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Marsupilami 27.03.2020 08:29

Zitat:

Zitat von TobiBi (Beitrag 1520475)
So, jetzt schreibe ich auch mal was zum Thema:
Ich habe gestern gelesen, dass Boris Johnson die Fa. Dyson gebeten habe, eine Beatmungsgerät zu entwickeln und Dyson das in nur 10 Tagen geschafft hat.

Link: https://www.stern.de/digital/technik...t-9199708.html

Das ist aus meiner Sicht absoluter Unfug und UNMÖGLICH und dient nur zur Propaganda. Bin selbst in der Medizintechnik tätig. Meiner Meinung nach hat es 10 Tage gedauert, mit dem Partner TTP zu verhandeln, eines deren Produkte zu lizensieren und ein Dyson Design zu verpassen. Und angeblich sei die Produktion auch schon angelaufen.
Das ist reines Marketing und in der Realität einfach unmöglich ein solches Gerät in 10 Tagen von Null auf zu entwickeln und zur Produktionsreife zu bringen.

So ein Verhalten nehme ich gerade bei vielen Unternehmen wahr. Man hat sonst nix zu erzählen, also macht man irgendwas mit Corona, da bekommt man Aufmerksamkeit...

crazy 27.03.2020 08:35

Zitat:

Zitat von Alteisen (Beitrag 1520404)
Ich kann den Präsidenten auch nicht leiden, aber das rechtfertigt keinerlei Schadenfreude, wenn viele Unschuldige ums Leben kommen.

Zitat:

Zitat von Mikala (Beitrag 1520428)
Was soll spannend werden?
In den USA werden sehr sehr viele Menschen sterben.
Wenn man die Aktivitäten an den großen Kliniken in Deutschland beobachtet,
rechnet man wohl auch bei uns mit deutlich mehr Intensiv-Patienten.
Schönes Wochenende :Huhu:

Wenn ich hier falsch rübergekommen sein sollte, so bitte ich um Entschuldigung.
Es war ein... Versuch, an den dort zu erwartenden Schaden satirisch heranzutreten.
Mir tun die Menschen dort unendlich leid und es werden viele tausend sterben, die, wäre ihr Präsident kein wissenschaftsverachtender Volldepp, eine zumindest erheblich bessere Chance hätten.
Mit Schadenfreude hatte das nichts zu tun.

Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1520458)
IRONMAN hat den IM Frankfurt nicht abgesagt. Und darum geht es auch. Die Challenge hat einfach zuwenig strategische Kompetenz, was sich auch hier wieder zeigt. Schlechtes Management. Du erinnerst Dich an die Pleite mit der Challenge Südafrika? Wenn ich keine Rücklagen bilde, dann habe ich einfach was falsch gemacht.
Frodeno spricht nun im Fernsehen. ARD /ZDF. Zitat: "harte Pille", die Absage der DCR, hat er gesagt.

Hier geht es weniger um Rücklagen und strategisches Management, sondern vielmehr um medizinische Weitsicht und damit gleichermaßen zu erwartende Verbote und Einschränkungen. Wie Drosten schon (sinngemäß) sagte, dieses Jahr sind keine sportlichen Großereignisse mehr zu erwarten. Etwas anderes grenzt nach meinem Empfinden an Naivität.
Und die Challenge lebt vom Landkreis- von den vielen tausend Zuschauern, den abertausenden Helfern und und und. Nicht nur die Sportler, auch diese Menschen gilt es zu schützen, die meisten Ordner würde ich zB im optischen Vorbeiradeln eher der Risikogruppe zuordnen.
Nicht zuletzt haben alle Beteiligten so Planungssicherheit. Sämtliche IM-Veranstaltungen werden 2020 nachziehen, da lege ich mich fest.

Rücklagen in dieser Größenordnung hat kein Unternehmen. Challenge Roth lebt von diesem einen, einzigen, wichtigen Tag im Jahr.
Das wäre gleichbedeutend mit VW, die ihre komplette Produktion und den vollständigen Verkauf für ein ganzes Jahr unterbrechen würden und vollständig von Rücklagen leben müssten. Das macht kein Unternehmen ohne Insolvenz mit.

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1520423)
Noch eine andere Frage, kann man sich mittlerweile auf Anti-Körper testen lassen? Ich würde sogar selbst bezahlen. Hintergrund: ich hatte Anfang Februar bereits die ganz typischen Covid Symptome und glaube fast, dass ich es schon hinter mir habe.

Das würde mich auch sehr interessieren. Jobbedingt (u.a. Skiverleih) hatte ich in der kritischen Phase mit sicherlich 100-200 Skiheimkehrern aus diversen Gebieten zu tun, da waren sehr viele aus Ischgl und Südtirol dabei.
Die zeitliche Verschiebung und die Art der Symptone hätten auch gepasst, getestet wurde ich jedoch nicht, da kein 'direkter Kontakt'.

Trimichi 27.03.2020 08:40

Zitat:

Zitat von Seyan (Beitrag 1520464)
Ironman weigert sich, für Veranstaltungen Aussagen zu treffen, die trotz behördlicher Aussagen gar nicht stattfinden können (IM Kraichgau). Aber gut, die Challenge Heilbronn glaubt ja auch noch, stattzufinden...
Weiß nicht, wieso du jetzt Felix noch so eins reindrücken willst. Wirtschaftlich ist das für ihn natürlich hart, aber da alle abgesehen von der Bearbeitungsgebühr ihr Geld vollumfänglich zurückbekommen, entsteht für die Athleten kein Nachteil. Im Gegenteil, man hat frühzeitig Planungssicherheit.
Und Felix hat auch richtigerweise gesagt: dieses Jahr werden in Deutschland kaum noch sportliche Großereignisse stattfinden. Wer glaubt, dass z.B. der Berlin Marathon stattfinden wird, der ist in der aktuellen Situation unglaublich optimistisch. Und der wird dann eventuell auch depressiv, weil er sich nicht mit der Realität auseinandersetzen will.


Er als Sportler lebt davon, dass die Wettkämpfe stattfinden. Natürlich ist er wenig begeistert davon, wenn was abgesagt wird.

1. Felix nutzt 4500 Helfer, denen er nichts bezahlt. Dafür wird er hier auch kritisiert.-

2. Zur Realität: Realität ist momentan, dass die Ausgangsbeschränkungen am 03.04. außer Kraft gesetzt werden. Für Dich kopiere ich nun das gesamte Gesetz (kursiv, ohne Begründung)hier rein mit dem fetten Ende.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-98


Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 65 Satz 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) folgende


Allgemeinverfügung


1. Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.

2. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen.

3. Untersagt wird der Besuch von

a) Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt (Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 IfSG); ausgenommen hiervon sind Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige und Palliativstationen und Hospize,
- 2 -


b) vollstationären Einrichtungen der Pflege gem. § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), c) Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden, d) ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach Art. 2 Abs. 3 Pflegewohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) zum Zwecke der außerklinischen Intensivpflege (IntensivpflegeWGs), in denen ambulante Pflegedienste gemäß § 23 Abs. 6a IfSG Dienstleistungen erbringen und e) Altenheimen und Seniorenresidenzen.
4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.


5. Triftige Gründe sind insbesondere:

a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten), c) Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,
- 3 -


d) der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich, e) die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, f) die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis, g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und h) Handlungen zur Versorgung von Tieren.

6. Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen. 7. Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

8. Weiter gehende Anordnungen der örtlichen Gesundheitsbehörden bleiben unberührt.

9. Diese Allgemeinverfügung ist nach § 28 Abs. 3, § 16 Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes sofort vollziehbar.

10. Diese Allgemeinverfügung tritt am 21.03.2020, 00:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 03.04.2020 außer Kraft. Die Ausgangsbeschränkungen enden damit am 03.04.2020, 24:00 Uhr.




3. Wo ist das Problem, wenn auch Profis mal nicht optimal auf einen Wettkampf vorbereitet sein können? Dieser Optimierungsirrsinn! Dann wird es eben trotz vermeintlich schnellerer Radstrecke mal kein WR!
Meine Fresse.

Stefan 27.03.2020 08:57

Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1520484)
....
10. Diese Allgemeinverfügung tritt am 21.03.2020, 00:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 03.04.2020 außer Kraft. Die Ausgangsbeschränkungen enden damit am 03.04.2020, 24:00 Uhr. .....

Und wird dann gleich verlängert. Oder wovon gehst Du aus?

Trimichi 27.03.2020 09:11

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1520493)
Und wird dann gleich verlängert. Oder wovon gehst Du aus?

Wenn ich Hellsehen kann sage ich Bescheid.

Ansonsten erwähne ich nochmalig, dass Dr. Markus Söder gesagt hat, dass am 20.4. die Lage neu bewertet wird was die Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Osterferien in Bayern betrifft.

Das Gesetz ist vorläufig. Wird nichts geändert ist es am 03.04. außer Kraft. 14 Tage Quarantäne (Ausgangsbeschränkungen) ist der Zeitraum auf den man sich verständigt hat. Sonst hätte man das nicht verabschiedet und schriftlich fixiert. Oder?

Steff1702 27.03.2020 09:11

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1520493)
Und wird dann gleich verlängert. Oder wovon gehst Du aus?

Ich denke das wird bis nach Ostern verlängert, danach die Wirtschaft wieder zum laufen gebracht und Risikogruppen „isoliert“ soweit möglich.

Bockwuchst 27.03.2020 09:33

Ich denke, nach den Osterferien wird man Schule usw. wieder langsam anfangen lassen. Vllt erstmal nicht alle Klassen oder die Pausen so, dass sich die Klasse nnciht begegnen, irgendetwas in der Art. Auch die Ausgangsbeschränkungen werden gelockert werden. Ich wäre dabei stark für einen flächendeckenden EInsatz von Mund-Nase-Masken wie das u.a. der Kekule vorschlägt.
Ich denke aber auch, dass man noch eine lange Zeit keine Großveranstaltungen sehen wird. Also keine Challenge, kein IM, kein Fußballspiel vor Publikum, keine Konzerte, kein Oktoberfest usw. Ich halte das für ausgeschlossen.

Helmut S 27.03.2020 09:38

Ich hab so a bisserl den Eindruck, dass man jetzt beginnt, mit den psychologischen und sozialen negativen Effekten auf die Gesundheit der Menschen einen Aspekt in die Diskussion einzuführen, der in der Abwägung Gesundheit vs. Wirtschaft das Pendel Richtung Wirtschaft (quasi als Nebeneffekt) ausschlagen lässt. Berechtigt oder unberechtigt kann ich nicht beurteilen. :Blumen:


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