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Man kann sich weiter frei entscheiden, man muss dann aber auch bereit sein, mit den Konsequenzen dieser Entscheidung zu leben. |
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Alles weitere, was flachy anführt sind ja notfalls rein marktwirtschaftliche Entscheidungen. Natürlich kann eine Fluglinie in die Beförderungsbedingungen eine Impfung schreiben - und sollte es ausreichend impfdosen irgendwann geben setze ich persönlich mich mit Sicherheit nicht stundenlang in Flugzeuge wo das nicht nachgewiesen werden muss. Ich hab offen gesagt wenig Lust neben einem leicht angetrunkenen Deutschen auf dem Rückweg aus spanien zu sitzen, der jemanden kennt, dessen Tante einen Cousin hat dessen Nachbar impfprobleme hat.. und mir das erzählt während - wie flachy so schön schrieb - sich den vierten Korn reinflötet... |
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(Der Beitrag enthielt Ironie und war nicht auf dich gemünzt sondern auf die meistens darauf folgende Argumentation) |
Ein Türsteher kann dir auch den Eintritt in einen Club verweigern, wenn er es möchte. Und manche sehen Tanzen und Feiern gehen als Grundbedürnis an. ;)
Es kann/darf also ein Serviceanbieter durchaus entscheiden, ob er dich irgendwo reinlässt oder nicht. Dazu hat er das recht. |
Verstehe ich das also richtig?
Einerseits beklagt man sich darüber private Daten dem Staat zur Nachverfolgung der Infektionswege zur Verfügung zu stellen, und das Recht auf informelle Selbstbestimmung wird unmittelbar nach der Würde als zweitstärkstes Grundrecht ausgelegt. Aber andererseits ist es völlig in Ordnung wenn eine private Fluggesellschaft, Hotel und Gastronomie deinen Impfstatus überprüfen will? Das ist doch absurd. Wenn ich in meinem Dorf aus rein marktwirtschaftlichen Gründen Bewohnern einer Landesaufnahmebehörde den Zutritt zu meinem Ladengeschäft verwehre, weil die spontane Eingentumsübertragung ohne Bezahlung enorm zugenommen hat, ist das rassistisch, volksverhetzend und eine entrüstete Titelseite der BILD und Beiträge im TV wert. Aber es ist völlig legitim Menschen ohne ausreichenden Impfstatus den Zutritt zu meinem Geschäft zu verwehren? Ich bezweifel, dass das in D mit dem Grundgesetz vereinbar ist. |
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Also ist „schwarze Haare“ für dich die gleiche Kategorisierung wie „ich will mich nicht impfen lassen“? Wenn man nicht wüsste, dass da Hopfen und Malz verloren ist käme man fast in Versuchung mal wieder die Grundgesetzfestigkeit einzelner Polizeibeamter zu hinterfragen... |
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Der Impfstatus ist kein Merkmal was in § 1 AGG genannt ist: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html Dass mit Schwarzhaarig auch nicht, könnte man evtl. unter Willkür noch einordnen, kein Clubbesitzer würde das aber machen, dass er alle Schwarzhaarige diskriminiert, weil es Unsinn und geschäftsschädigend wäre, Kunden willkürlich abzulehnen. |
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