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felixb 07.12.2018 09:57

Das ist ja das, was ich meinte. Das steht in keinem Gesetz oder STVO.
Das ist nur in gerichtlichen Urteilen auf die besagten 1,5 min bis 2m bei höherer Geschwindigkeit oder mit Kind & Co "festgelegt" worden.

In der STVO steht es in der Tat nur so halbseiden drin, dass sich das jeder so biegen kann, wie er will. Daher wurde ja auch in Fahrschulfragebögen bis vor einigen Jahren auch nur "mit besonderer Vorsicht" abgefragt und nicht die 1,50m. Das hat sich aber mittlerweile zum Glück geändert - welchen Einfluss das auch immer haben wird.

MatthiasR 07.12.2018 09:59

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1423978)
Kann mir bitte mal jemand sagen, wo in der StVO die 1,5 bzw. 2m stehen? Ich finde zum Thema Überholen nur § 5 (4), der aber nicht sehr konkret wird (ausreichender Abstand, nicht behindern...).

In der StVO stehen die nirgends, wie du selbst festgestellt hast steht da nur 'ausreichender Seitenabstand'.
Was 'ausreichend' ist haben Gerichte festgelegt, da kamen dann die bekannten 1,5-2m raus. Ein anderes Gericht kann das auch anders sehen (aber sicher nicht wesentlich darunter liegen).

Gruß Matthias

Matthias75 07.12.2018 11:00

Zitat:

Zitat von MatthiasR (Beitrag 1423998)
In der StVO stehen die nirgends, wie du selbst festgestellt hast steht da nur 'ausreichender Seitenabstand'.
Was 'ausreichend' ist haben Gerichte festgelegt, da kamen dann die bekannten 1,5-2m raus. Ein anderes Gericht kann das auch anders sehen (aber sicher nicht wesentlich darunter liegen).

Gruß Matthias

Eben, wenn man dann schreibt: „Das steht so im Gesetz!“ ist es blöd, wenn der Autofahrer im Gesetz nachschlägt, nichts konkretes dazu findet und sich dann denkt: Alles falsch, ich kann überholen, wie ich will, also auch knapp, wenn ich der Meinung bin, es ist ausreichend. Dann lieber konkret schreiben, dass sich die 1,5/2m in der Rechtssprechung als ausreichend durchgesetzt haben, also eine Unterschreitung grundsätzlich(?)/regelmäßig/häufig als nicht ausreichend angesehen wird. Kleiner Unterschied, ich weiß, aber ich finde, man sollte die Fakten schon richtig darstellen.

M.

PabT 21.08.2020 17:31

Na sowas - ausgerechnet dieser Thread und seine letzten Beiträge haben die StVO-Novelle und deren Gegenverkehr verpasst?

Heute wurde ich von zwei Brüdern rechtswidrig festgehalten, geschlagen, bedroht und versuchsweise meines Diensthandys beraubt, weil ich das Kfz der Gattin im absoluten Haltverbot fotografierte. Mir gefällt nicht, wie lange sich in solcher Gesellschaft die Minuten bin zum Eintreffen der Polizei ziehen können. Immerhin: wer sich wegen einer Verkehrs-OWi zu Gewalt hinreißen lässt, dürfte aus Sicht der zuständigen Stellen nicht ohne Weiteres geeignet sein, weiterhin am Straßenverkehr teilzunehmen.

Disclaimer: ich halte bestimmt nicht an, um eine rein formale OWi zu dokumentieren, ich muss schon deutlich behindert oder gefährdet werden. Auch wenn selbst das keine Straftaten rechtfertigen würde.

JENS-KLEVE 21.08.2020 17:47

Ich hoffe Polizei, Anwalt, Anzeige... die ganze Palette ist bereits im vollen Gang?:-((

PabT 21.08.2020 18:18

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 1548431)
Ich hoffe Polizei, Anwalt, Anzeige... die ganze Palette ist bereits im vollen Gang?:-((

Selbstverständlich. Die 110 klingelte bereits, als der bärtige junge Mann meinen Fahrradlenker anfasste. Leider war nur eine Zeugin bereit, andere fanden es gut, dass ich Ärger hatte, sobald sie den Anlass erfuhren. Dabei ist das Ordnungsamt dort viel kleinlicher als ich oder die anderen meldenden Radfahrer.

Spontane Frage eines interessierten Laien: wenn ich das nächste Mal vermöbelt werde, bitte ich die Einsätzkräfte um Beschlagnahme des Mobiltelefons des Beschuldigten wegen der dringenden Verdachts einer Auftragstat, richtig?

Solution 21.08.2020 20:23

So ein Zufall, ich war diese Woche, als Geschädigter bei einer Gerichtsverhandlung.

Vor zwei Jahren hatte mir ein Autofahrer die Vorfahrt genommen. Ich wollte rechts abbiegen, er links kommt aus dem Gegenverkehr. Ca. 200 Meter weiter parke er mit geöffneten Fester am Fahrbahnrand. Ich hier an und fragte: Ob er noch ganz sauber wäre? Darauf hin riss er die Tür auf, stieg aus und schlug mit mit der flachen Hand ins Gesicht. Danach wurde bespuckt, als Hurensohn beschimpft und etwas herum geschupst. Das ganze wurde von einen Anwohner beobachtet, welcher rein zufällig Polizist war. :Cheese: Danach rief ich aber noch über 110 die Polizei, welche im Dienst war. Diese benötigten über 20 Minuten, bis zum Eintreffen. :Gruebeln: Wenn der Typ weiter gemacht hätte, wäre das wohl nicht gut für mich ausgegangen.

Eigentlich hatte ich ja nicht große Hoffnung, das bei der Verhandlung viel heraus kommt. Das änderte sich, als die Vorstrafen des Angeklagten verlesen wurden. Körperverletzung, Beleidigung, diverse Vergehen im Straßenverkehr, Drogenhandel in nicht geringer Menge, von allen etwas dabei. Verurteilt wurde er dann zu 70 Tagessätzen, zu je 30€ und einen Monat Fahrverbot.

PabT 22.08.2020 07:47

Zitat:

Zitat von Solution (Beitrag 1548453)
So ein Zufall, ich war diese Woche, als Geschädigter bei einer Gerichtsverhandlung.

Vor zwei Jahren hatte mir ein Autofahrer die Vorfahrt genommen. Ich wollte rechts abbiegen, er links kommt aus dem Gegenverkehr.

So fing eine meiner Geschichten ebenfalls an, zum Glück schimpfte er nur durchs offene Fenster, als er mitten auf der Kreuzung anhielt. Er parkte dann 50 m weiter und betrat die Praxis unseres gemeinsamen Hausarztes, ich folgte ihm und fotografierte ihn, um eine Täterbeschreibung liefern zu können (Halterhaftung gibt es ja nicht). Die kleine dumme Tippse am Tresen meinte, ich dürfe das nicht, aber ist ja egal.
Hier entschied die Staatsanwaltschaft, das Verfahren ohne gerichtliche Klärung einzustellen, da er nicht einschlägig vorbestraft war und begnügte sich mit einer Weiterleitung an die kommunale Bußgeldstelle.

Schön, dass bei Deinem Vorgang immerhin etwas herauskam. :Blumen:


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