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LidlRacer 21.10.2020 11:05

Zitat:

Zitat von Seyan (Beitrag 1559507)
Siehe https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/

Und der Satz ist:
Fünf sind erlaubt, wenn es zwei Hausstände sind. Wenn es es drei Personen aus drei Hausständen sind, ist das nicht erlaubt.

Bitte zitiere den konkreten Satz!

Ich bin ziemlich sicher, dass Du ihn missverstehst.

PS:
Im Zweifelsfall hilft es vielleicht auch, direkt in die Verordnung zu schauen statt in kurze Zusammenfassungen.

Stefan 21.10.2020 11:07

gelöscht, weil Unsinn.

Seyan 21.10.2020 11:08

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1559511)
Bitte zitiere den konkreten Satz!

Ich bin ziemlich sicher, dass Du ihn missverstehst.

Dann sollen die verf*ckten Politiker mal vernünftiges Deutsch hinbekommen.
Btw. was ist ein Hausstand? Wenn eine Großfamilie mit 13 Leuten in einem Mehrfamilienhaus wohnt, ist das dann ein Hausstand? Müsste ja, weil sonst hätte man ja Wohnungsstand verwenden müssen.

Stefan 21.10.2020 11:12

Zitat:

Zitat von Seyan (Beitrag 1559513)
Dann sollen die verf*ckten Politiker mal vernünftiges Deutsch hinbekommen.
Btw. was ist ein Hausstand? Wenn eine Großfamilie mit 13 Leuten in einem Mehrfamilienhaus wohnt, ist das dann ein Hausstand? Müsste ja, weil sonst hätte man ja Wohnungsstand verwenden müssen.

Sorry, auf dem Niveau kann man nicht sinnvoll diskutieren.
Schau doch nach, wie Hausstand definiert ist, bevor Du mit sowas kommst.
"verf*ckten Politiker" ist unter dem Niveau des Forums.

LidlRacer 21.10.2020 11:13

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1559512)
Wenn man die Zusammenfassungen der Verordnungen betrachtet:

Nach Seyans Hinweis habe ich google angeworfen. In München z.B. dürften tatsächlich nicht 2 Elternteile + 3 Kids + 1 Tante gemeinsam in der Öffentlichkeit unterwegs sein. Eine Familie mit 4 Kids darf damit keinen gemeinsamen Spaziergang machen:
https://www.muenchen.de/aktuell/2020...in-bayern.html

"Auch der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie ist nur in Gruppen von bis zu 5 Personen oder zwei Hausständen gestattet."
Da die Aussage eindeutig ist müsste man dann sogar das 4. Kind vor die Tür setzen.

Vielleicht sollte man sich aber erstmal die eigentliche Verordnung ansehen.

Auch Du interpretierst falsch.

Bei 2 Hausständen gilt die Anzahl 5 NICHT.

Es dürfen 5 aus beliebig vielen Hausständen sein, mehr als 5 aber nur aus 2.

PS: Stefan hat's gelöscht, aber ich lasse es mal so stehen, weil das sicherlich häufige Missverständnisse sind.

Hafu 21.10.2020 11:13

Zitat:

Zitat von merz (Beitrag 1559488)
...
Das Spiel hat sich leider massiv geändert: In der Dynamik, in der wir jetzt sind, fehlt mir die Phantasie. Die Entwicklung muss gebremst werden, fragt sich nur wie.

m.

Ich vermute (beweisen kann ich es natürlich nicht), dass die Entwicklung schon gebremst ist, aber was wir an den aktuellen Zahlen (und an den Zahlen, die in den nächsten Tagen in der Tagesschau präsentiert werden, sehen sind ja die Folgen des Umgangs mit dem Virus wie er vor zwei bis drei Wochen praktiziert worden ist.

Das muss man sich immer mal wieder vergegenwärtigen. Die vor weniger als einer Woche von den MPs beschlossenen Maßnahmen können sich aktuell noch gar nicht in Infektzahlen widerspiegeln. Und wichtiger als die Maßnahmen sind eh private Verhaltensänderungen in den Teilen der Bevölkerung, die die Infektausbreitung vor allem befeuert haben innerhalb der letzten zwei bis drei Monate.
Hinzu kommt noch, dass durch die jetzt in vielen Landkreisen erreichten Schwellenwerte im gesamten Gesundheitswesen massiv erhöhte Reihentestungen begonnen wurden, so dass die Labore gar nicht mehr mit der Analyse hinterherkommen und die Zeit zwischen Testabnahme und Mitteilung des Analyseergebnisses massiv angestiegen ist.
Das Labor, mit dem wir für unsere PCRs zusammenarbeiten hat seit dem Wochenende die 5-fache Anzahl (!) an Proben zu analysieren im Vergleich zur Vorwoche.

Gleichzeitig merke ich aber im Gespräch mit Kollegen, Patienten und auch anhand meines Instastory-Feeds eine deutlich veränderte Wahrnehmung des Themas seit einigen Tagen. Ich muss niemandem mehr langatmig die Gründe für das geltende Besuchsverbot, für die Quarantäne nach erfolgtem Rachenabstrich bis zur Mitteilung des Analyseergebnisses mitteilen und Mundschutz wird auch automatisch aufgesetzt, ohne dass dafür gesonderte Hinweise notwendig sind.
Dieselben Bekannten aus unserem Verein (unverheiratete Mitzwanziger) die vor zwei Wochen noch Instastories von privaten Feten geteilt haben, posten jetzt noch allenfalls Bilder von herbstlichen Outdooraktivitäten und ich kenne die Betreffenden gut genug, um zu wissen, dass wenn keine Bilder von Wochenendparties mehr gepostet werden, dass dann auch keine Wochenendparties mehr stattfinden.

Es wird wie gesagt noch ein bis zwei Wochen dauern, bis sich solche privaten Verhaltensänderungen in sinkenden Neuinzidenzzahlen widerspiegeln, aber das wird kommen, ohne dass dafür ein echter flächendeckender Lockdown erforderlich wäre.

Eine andere Frage ist natürlich, wie lange die aktuell gestiegene Awareness dann anhalten wird. Ob es für den ganzen Winter reichen wird. Da würde ich mir noch kein Urteil erlauben.

fredfetsch 21.10.2020 11:14

in BW sieht's auf jeden Fall so aus:
Private Veranstaltungen (insbesondere private Feiern) sind auf maximal zehn Personen begrenzt. Die Anzahl darf überschritten werden, wenn es sich um Personen maximal zweier Haushalte handelt (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2) oder wenn die Teilnehmer miteinander verwandt sind. Verwandt bedeutet hier: Personen, die in gerader Linie verwandt sind, Geschwister und deren Kinder, einschließlich deren jeweiligen Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner (§ 9 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 1 und 2).

Klugschnacker 21.10.2020 11:17

Zitat:

Zitat von aequitas (Beitrag 1559508)
Die Maske ist ja auch eine wenig einschneidende Maßnahme. Wie sieht es aber mit Inhabergeführten Cafés und Restaurants aus? Denen wird die Existenzgrundlage entzogen. Ich finde, solche Anliegen können nicht einfach zur Seite gewischt werden.

Wird das denn einfach zur Seite gewischt? Deutschland fährt derzeit das größte wirtschaftliche Hilfsprogramm seiner Geschichte, um Härten zu vermeiden.

Deinen Punkt halte ich für durchaus berechtigt. Mir scheint es im Interesse der Restaurantbesitzer zu sein, dass wir frühzeitig mit erträglichen Maßnahmen gegensteuern, sobald die Infektionszahlen sich einer kritischen Zone nähern. So lässt sich nach meinem Verständnis ein Lockdown am ehesten vermeiden.


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