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Benni1983 17.03.2021 13:40

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1591158)
Ein Lupine Rotlicht ist günstiger, sauhell, hat ne Zulassung und leuchtet 60h ohne nachladen. Irgendwie erschließt sich mir der Mehrpreis nicht so richtig. Und ne Lupine schickt man bei irgendeiner Störung zu Lupine und die machen die wieder frisch. Garmin ist da ja eher umgekehrt aufgestellt wenn man die Erfahrungsberichte verfolgt. Abgesehen davon, dass man den Service bei Lupine quasi nicht braucht, weil nix kaputt geht.

Hat Lupine auch Radar?

captain hook 17.03.2021 13:43

Zitat:

Zitat von Benni1983 (Beitrag 1591159)
Hat Lupine auch Radar?

Hörst Du beim Fahren so laut Musik, dass Du ein Auto nicht kommen hörst?

KevJames 17.03.2021 13:43

Der 515er ist derjenige, der blinken kann? Da könnte ich dann aber auch schwach werden ...

tandem65 17.03.2021 13:53

Zitat:

Zitat von redeagle (Beitrag 1591129)
Also der
516 - in D zugelassen
515 - kann alles was der 516 kann + blinken + wohl etwas heller, hat aber keine Zulassung

Ich habe aus Interesse mal nachgesehen in §67.
In den letzten 15 Jahren hat sich da ja doch endlich mal etwas bewegt.
So wie ich es interpretiere sind die nicht zugelassennen Teile immerhin nicht mehr explizit verboten.
Früher stand stand in §67 daß zusätzliche Lichttechnische Einrichtungen nicht zulässig sind. Den Passus finde ich mittlerweile nicht mehr. Somit wäre es möglich das 515er in Kombi mit einem billigen StVZO-Konformen Rücklicht zu verwenden.
Es wäre dann als alleiniges Rücklicht nicht zulässig.;)

Benni1983 17.03.2021 13:56

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1591160)
Hörst Du beim Fahren so laut Musik, dass Du ein Auto nicht kommen hörst?

Sorry, aber du vergleichst Äpfel mit Birnen und dann noch so eine doofe Antwort auf meine sachliche Frage.

Davon lebt kein Forum...sorry :Blumen:

Benni1983 17.03.2021 13:57

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1591165)
Ich habe aus Interesse mal nachgesehen in §67.
In den letzten 15 Jahren hat sich da ja doch endlich mal etwas bewegt.
So wie ich es interpretiere sind die nicht zugelassennen Teile immerhin nicht mehr explizit verboten.
Früher stand stand in §67 daß zusätzliche Lichttechnische Einrichtungen nicht zulässig sind. Den Passus finde ich mittlerweile nicht mehr. Somit wäre es möglich das 515er in Kombi mit einem billigen StVZO-Konformen Rücklicht zu verwenden.
Es wäre dann als alleiniges Rücklicht nicht zulässig.;)

Ja danke.

Dann kann ich aber gleich das RTL ohne Licht nehmen und spare 50€.

Oder verstehe ich da was falsch?

Thomas W. 17.03.2021 14:12

ich nutze immer beide.
Lupine Rotlicht und Garmin 515.
Mit oder ohne Mucke an Board.

Ich finde es gerade beim Verkehr auf Berlin s Straßen zur Steuerung meines Fahrverhaltens, Spurwechsel, Ausweichen etc sinnvoll auch ein Bild vom Verkehr hinter mir zu haben. Das wird ja auf dem Display abgebildet.
Was ich nämlich nicht höre ist, ob zwei , drei oder vier Autos hinter mir gerad zum Überholen ansetzen. Nicht mal ohne Kopfhörer.

DocTom 17.03.2021 14:14

Ihr wollt wohl, dass sich HaFu und Bine wieder aufregen?

https://www.triathlon-szene.de/forum...=Schn%E4ppchen

Extra fürs Gelaber von bine eröffnet!:liebe053:

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