Das ist ja das, was ich meinte. Das steht in keinem Gesetz oder STVO.
Das ist nur in gerichtlichen Urteilen auf die besagten 1,5 min bis 2m bei höherer Geschwindigkeit oder mit Kind & Co "festgelegt" worden. In der STVO steht es in der Tat nur so halbseiden drin, dass sich das jeder so biegen kann, wie er will. Daher wurde ja auch in Fahrschulfragebögen bis vor einigen Jahren auch nur "mit besonderer Vorsicht" abgefragt und nicht die 1,50m. Das hat sich aber mittlerweile zum Glück geändert - welchen Einfluss das auch immer haben wird. |
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Was 'ausreichend' ist haben Gerichte festgelegt, da kamen dann die bekannten 1,5-2m raus. Ein anderes Gericht kann das auch anders sehen (aber sicher nicht wesentlich darunter liegen). Gruß Matthias |
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M. |
Na sowas - ausgerechnet dieser Thread und seine letzten Beiträge haben die StVO-Novelle und deren Gegenverkehr verpasst?
Heute wurde ich von zwei Brüdern rechtswidrig festgehalten, geschlagen, bedroht und versuchsweise meines Diensthandys beraubt, weil ich das Kfz der Gattin im absoluten Haltverbot fotografierte. Mir gefällt nicht, wie lange sich in solcher Gesellschaft die Minuten bin zum Eintreffen der Polizei ziehen können. Immerhin: wer sich wegen einer Verkehrs-OWi zu Gewalt hinreißen lässt, dürfte aus Sicht der zuständigen Stellen nicht ohne Weiteres geeignet sein, weiterhin am Straßenverkehr teilzunehmen. Disclaimer: ich halte bestimmt nicht an, um eine rein formale OWi zu dokumentieren, ich muss schon deutlich behindert oder gefährdet werden. Auch wenn selbst das keine Straftaten rechtfertigen würde. |
Ich hoffe Polizei, Anwalt, Anzeige... die ganze Palette ist bereits im vollen Gang?:-((
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Spontane Frage eines interessierten Laien: wenn ich das nächste Mal vermöbelt werde, bitte ich die Einsätzkräfte um Beschlagnahme des Mobiltelefons des Beschuldigten wegen der dringenden Verdachts einer Auftragstat, richtig? |
So ein Zufall, ich war diese Woche, als Geschädigter bei einer Gerichtsverhandlung.
Vor zwei Jahren hatte mir ein Autofahrer die Vorfahrt genommen. Ich wollte rechts abbiegen, er links kommt aus dem Gegenverkehr. Ca. 200 Meter weiter parke er mit geöffneten Fester am Fahrbahnrand. Ich hier an und fragte: Ob er noch ganz sauber wäre? Darauf hin riss er die Tür auf, stieg aus und schlug mit mit der flachen Hand ins Gesicht. Danach wurde bespuckt, als Hurensohn beschimpft und etwas herum geschupst. Das ganze wurde von einen Anwohner beobachtet, welcher rein zufällig Polizist war. :Cheese: Danach rief ich aber noch über 110 die Polizei, welche im Dienst war. Diese benötigten über 20 Minuten, bis zum Eintreffen. :Gruebeln: Wenn der Typ weiter gemacht hätte, wäre das wohl nicht gut für mich ausgegangen. Eigentlich hatte ich ja nicht große Hoffnung, das bei der Verhandlung viel heraus kommt. Das änderte sich, als die Vorstrafen des Angeklagten verlesen wurden. Körperverletzung, Beleidigung, diverse Vergehen im Straßenverkehr, Drogenhandel in nicht geringer Menge, von allen etwas dabei. Verurteilt wurde er dann zu 70 Tagessätzen, zu je 30€ und einen Monat Fahrverbot. |
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Hier entschied die Staatsanwaltschaft, das Verfahren ohne gerichtliche Klärung einzustellen, da er nicht einschlägig vorbestraft war und begnügte sich mit einer Weiterleitung an die kommunale Bußgeldstelle. Schön, dass bei Deinem Vorgang immerhin etwas herauskam. :Blumen: |
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