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trailschnecke 09.01.2014 09:07

Und wieder eine Frau, die antwortet:
Mein Freund wird demnächst auch 2 Monate Elternzeit nehmen. Chef ist da sehr entgegenkommend.

daflow 09.01.2014 09:11

@Steuer: Ja da trifft's einen nochmal beim Lohnsteuerausgleich, s.a.: http://www.welt.de/finanzen/article1...euerfalle.html
Muss man sich halt generell überlegen, ob man sich die Verdientsminderung/Steuerprogression leisten kann/will. Andererseits... wann bekommt man schonmal zumindest teilbezahlt 2 Monate frei?
-> Hab's nicht bereut würde es jederzeit wieder tun.
Hab jeweils den 1. Monat frei genommen. Beim 1. Kind noch den 6. Monat (zwischen Pfingsten und Sommer, so gab's keine Überschneidungen mit den Urlaubsplanungen von den Kollegen und man kann selbst viel Unternehmen). Beim 2. wird's der 12. Monat, Argumente: Ebenso keine Überschneidung mit den Kollegen, Kind ist dann schon etwas größer, und wir wollen die Zeit dann u.a. gleich für den ersten Urlaub zu 4. nutzen, geht imho mit einem fast Kleinkind einfacher.

Keksi2012 09.01.2014 09:19

Zitat:

Zitat von daflow (Beitrag 999131)
@Steuer: Ja da trifft's einen nochmal beim Lohnsteuerausgleich, s.a.: http://www.welt.de/finanzen/article1...euerfalle.html
Muss man sich halt generell überlegen, ob man sich die Verdientsminderung/Steuerprogression leisten kann/will. Andererseits... wann bekommt man schonmal zumindest teilbezahlt 2 Monate frei?
-> Hab's nicht bereut würde es jederzeit wieder tun.

Natürlich. Die Aussage vom Kollegen war auch "man machts ja nicht des Geldes wegen". Dennoch denke ich, für Eltern, die wirklich nach dem Geld schauen müssen und wo es die Möglichkeit gibt, das über Urlaub/Gleitzeit zu machen, ist die Steuersache evtl. relevant.

daflow 09.01.2014 09:56

Zitat:

Zitat von Keksi2012 (Beitrag 999137)
Natürlich. Die Aussage vom Kollegen war auch "man machts ja nicht des Geldes wegen". Dennoch denke ich, für Eltern, die wirklich nach dem Geld schauen müssen und wo es die Möglichkeit gibt, das über Urlaub/Gleitzeit zu machen, ist die Steuersache evtl. relevant.

Wobei ja bei den meissten Eltern doch zumindest ein Elternteil 12 Monate nimmt und die wirken sich ja genauso auf die Steuer aus. Es kommen halt max. 3600€ für die 2 Partnermonate dazu. Ich glaub an der Progression (auch wenn man das sicher im Hinterkopf haben sollte) scheitert's eher selten. Der deutlich größere Verdienstausfall ist doch der des 12Monate zu Hause Bleibenden auf 67% bzw. max. 1800€. Und dann kommt die spannende, Frage ob man es sich in dieser Situation eben leisten kann, dass dann vom weiterarbeitenden Partnern auch noch 2 Monate das Gehalt auf 67% bzw. max. 1800€ gekürzt wird.
Btw. war das auch ein Nebenaspekt bei der aktuellen Aufteilung auf monat 1 und 12 -> zwischen den beiden Monaten mit geringerem Verdienst liegt ein Weilchen und auch ein Jahreswechsel -> Progressionsnachteil verteilt sich auf 2 Jahre.

MatthiasR 09.01.2014 09:59

Bei uns in der Firma (sehr große Softwarefirma) ist das völlig normal. Mir scheint man muss sich eher rechtfertigen, wenn man es nicht macht :)
Meine Kinder wurden leider vor dieser Regelung geboren.

Zitat:

Zitat von Keksi2012 (Beitrag 999137)
Natürlich. Die Aussage vom Kollegen war auch "man machts ja nicht des Geldes wegen".

Eben.

Zitat:

Zitat von Keksi2012 (Beitrag 999137)
Dennoch denke ich, für Eltern, die wirklich nach dem Geld schauen müssen ...

Das dürfte hier ja die wenigsten betreffen. Macht man halt mal ein Jahr keinen IM oder verschiebt die Anschaffung des Viertrades noch ein Jahr... ;)
Nebenbei bemerkt fällt das bei den sonstigen Kosten für Kinder nur marginal ins Gewicht.


Gruß Matthias

Road_Runner 09.01.2014 10:07

Zitat:

Zitat von daflow (Beitrag 999162)
Wobei ja bei den meissten Eltern doch zumindest ein Elternteil 12 Monate nimmt und die wirken sich ja genauso auf die Steuer aus. Es kommen halt max. 3600€ für die 2 Partnermonate dazu. Ich glaub an der Progression (auch wenn man das sicher im Hinterkopf haben sollte) scheitert's eher selten. Der deutlich größere Verdienstausfall ist doch der des 12Monate zu Hause Bleibenden auf 67% bzw. max. 1800€. Und dann kommt die spannende, Frage ob man es sich in dieser Situation eben leisten kann, dass dann vom weiterarbeitenden Partnern auch noch 2 Monate das Gehalt auf 67% bzw. max. 1800€ gekürzt wird.
Btw. war das auch ein Nebenaspekt bei der aktuellen Aufteilung auf monat 1 und 12 -> zwischen den beiden Monaten mit geringerem Verdienst liegt ein Weilchen und auch ein Jahreswechsel -> Progressionsnachteil verteilt sich auf 2 Jahre.

Die erstern 8 Wochen nach der Geburt gibt es doch Mutterschaftsgeld, da bleibt also erstmal alles gleich, erst danach kommt das Elterngeld mit 1800€ max.
Ich hab Elternzeit in Teilzeit gemacht, dadurch und durch den günstigen Geburtstermin, konnte ich 15 Tage Gehalt und 15 Tage Elterngeld beziehen. Dies ist günstig a) für die Urlaubstage die gestichen werden wenn in Teilzeit und man b) die Schranke von 1800€ max aushebeln kann.
Füllt man die Teilzeittage mit Urlaub auf hat man etwas weniger Netto in Summe aber maximale Freizeit.
Negativ ist dann maximal die Kürzung beim Urlaub- Weihnachtsgeld und beim Bonus.

slo-down 09.01.2014 10:10

Ich sehe das ähnlich wie MatthiasR. Hier wirds bei den wenigsten am Geld scheitern.

Meine Frau bleibt 24 Monate zu Hause und das geht auch. Wobei Sie nach 12 Monaten evt. auch Teilzeit wieder arbeiten geht.

Man wird sehen.

TriTom 09.01.2014 10:32

Elternzeit ...
 
Beim ersten kind habe ich vor knapp vier Jahren einige Monate Elternzeit mit Elterngeld genommen, das war ein finanzielles Disaster.

- Bei meinem Arbeitgeber verteilt sich das Jahresgehalt auf knapp 14 Monatsgehälter. D.h. bei Abwesenheit durch Elternzeit reduzierte sich prozentual auch das 13./14. Monatsgehalt.
- bei meinem Arbeitgeber ist die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiger Gehaltsbestandteil. Diese fällt für diesen Zeitraum weg, ist also auch als Gehaltsverlust zu rechnen.
- ich mußte in der Elternzeit vom Elterngeld auch den Arbeitgeberanteil für die Krankenversicherung meiner Familie zahlen(*)
- das, was an Elternged ausbezahlt wurde, mußte am Jahresende versteuert werden, d.h. die sonst übliche Steuerrückzahlung fiel in dem Jahr fast vollständig weg.

Unterm Strich habe ich trotz Elterngeld erheblich drauf bezahlt. Sollte ich nochmals Elternzeit nehmen, dann garantiert ohne Elterngeld sondern durch gesammelten Urlaub und Überstunden und ggfs. Reduzierung der Arbeitszeit.

Die Zeit an sich mit dem Kind war natürlich Klasse, aber irgendwovon müssen Wohnen und Brötchen bezahlt werden.


(*) freiwillige KV. Es musste also der volle KV-Beitrag (Arbeitnehmer + Arbeitgeberanteil) vom Elterngeld gelöhnt werden.


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