Zitat:
https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html ist das prinzipiell strafbar. Die Frage ist wohl eher, ob wirklich Anklage erhoben und eine Verurteilung stattfinden würde. Es wäre recht eindeutig, dass Du nichts falsch gemacht hast und Nur Geschädigter bist. Wenn das so offensichtlich ist, wird das sicher keine Probleme geben. Aber andernfalls könnte sich ja auch der Autofahrer rausreden, dass er total überzeugt war, dass Er unschuldig ist, und sich entfernen durfte, weil Du nur ne Schürfwunde hattest. |
Rein theoretisch entfernt sich der unerlaubt vom Unfallort, der seinen aus 34 I Nr 5 StVO nicht nachkommt
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Wäre mal interessant vom TE zu erfahren, wie sich die Sache jetzt entwickelt hat....:8/
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Polizei bedeutet nicht automatisch Anzeige. Als mich ein Autofahrer umgenietet hat, kam Polizei, alles wurde aufgenommen, Anwalt eingeschaltet. Auf Anzeige habe ich verzichtet, weil der Mann nett war, die Versicherung seines Firmenwagens hat über 1000 Euro Schmerzensgeld / Schadensersatz gezahlt. Gebrochener Finger, verbogene Teile am Fahrrad, Fahrtkosten für Ärzte.
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Zitat:
Der ist dann im letzten Absatz definiert: Zitat:
Dass sie die Datendes anderne Fahrer nicht rausrücken, ist klar -> Datenschutz. Sonst könnte ja jeder mit irgendeiner Begründung Fahrzeugdaten bei der Polizei abgreifen. Das geht sichern ur mit guter Begründung. M. |
Die "Unfallflucht" scheidet hier aus einem anderen Grund aus.
Der Radfahrer, der sich beim Bremsen hinlegt, ist natürlich Unfallbeteiligter. Wenn sich aber der einzige andere Unfallbeteiligte aber entfernt und offensichtlich keine Feststellungsbereitschaft hat, dann muss man natürlich auch weder warten (auf wen denn?) noch die Polizei rufen. Man muss ja schließlich dem anderen seine Daten nicht aufdrängen sondern nur die Feststellung ermöglichen. |
Jupp, bei der Geschichte handelt es sich dann nämlich auch um eine Straftat, die dann sogar eine
https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/fahrerflucht/ Zitat:
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