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Björn Tepper 03.11.2019 13:29

Geht's noch?
 
Hallöchen,
Hab jemand aufgetrieben, der mir eine ältere, gut erhaltene Ultegra 3-fach-Kurbel mit Hollowtech Lager vermacht hat. Zu einem guten Preis.
Jetzt hab ich das alte Vierkant Teil ausgebaut und das Lager raus, da sehe ich im Gehäuse für das Lager im Gewinde einen Riss. Kannst ich da jetzt überhaupt noch problemlos das Hollowtech Lager plus Kurbel einbauen oder ist damit auch gleich der Rahmen erledigt? Haben Lager und Kurbel so noch genügend Halt?
Beste Grüße
Björn

schlotterbüx 03.11.2019 13:32

Hallo,

ein Foto, wo man den Umfang des Schadens beurteilen kann, wäre hilfreich...

Gruß

Thorsten 03.11.2019 13:57

So ein Riss wird nur größer, aber nicht mehr kleiner. Vermutlich ist der nicht mehr sicher zu benutzen. Foto wäre aber hilfreich.

Björn Tepper 03.11.2019 13:58

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2)
Die Bilder vom Elend:

Körbel 03.11.2019 14:00

Das schreit nach Neukauf!!!:)

Klatu 03.11.2019 14:00

IMO ist der Rahmen leider Schrott.

Björn Tepper 03.11.2019 14:12

:Weinen: Ich habe das Teil gerade erst gebraucht vom Händler gekauft. Nicht mal dreißig Kilometer mit dem Teil gefahren.

Michael Skjoldborg 03.11.2019 14:14

Elfmeterfrage: Was sagt der Händler dazu?

Körbel 03.11.2019 14:16

Zitat:

Zitat von Michael Skjoldborg (Beitrag 1490414)
Elfmeterfrage: Was sagt der Händler dazu?

Was soll der dazu sagen?
Die Kurbel und das Lager waren doch in Ordnung.

Kann der Händler doch nichts für, wenn der Rahmen Schrott ist.

Stefan 03.11.2019 14:18

@Körbel: Die Kurbel hat ihm jemand für wenig Geld "vermacht". "vom Händler" wird deswegen wohl eher der Rahmen sein.

Björn Tepper 03.11.2019 14:28

Zitat:

Zitat von Körbel (Beitrag 1490417)
Was soll der dazu sagen?
Die Kurbel und das Lager waren doch in Ordnung.

Kann der Händler doch nichts für, wenn der Rahmen Schrott ist.

Wollte die alte Vierkant Kurbel gerade gegen eine andere tauschen. Dabei ist mir das ins Auge gestochen. Im Lsgergehäuse war alles ganz sauber, als wenn die Vierkant vom Händler gerade erst getauscht wurde.
Im Nachhinein kommt mir auch die Empfehlung nicht über Kopfsteinpflaster zu fahren suspekt vor. Er meinte, damit die Gabel nichts abbekommt. Ich denke, der Grund wird ein anderer gewesen sein.

Körbel 03.11.2019 15:56

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1490418)
@Körbel: Die Kurbel hat ihm jemand für wenig Geld "vermacht". "vom Händler" wird deswegen wohl eher der Rahmen sein.

Ist das so?
Dann habe ich den Eingangsthread falsch interpretiert.

Also wenn er den Rahmen vom Händler hat, dann würde ich ihm diesen persönlich um die Ohren knicken.

Björn Tepper 03.11.2019 16:22

Zitat:

Zitat von Körbel (Beitrag 1490443)
Ist das so?
Dann habe ich den Eingangsthread falsch interpretiert.

Also wenn er den Rahmen vom Händler hat, dann würde ich ihm diesen persönlich um die Ohren knicken.

Werde ich am Dienstag auch machen, wenn er den nicht zurück nimmt.

sybenwurz 03.11.2019 16:24

Das iss natürlich bitter und unterm Strich wär nu auch für mich der Punkt erreicht, wo ich dem Händler mal das Messer -bildlich gesprochen- an die Gurgel setzte.
Ich mein, da kommt ja nu langsam n bissl was zusammen und selbst wenn man ne Lösung fänd, das Tretlagergehäuse auszubüchsen, könnt einen der Verdacht überkommen, dass das bisher auch nur die Spitze vom Eisberg war.
Schon allein ne Äusserung wie 'Kopfsteinpflasterpassagen zu vermeiden, damit die Gabel nix abkriegt' oder Aktionen wie ungleich lange Kurbeln liessen bei mir den Puls schon hochgehn.
Ich würd dem Knaben die Büchse hinschieben und freundlich mein Geld zurückverlangen. Und wenn er unentschieden wirkt oder zögert, dezent drauf hinweisen, dass ers entweder aufm kleinen Dienstweg regelt und die Kohle einfach rausrückt oder richtig Ärger bekommt.
Da brauchst du als Kunde/Verbraucher nichtmal gross ne Rechtschutzversicherung.
(Vorausetzung ist allerdings, dass du es von ihm gekauft hast, also er es nicht im Auftrag verkauft hat).

Björn Tepper 03.11.2019 16:55

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1490447)
Das iss natürlich bitter und unterm Strich wär nu auch für mich der Punkt erreicht, wo ich dem Händler mal das Messer -bildlich gesprochen- an die Gurgel setzte.
Ich mein, da kommt ja nu langsam n bissl was zusammen und selbst wenn man ne Lösung fänd, das Tretlagergehäuse auszubüchsen, könnt einen der Verdacht überkommen, dass das bisher auch nur die Spitze vom Eisberg war.
Schon allein ne Äusserung wie 'Kopfsteinpflasterpassagen zu vermeiden, damit die Gabel nix abkriegt' oder Aktionen wie ungleich lange Kurbeln liessen bei mir den Puls schon hochgehn.
Ich würd dem Knaben die Büchse hinschieben und freundlich mein Geld zurückverlangen. Und wenn er unentschieden wirkt oder zögert, dezent drauf hinweisen, dass ers entweder aufm kleinen Dienstweg regelt und die Kohle einfach rausrückt oder richtig Ärger bekommt.
Da brauchst du als Kunde/Verbraucher nichtmal gross ne Rechtschutzversicherung.
(Vorausetzung ist allerdings, dass du es von ihm gekauft hast, also er es nicht im Auftrag verkauft hat).

Danke, genau so wie oben beschrieben fühle ich mich.
Ich werde indem Händler das Rad am Dienstag einschieben und mein Geld zurück verlangen.
Und dann geht wohl die Suche nach nem neuen, gebrauchten Fahrrad wieder los...:Traurig:

tandem65 03.11.2019 17:10

Hi Björn,

Zitat:

Zitat von Björn Tepper (Beitrag 1490450)
Danke, genau so wie oben beschrieben fühle ich mich.
Ich werde indem Händler das Rad am Dienstag einschieben und mein Geld zurück verlangen.
Und dann geht wohl die Suche nach nem neuen, gebrauchten Fahrrad wieder los...:Traurig:

jetzt nedd gleich den Sand in den Kopf stecken.
Wandlung ist Rechtlich nicht so trivial wie es Sybenwurz dargestellt hat.
Kann natürlich sein, daß der Händler das einfach macht, aber muss nicht.
Der Händler darf natürlich nachbessern. Sollte also einen passenden einwandfreien Rahmen montieren. Das ist durch die gesetzliche Gewährleistung geregelt!
Falls er sich auf Gebrauchtkauf und keine Gewährleistung berufen will, lass es Dir schriftlich geben.

Björn Tepper 03.11.2019 17:42

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1490454)
Hi Björn,



jetzt nedd gleich den Sand in den Kopf stecken.
Wandlung ist Rechtlich nicht so trivial wie es Sybenwurz dargestellt hat.
Kann natürlich sein, daß der Händler das einfach macht, aber muss nicht.
Der Händler darf natürlich nachbessern. Sollte also einen passenden einwandfreien Rahmen montieren. Das ist durch die gesetzliche Gewährleistung geregelt!
Falls er sich auf Gebrauchtkauf und keine Gewährleistung berufen will, lass es Dir schriftlich geben.

Ich habe bei dem Kerl eine einjährige Garantie auf Serviceleistungen. Aber nachdem es schon der zweite negative Vorfall bei ca 26 km Fahrt war, sehe ich es da so wie Sybenwurz mit seiner Spitze des Eisbergs: was kommt wohl als nächstes? Ich denke, mit der Rückgabe unser Suche nach einem anderen "neuen " Rad bin ich da vielleicht besser bedient m

tandem65 03.11.2019 17:58

Zitat:

Zitat von Björn Tepper (Beitrag 1490462)
Ich denke, mit der Rückgabe unser Suche nach einem anderen "neuen " Rad bin ich da vielleicht besser bedient m

Das will ich nicht in Zweifel ziehen. Es geht mir darum daß der Händler da mitspielen muß. Sprich Du hast da keinen Rechtsgrund um das einzuklagen, damit ist es eine Frage der Kulanz des Händlers wenn er die Kiste zurücknimmt.

Thorsten 03.11.2019 18:20

Zitat:

Zitat von Björn Tepper (Beitrag 1490462)
Ich habe bei dem Kerl eine einjährige Garantie auf Serviceleistungen.

Das kann er dir genauso zusagen wie ein Jahr freien Kaffee in seiner Werkstatt ;). Ist nur ggf. ein Zusatz zu der gesetzlichen Gewährleistung auf Sachmängel, die automatisch besteht und von gewerblichen (im Gegensatz zu einem Geschäft zwischen 2 Privatleuten) auch nicht ausgeschlossen werden kann.

Demnach musst du ihm die Chance zur Nachbesserung einräumen, wie tandem65 schreibt. Bei dem Riss wird ihm nicht viel anderes als ein Rahmentausch übrig bleiben und da kann es gut sein, dass er auf deinen Vorschlag zur Rückabwicklung (den du ihm ja jetzt schon direkt machen darfst) lieber eingeht.

Du hattest ja schon andere Sachen zu dem Rad geschrieben, da klebt echt die Sch%&ße dran.

Björn Tepper 03.11.2019 18:27

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1490476)
Das kann er dir genauso zusagen wie ein Jahr freien Kaffee in seiner Werkstatt ;). Ist nur ggf. ein Zusatz zu der gesetzlichen Gewährleistung auf Sachmängel, die automatisch besteht und von gewerblichen (im Gegensatz zu einem Geschäft zwischen 2 Privatleuten) auch nicht ausgeschlossen werden kann.

Demnach musst du ihm die Chance zur Nachbesserung einräumen, wie tandem65 schreibt. Bei dem Riss wird ihm nicht viel anderes als ein Rahmentausch übrig bleiben und da kann es gut sein, dass er auf deinen Vorschlag zur Rückabwicklung (den du ihm ja jetzt schon direkt machen darfst) lieber eingeht.

Du hattest ja schon andere Sachen zu dem Rad geschrieben, da klebt echt die Sch%&ße dran.

Zu deinem Schlusssatz kann ich dir nur beipflichten. Genau mein Empfinden.

sybenwurz 03.11.2019 18:54

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1490464)
Sprich Du hast da keinen Rechtsgrund um das einzuklagen, damit ist es eine Frage der Kulanz des Händlers wenn er die Kiste zurücknimmt.

Sehe ich nicht so.
Eher ein satter Betrugsversuch des Händlers.
Wenn der halbwegs schlau ist, hält er die Bälle flach.
Wir hatten ja gleich zu Anfang die Gabel, dann kam die Geschichte mit der Kurbel;- gut, das mag ihm tatsächlich entgangen sein, und nu n gerissenes Tretlagergehäuse.
Wenn mir das jemand hinstellen würde, nachdem ichs gebraucht verkauft hätte, würd ich hübsch die Füsse stillhalten, wenn ichs übersehen hätte (und wenn nicht, sowieso).

Ich glaube, wir hatten das Thema schonmal bei der Kurbel, aber ich sehe die rechtliche Situation weiter wie hier (2. Absatz) dargestellt:
Zitat:

Gewerblich: Kauft man als Verbraucher bei einem Händler beispielsweise ein Auto, kann die Gewährleistung nicht vollkommen ausgeschlossen, sondern maximal auf ein Jahr reduziert werden. Das gilt auch dann, wenn Sie eine anderslautende individuelle Vereinbarung treffen; diese wäre schlichtweg unwirksam.

tandem65 03.11.2019 19:18

Hi Sybenwurz,

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1490489)
Sehe ich nicht so.
Eher ein satter Betrugsversuch des Händlers.
Wenn der halbwegs schlau ist, hält er die Bälle flach.
Wir hatten ja gleich zu Anfang die Gabel, dann kam die Geschichte mit der Kurbel;- gut, das mag ihm tatsächlich entgangen sein, und nu n gerissenes Tretlagergehäuse.
Wenn mir das jemand hinstellen würde, nachdem ichs gebraucht verkauft hätte, würd ich hübsch die Füsse stillhalten, wenn ichs übersehen hätte (und wenn nicht, sowieso).

Ich glaube, wir hatten das Thema schonmal bei der Kurbel, aber ich sehe die rechtliche Situation weiter wie hier (2. Absatz) dargestellt:

es streitet doch niemand ab das Björn Gewährleisitung hat ab.
Nur weise ich darauf hin, daß Björn, so wie ich die Sache sehe, noch kein Recht auf Wandlung hat.
Da mit dem Vorwurf auf Betrug zu kommen wird die Lage sicherlich nicht entspannen.

Thorsten 03.11.2019 19:29

Ein Betrugsvorwurf ist erstmal ein zu beweisender Vorwurf, selbst wenn er einem ins Auge sticht. Kann man als verstärkendes Argument sicher einfließen lassen, aber aus dem Vorwurf ergibt sich zunächst null Anspruch. Darüber entscheiden bei auseinandergehenden Ansichten andere.

Würde an Björns Stelle auch mit dem Gewährleistungshämmerchen und dem Wunsch auf Rückabwicklung beginnen und nicht gleich mit der Betrugskeule kommen.

Solution 03.11.2019 19:54

Die Werkstatt kann auch einfach behaupten, der Riss durch die nicht sachgerechte Demontage des Tretlagers entstand. In diesem Fall guckt man erst einmal ganz dumm aus der Wäsche.

TriKnochen 03.11.2019 20:40

Wie schon geschrieben wurde muss der Händer eine gesetzliche Gewährleistung von mind. Einem Jahr auf das gebrauchte Produkt geben. Auch hier ist in den ersten 6 Monaten der Händler in der Nachweispflicht.
Das würde ich ihm vorhalten, wenn der mit so einer Nummer käme.

sybenwurz 03.11.2019 21:26

Zitat:

Zitat von Solution (Beitrag 1490506)
Die Werkstatt kann auch einfach behaupten, der Riss durch die nicht sachgerechte Demontage des Tretlagers entstand. In diesem Fall guckt man erst einmal ganz dumm aus der Wäsche.

Echt? Was soll man denn da wie falsch machen, dasses BBS nen Riss in axialer Richtung kriegt?
Prinzipiell könnte der Händler natürlich was in der Art behaupten, aber, siehe Beweislastumkehr, fiele mir nix ein, wie er da nen wie auch immer gelagerten Nachweis führen könnte.

sybenwurz 03.11.2019 21:32

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1490499)
Ein Betrugsvorwurf ist erstmal ein zu beweisender Vorwurf,...

Ich hab glaub ich an keiner Stelle angeregt, den Bruder damit direkt zu konfrontieren.
Aber die Zahl der fadenscheinigen 'Zufälle' an dem Bike erscheint mir doch geeignet, zumindest mal nen Hauch Duftprobe ausm Fläschchen zu lassen.

Solution 03.11.2019 21:55

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1490524)
Echt? Was soll man denn da wie falsch machen, dasses BBS nen Riss in axialer Richtung kriegt?
Prinzipiell könnte der Händler natürlich was in der Art behaupten, aber, siehe Beweislastumkehr, fiele mir nix ein, wie er da nen wie auch immer gelagerten Nachweis führen könnte.

Keine Ahnung wie man das schaffen soll, aber darin ging es mir ja auch nicht. Ich wollte nur damit sagen, das wenn der Händler sich quer stellt, hat man eigentlich wenig möglichen, außer zu einem Anwalt zu gehen, was ohne Rechtsschutz nicht zu empfehlen ist.

Wie auch immer, ich würde das Lager wieder einbauen, zum Händler gehen und freundlich sagen: hier schau Mal war ich entdeckt habe .

Björn Tepper 03.11.2019 22:22

Rechtsschutz ist vorhanden und wird bei Bedarf auch angewandt. Auch sollte man MIR nicht so kommen, als könne ich nicht mit Werkzeug umgehen, habe im Handwerk gelernt und gearbeitet und die Maschinen, an denen ich da geschraubt hatte, hätten mich ganz schön was gekostet, wenn ich nicht schrauben könnte.
Aber, wie gesagt, ich denke, erstmal Gewährleistung und dann langsam steigern, wenn er zuckt.
Ich brauche die Kohle dann schließlich für ein nicht defektes Rad, da ich es nicht gerade dicke habe.

chris.fall 03.11.2019 22:38

Moin,

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1490499)
Ein Betrugsvorwurf ist erstmal ein zu beweisender Vorwurf, selbst wenn er einem ins Auge sticht. Kann man als verstärkendes Argument sicher einfließen lassen, aber aus dem Vorwurf ergibt sich zunächst null Anspruch. Darüber entscheiden bei auseinandergehenden Ansichten andere.

Würde an Björns Stelle auch mit dem Gewährleistungshämmerchen und dem Wunsch auf Rückabwicklung beginnen und nicht gleich mit der Betrugskeule kommen.

das sehe ich ganz genauso!

Wenn er schlau ist, hält er die Bälle flach (wie sybenwurz weiter oben meinte) und geht er über die Brücke, die man ihm mit der Gewährleistung und der Forderung nach Rückabwicklung baut.

Wenn er das nicht ist oder nicht sein kann(?!) gibt's den Ärger von ganz alleine.

Viele Grüße,

Christian

Björn Tepper 03.11.2019 23:04

[quote=chris.fall;1490535]Moin,



das sehe ich ganz genauso!

Wenn er schlau ist, hält er die Bälle flach (wie sybenwurz weiter oben meinte) und geht er über die Brücke, die man ihm mit der Gewährleistung und der Forderung nach Rückabwicklung baut.

Wenn er das nicht ist oder nicht sein kann....

/QUOTE]

Ich mach das schon. Im übrigen hätte es für den Händler noch richtig dumm werden können, wenn mir was passiert wäre. Dann wäre es eine Körperverletzung durch Fahrlässigkeit, durch das Rad eine gefährliche und bei bleibenden Schäden sogar eine schwere Körperverletzung.
Ich glaube, auch wenn der Händler so etwas nicht genau weiß, wird er so etwas auch im Hinterkopf haben. Und wenn nicht, macht den Rest mein Anwalt von der Rechtsschutz. Was soll ich mich da lange ärgern.

Thorsten 03.11.2019 23:29

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1490524)
Echt? Was soll man denn da wie falsch machen, dasses BBS nen Riss in axialer Richtung kriegt?

Wenn ich an deine/eure Aufzählung zum vorherigen Thema mit dem Pedalgewinde denke, sollte es doch auch hier genügend Möglichkeiten geben :Lachen2:.

Als ich dazu meinte, dass es in der Schwierigkeitsklasse von Glühlampen wechseln mit wenig Chance auf was falsch machen sei, gab es aber :dresche für mich.

sybenwurz 04.11.2019 08:24

^^Pedalgewinde iss kein Tretlager...;)
Wennst dich da bei nem Patronenlager blöd anstellst, versemmelste vielleicht die Abzieherverzahnung, dto. wennst falsch rum drehst, aber es wird kein Tretlagergehäuse davon reissen.
Selbst wenn so viel Gewalt notwendig sein sollte, dass man Schlagwerkzeug benutzen muss, geht nicht das Tretlagergehäuse kaputt davon.
Das ist ein grundlegender Unterschied zum erstens deutlich zierlicheren und zweitens bei Carbonkurbeln meist einlaminierten Pedalgewinde.

Björn Tepper 04.11.2019 18:06

Was haltet ihr denn von einer Schweißnaht für den Riss? Ich muss ja vielleicht auch damit rechnen, dass mir der Händler diese Option anbietet.
Ich selbst kann mir nicht vorstellen, dass es bei Aluminium und gerade an dieser Stelle so gut hält.

dr_big 04.11.2019 18:39

Zitat:

Zitat von Björn Tepper (Beitrag 1490723)
Was haltet ihr denn von einer Schweißnaht für den Riss? Ich muss ja vielleicht auch damit rechnen, dass mir der Händler diese Option anbietet.
Ich selbst kann mir nicht vorstellen, dass es bei Aluminium und gerade an dieser Stelle so gut hält.

Bezügl. Festigkeit hätte ich keine Bedenken mit der Schweissnaht, aber das Gewinde danach wieder sauber herzustellen dürfte den Wert des Rahmens übersteigen.

Zum Thema falsch machen: Ich habe dieses Jahr zum ersten Mal das Lager an meinem 20 Jahre alten Rennrad getauscht. Da das natürlich gnadenlos festgebacken war habe ich zur Sicherheit gleich den großen Schlagschrauber genommen und mich nach ein paar Sekunden Action gewundert, warum da auf der rechten Seite ein Linksgewinde verbaut ist :Lachanfall: Ich hab das Ding dann gerade noch rausgebracht obwohl schon fast der ganze Bund des Lagers abgebrochen war. Der Rahmen hat es überlebt. :Cheese:

sybenwurz 04.11.2019 19:16

Zitat:

Zitat von Björn Tepper (Beitrag 1490723)
Was haltet ihr denn von einer Schweißnaht für den Riss? Ich muss ja vielleicht auch damit rechnen, dass mir der Händler diese Option anbietet.
Ich selbst kann mir nicht vorstellen, dass es bei Aluminium und gerade an dieser Stelle so gut hält.

Negativ. Gab ne Serie von Bianchi Rahmen, die kriegten am Steuerrohr Risse. Schweisste man einen zu, entstanden innerhalb kurzer Zeit neue daneben.
Kurz formuliert: haste Schice am Schuh, haste Schice am Schuh, Punkt.
Niemand wird dir das so schweissen können, dass sichs Tretlagergehäuse nicht verzieht und nicht in der Wärmeeinflusszone wieder Risse kriegt.
Gewinde nachschneiden ist dagegen kein Thema, Gewindebohrer, rein, wieder raus, fertig. Könnte jeder halbwegs vernünftig ausgestattete Radladen.
Aber den Rattenschwanz, der diese Geschichte wieder nach sich ziehen würde, den willste nicht.
Dazu siehe oben: keiner weiss, was als nächstes ist. Schau, dass du das Ding loskriegst.

Björn Tepper 04.11.2019 19:16

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1490729)
Bezügl. Festigkeit hätte ich keine Bedenken mit der Schweissnaht, aber das Gewinde danach wieder sauber herzustellen dürfte den Wert des Rahmens übersteigen.

Zum Thema falsch machen: Ich habe dieses Jahr zum ersten Mal das Lager an meinem 20 Jahre alten Rennrad getauscht. Da das natürlich gnadenlos festgebacken war habe ich zur Sicherheit gleich den großen Schlagschrauber genommen und mich nach ein paar Sekunden Action gewundert, warum da auf der rechten Seite ein Linksgewinde verbaut ist :Lachanfall: Ich hab das Ding dann gerade noch rausgebracht obwohl schon fast der ganze Bund des Lagers abgebrochen war. Der Rahmen hat es überlebt. :Cheese:

Das ist auch so ein merkwürdiges Ding: zumindest das Lager muss neu eingebaut worden sein, denn es ging bequem zu entfernen und ich hatte mich natürlich vorher über die Gewinderichtungen schlau gemacht. Normalerweise ist das Rad mit 105er Komponenten ausgerüstet, aber hier nur billig. Kurbel, wie Lager.
Auf der Seite, wo der Riss war ließ sich das Lager butterweich rausziehen, weshalb ich hier dann meine Bedenken geäußert hatte.

sybenwurz 04.11.2019 19:20

Zitat:

Zitat von Björn Tepper (Beitrag 1490736)
Das ist auch so ein merkwürdiges Ding: zumindest das Lager muss neu eingebaut worden sein, denn es ging bequem zu entfernen und ich hatte mich natürlich vorher über die Gewinderichtungen schlau gemacht. Normalerweise ist das Rad mit 105er Komponenten ausgerüstet, aber hier nur billig. Kurbel, wie Lager.
Auf der Seite, wo der Riss war ließ sich das Lager butterweich rausziehen, weshalb ich hier dann meine Bedenken geäußert hatte.

Najagut, das ist nachvollziehbar. Wenn die Büchse so gefahren wurde, wird das Lager ja durch den axialen Riss ein bissl gearbeitet haben im Gewinde, kein Wunder also, wenn das nimmer festsitzt. Frisches Fett oder Montagepaste wären eher Indizien, dass da vorher mal jemand dran war.

Björn Tepper 04.11.2019 19:26

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1490737)
Najagut, das ist nachvollziehbar. Wenn die Büchse so gefahren wurde, wird das Lager ja durch den axialen Riss ein bissl gearbeitet haben im Gewinde, kein Wunder also, wenn das nimmer festsitzt. Frisches Fett oder Montagepaste wären eher Indizien, dass da vorher mal jemand dran war.

Es war frisches Fett und blitzsauber im Tretlagergehäuse.:Cheese:

Björn Tepper 05.11.2019 13:52

War gerade beim Händler und der will das schweißen lassen. Der Schweißer schweißt wohl auch für Benz und auch Motorradrahmen. Der Händler will allerdings auch hören, was er dazu sagt.
Er hat mir auch gleich angeboten die neue Kurbel plus Hollowtech Lager einzubauen. Jetzt meine Frage: er meinte, sie kleben Hollowtech weil dessen synthetische Gewinde dann im Aluminium-Rahmen besser halten.
Ist das so und üblich?


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