gegeben hat, leider unumgänglich.

Auch hier würde ich mir in dem Text, statt bloßer Kritik einen konstruktiven Änderungsvorschlag wünschen.

Gemessen an ihren sportlichen Leistungen haben die Hahner-Twins sehr gut dotierte Verträge und leben gut als Profisportler. Wer also die Vorteile des Profisportlerdaseins genießt, muss auch lernen, mit den Unannehmlichkeiten zurecht zu kommen.

Sogar in Deutschland gibt es mittlerweile mit Anja Scherl eine Marathonläuferin, die deutlich schneller ist, aber noch arbeiten muss, weil die Sponsorenverträge es noch nicht erlauben, sich alleine auf das Laufen zu konzentrieren. In Japan, USA oder gar in manchen ostafrikanischen Ländern würde man von den Hahnerzwillingen sportlich kaum Notiz nehmen. Ohne Kaderstatus und Chance auf Teilnahme an internationalen Meisterschaften wären die Twins in diesem Ländern auf jeden Fall das Problem der lästigen Dopingkontrollen los, ebenso wie in den Ländern, in denen der Antidopingkampf weniger ernst genommen wird, als in Deutschland.

captain hook 09.06.2016 14:20

Soll sie sich halt bei ihren Kollegen bedanken, dass solche Tests notwendig sind. Mikrodosisdoping ueber Nacht und schon ist die Probe sauber. Aus der Sicht ist es schon sinnvoll lückenlos testen zu wollen. Und der testpoolaufstieg... Wollte die nicht nach Olympia? Schon klar, dass man dann hoch rutscht. Wer das eine will muss das andere mögen.

repoman 09.06.2016 14:32

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1228716)
Nein verstößt es nicht, weil die Kontrollen mit ausdrücklichem schriftlichen Einverständnis der betroffenen Athleten erfolgen. Die Wirksamkeit der Athletenvereinbarung, die zwischen Verband und Kaderathlet getroffen wird, wurde gerade erst höchstrichterlich im Pechstein-Prozess am BGH bestätigt.

...dann könnte man so eine Vereinbarung aber für sittenwidrig halten. Muss vielleicht das Verfassunggericht noch klären.

Gleichwohl habt ihr beiden mit euren Argumenten natürlich recht.

maotzedong 09.06.2016 14:34

Zitat:

Zitat von repoman (Beitrag 1228721)
...dann könnte man so eine Vereinbarung aber für sittenwidrig halten. Muss vielleicht das Verfassunggericht noch klären.

Gleichwohl habt ihr beiden mit euren Argumenten natürlich recht.


Warum sollte sie sittenwidrig sein, es gibt genug Leute die auch um diese Uhrzeit arbeiten müssen. Diese Leute haben es sich rausgesucht, die Hahnertwins ebenso.

Bin ich voll und ganz bei HaFu und dem Captain.

Mavicomp 09.06.2016 14:44

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1228716)
Nein verstößt es nicht, weil die Kontrollen mit ausdrücklichem schriftlichen Einverständnis der betroffenen Athleten erfolgen. Die Wirksamkeit der Athletenvereinbarung, die zwischen Verband und Kaderathlet getroffen wird, wurde gerade erst höchstrichterlich im Pechstein-Prozess am BGH bestätigt.

Das hatte ich gar nicht mitbekommen. Bisher hieß es immer, es ging um den Passus der Vereinbarung über die Unterwerfung unter die Schiedsgerichtsbarkeit der Verbände. Dass der BGH sich zu den Anti-Doping-Regelungen geäußert hätte bzw. zur Vereinbarung als Ganzes, habe ich bislang gar nicht gelesen. Hast Du nen Link vielleicht dazu? Das Thema interessiert mich jetzt mal...

repoman 09.06.2016 14:47

Zitat:

Zitat von maotzedong (Beitrag 1228723)
Warum sollte sie sittenwidrig sein, es gibt genug Leute die auch um diese Uhrzeit arbeiten müssen. Diese Leute haben es sich rausgesucht, die Hahnertwins ebenso.

Bin ich voll und ganz bei HaFu und dem Captain.

Ich habe ja nicht gesagt, dass die Kontrollen sittenwidrig sind, sondern die Vereinbarung im juristischen Sinne sittenwidrig sein könnte.

Aber richtig ist natürlich die Frage wie man es besser machen könnte. Es ist nunmal in der Vergangenheit zu viel vorgefallen und die Athleten haben zum Teil schon mit krimineller Energie betrogen.


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