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Adept 25.11.2022 10:49

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1691254)
...

Ich kann natürlich auch als Radfahrer immer auf mein Recht pochen. Die Frage ist aber, ob es im Sinne des friedlichen miteinander immer sinnvoll ist, wenn z.B. zwei Radfahrer auf ihr Recht pochen, nebeneinander fahren zu dürfen, während sich hinter ihnen eine immer länger werdende Schlange anderer Fahrzeuge sammelt, oder ob es den Radfahrern nicht z.B. zuzumuten wäre, kurzzeitig hintereinander zu fahren, wenn dadurch den Autos das Überholen ermöglicht wird.

Alles eine Frage der gegenseitigen Rücksichtnahme. Ich bin z.B. auch schon mit ausreichendem Abstand bergauf in Schrittgeschwindigkeit hinter einem Radfahrer hergezuckelt und hätte das auch die nächsten Kilometer so gemacht, habe mich dann aber gefreut, als er zwischen zwei parkenden Autos kurz eingeschert ist und mir mit einer Handbewegung signalisiert hat, dass ich ihn überholen soll. Er musste nicht anhalten, da die Lücke groß genug war, ich konnte ihn aber überholen. Hätte er nicht machen müssen, hat aber die Situation für beide gut gelöst.

...

M.

Finde ich beides einen guten Approach! :)

Bei einem Bus oder LKW fahre ich auch bei nächster Möglichkeit kurz an den Rand, wenn viel Gegenverkehr ist oder es kurvig bergauf geht.

Man weiss ja nie, ob im LKW nicht gerade meine zukünftig bestellte Kassette drin ist, die rechtzeitig ins Lager kommen soll. :Lachen2:

Schwarzfahrer 25.11.2022 10:54

Zitat:

Zitat von Harm (Beitrag 1691228)
Wenn der Grund der Fahrt gleichwertig ist (also z.B. reines Freizeitvergnügen) dann sehe ich eben keinen Grund dafür, an den Rand zu fahren, um schnellerem Verkehr Platz zu machen!

Du siehst aber nicht in die Köpfe, kannst also nicht die Fahrgründe bewerten. Auch im Wochenend-ausflugsverkehr kann einer ein wichitig-eiliges Anliegen haben. Das kann also kein Kriterium sein.

Die Denkrichtung zu angenommenen Fahrtgründen erinnert mich (mit umgekehrten Vorzeichen) an einen Bayrischen Landwirt, der der festen Überzeugung war, daß Rennradler auf den Landstraßen aus reiner autofeindlicher Boshaftigkeit unterwegs sind, um ihn gezielt an Anstiegen auszubremsen; es kann ja einfach keinen rationalen Grund geben, mit dem Rennrad auf der Landstraße einen Berg hochzufahren :Gruebeln: . Das hat ihn dann gefühlt berechtigt, diese bösen Buben gelegentlich eng zu bedrängen, und bei Unfallmeldungen von gestürzten Radfahrern eine zufriedene Schadenfreude zu empfinden.

Schwarzfahrer 25.11.2022 11:00

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1691234)
Die Rechte als Radfahrer werden einem gnadenhalber gewährt, solange der Autofahrer dafür nicht nennenswert bremsen muss. Sonst nicht. Man ist definitiv ein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse.

Das finde ich nun etwas negativ ausgedrückt. Natürlich sind schwerere und schnellere Fahrzeuge physikalisch im Vorteil bei Konflikten (mit dem PKW nehme ich mich in engen Baustellen auch in Acht, wenn daneben schwere Laster rollen, und ebenso ist man als Fußgänger ein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse, wenn es um kombinierte Fuß- und Radwege geht). Entscheidend ist die gegenseitige Rücksichtnahme und auch etwas Verständnis für die jeweils andere Seite - ich finde, Matthias beschreibt am Besten, wie sinnvolles Miteinander funktioniert.

deralexxx 25.11.2022 11:03

Einfach versuchen jeden Tag ein gutes Beispiel zu sein.

Im Auto auf Landstrassen die eng sind, fahre ich mit Absicht langsamer an einen Radfahrer ran. Halte genug Abstand hinter ihm das er nicht vor Schreck vom Rad fällt. Wenn dann die Strasse gut einsehbar ist, Blinker links und so weit wie möglich links vorbei, nicht irre beschleunigen. Mit genügend Abstand wieder nach rechts und dann weiter.

Als Radfahrer auf unübersehbaren Strassen versuche ich, sofern ich es höre das ich hinter mir ein KfZ habe, über Handzeichen klar zu machen, wann das KfZ am besten überholen kann, da ich ja vorne bin, also Kurven eher einsehen kann und ggf auch eher über eine Kuppe schauen kann. Das bringt regelmäßig einen Daumen hoch der Überholenden.

Ärger ich mich trotzdem regelm. über Autofahrer? Oh ja. Ist das teilweise gefährlich, auch ja. Durch 10 mal freundlich und einmal Stinkefinger erreiche ich aber mehr als 11 mal Stinkefinger :-)

Klugschnacker 25.11.2022 11:14

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1691254)
Ich kann natürlich auch als Radfahrer immer auf mein Recht pochen. Die Frage ist aber, ob es im Sinne des friedlichen miteinander immer sinnvoll ist, wenn z.B. zwei Radfahrer auf ihr Recht pochen, nebeneinander fahren zu dürfen, während sich hinter ihnen eine immer länger werdende Schlange anderer Fahrzeuge sammelt, oder ob es den Radfahrern nicht z.B. zuzumuten wäre, kurzzeitig hintereinander zu fahren, wenn dadurch den Autos das Überholen ermöglicht wird.

Das habe ich noch nie gesehen, dass Rennradler konsequent nebeneinander fahren, während sich hinter ihnen eine lange Autoschlange ansammelt. In der Regel macht sich eine Zweiergruppe bereits bei einem einzigen Auto, das nicht sofort vorbei kommt, für einen Moment schmal.

Dass Radfahrer nebeneinander fahren, wo sie es nicht dürfen, weil sie den Verkehr behindern, halte ich für die absolute Ausnahme. Vielleicht liegt das daran, dass wir hier in Südbaden viele Straßen mit wenig Verkehr haben.

bergflohtri 25.11.2022 13:24

Ich sehe die Gefahr für die Radfahrer beim nebeneinander fahren auch im Freilandbereich wenn der Strassenverlauf nicht gut einsehbar ist, wenn also Kurven die Sicht für den Autofahrer einschränken. Grundsätzlich müsste der Autofahrer seine Geschwindigkeit so anpassen dass er jederzeit vor einem Hindernis bremsen kann, aber in der Praxis macht das keiner. In so einer Situation würde ich in einer Radgruppe lieber nicht in Zweierreihe fahren weil hier eine Gefahrensituation die sich durch eine Unterschreitung des Sicherheitsabstandes bei einem Radler vielleicht noch hätte bereinigen lassen dann vielleicht nicht mehr bereinigen lässt - der Autofahrer den linken Radler in der Zweierreihe dann abräumt.
Wenn die Strasse gut einsehbar ist, dann spricht finde ich nichts dagegen in Zweierreihe zu fahren. Eva Wutti die frühere österreichische Triathletin ist mal von einem Auto abgeräumt worden und hat das finde ich gut beschrieben: wenn auf einer zweispurigen Strasse der Autofahrer einen oder mehrere Radler überholen möchte ist es praktisch egal ob sie in Zweierreihe fahren. Wenn er den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhalten möchte, dann muss er ohnehin auf die Gegenfahrbahn wechseln, und das kann er nur dann wenn kein Gegenverkehr und ausreichend genug Sichtvoraus ist um den notwendigen Weg für den Überholvorgang einzusehen. Wenn er einen Radfahrer der alleine fährt überholt, dann muss er dazu wenn er den seitlichen Sicherheitsabstand einhalten möchte auch teilweise auf die Gegenfahrbahn wechseln. Wenn er das bei Gegenverkehr macht ist die Verkehrssicherheit weder für einen entgegenkommenden Autofahrer noch für den überholten Radfahrer gegeben. Der überholende Autofahrer glaubt zwar dass er den einzelnen Radfahrer leichter überholen kann als zwei nebeneinander. Die Annahme impliziert aber die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes zum Radler oder vielleicht auch die Vorstellung dass er bei plötzlichem Gegenverkehr leichter und früher wieder nach rechts einscheren kann und der Radler dann schon auch richtig reagieren wird und eine Vollbremsung macht oder auf das Fahrbahnbankett ausweicht. Das geht natürlich gar nicht.
Wenn es denn reinen Überholvorgang angeht, dann kann der Autofahrer eine zb 8er Gruppe von Radfahrern die in Zweiereihe fährt schneller überholen als wenn die 8 hintereinander fahren. Die Zweierreihe wird ihm nur nicht passen weil er dann die Missachtung der Verkehrsregeln und des Sicherheitsabstandes weniger leicht in Kauf nehmen kann.

zahnkranz 25.11.2022 13:25

[quote=Matthias75;1691254

Ich kann natürlich auch als Radfahrer immer auf mein Recht pochen. Die Frage ist aber, ob es im Sinne des friedlichen miteinander immer sinnvoll ist, wenn z.B. zwei Radfahrer auf ihr Recht pochen, nebeneinander fahren zu dürfen, während sich hinter ihnen eine immer länger werdende Schlange anderer Fahrzeuge sammelt, oder ob es den Radfahrern nicht z.B. zuzumuten wäre, kurzzeitig hintereinander zu fahren, wenn dadurch den Autos das Überholen ermöglicht wird.

[/QUOTE]

Da gibt's nichts zu pochen. Nebeneinander fahren ist nur erlaubt, wenn andere nicht behindert werden. Gibt leider viele Radfahrer, die lediglich aufgeschnappt haben nebeneinander fahren sei erlaubt, und nun fröhlich den Verkehr blockieren. Selbst schon erlebt.

MattF 25.11.2022 13:29

Zitat:

Zitat von zahnkranz (Beitrag 1691288)
Da gibt's nichts zu pochen. Nebeneinander fahren ist nur erlaubt, wenn andere nicht behindert werden.

Und wie genau definiert sich eine Behinderung?


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