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Wasserbüffel 29.08.2020 18:09

Zitat:

Zitat von Körbel (Beitrag 1549950)
Für mich ist das aber weiterhin die Flagge des letzten deutschen Kaisers und wird es auch immer bleiben.

Dann müsste nur noch geklärt werden ob die zahlreichen Fahnenschwenker dort auch alle ihre Sympathie für das Kaiserreich ausdrücken wollen oder ob sie der Menschheit etwas anderes damit mitteilen wollen. :Gruebeln:

noam 29.08.2020 18:10

Was will man denn machen?

Da sind dem Vernehmen nach 25.000 Leute, die sich alle ungerecht vom Staat behandelt fühlen. Unter diesen sind nicht unerheblich viele Gewaltbereite und Gewaltaffine unterschiedlicher nicht unbedingt als anweisungsbefolgend bekannter Gruppen. Zudem gab es ja noch die gerichtliche Vorgeschichte: Polizei verbietet, Gericht erlaubt, Polizei widerspricht, Gericht bestätigt Erlaubnis.

Nun haben wir die Versammlung. Wie soll man die bitte Auflösen ohne das Risiko von Krawallen einzugehen, die durchaus das Potential hätten G20 Niveau zu erreichen? Bei der Vorgeschichte und der Zusammensetzung der Teilnehmer ist Solidarisierung ja vorprogrammiert.


Es war nicht schlau, die Versammlung für aufgelöst zu erklären, was bei Nichtbefolgung zwingend die Durchsetzung der Auflösung bedarft hätte. Will man das in einer RRG Stadt wirklich sehen, wie Räumpanzer, Wasserwerfer und vorrückende Schlagstock schwingende Polizeiketten 25.000 Menschen vor sich hertreiben? Hier hat man sich in eine Politisch bedingte einsatztaktische Sackgasse manövriert.


Was bleibt ist, die Polizei löst die Versammlung auf und die Versammlung setzt sich darüber hinweg und wird gewähren gelassen. Das macht die Gruppe aus Nazis, Verschwörungstheoretikern und vielleicht auch ein paar normalen unzufriedenen nur noch stärker und lässt sie noch näher zusammenrücken. Das war dumm! Nur wie besser machen?

Helmut S 29.08.2020 18:17

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1549964)
Ich sehe da nichts unkorrektes.
Dein Problem, wenn Du "Häää?" denkst.

Ich sehe das so:

1) Wird aufgelöst und hat aufgelöst ist ein Unterschied.
2) SPON schreibt kein Amtsdeutsch es ist nicht das Amtsblatt.
3) Nachrichten sind für alle, nicht nur für Beamte die des Amtsdeutschen mächtig sind.
4) Der Stream und auch die Berichte von qbz zeigt mE nicht dass, was das übliche Verständnis einer aufgelösten Versammlung ist.


:Blumen:

LidlRacer 29.08.2020 18:18

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1549960)
... in der Praxis Reden unter Polizeischutz.

Die Polizei duldet das wohl nicht absichtlich.

Polizei twittert:
"Vor der Bühne im Bereich der Reichstagswiese wurden Teile der Absperrung umgeworfen. Es drangen Personen in den gesperrten Bereich vor. Dagegen sind wir vorgegangen & werden nun die Anwesenden von der Wiese herunterführen. Gleich gehen dort auch die Rasensprenger an. #b2908"

Zuvor:
"Gegenüber der Einmündung Unter den Linden / Schadowstraße kam es aus einer großen Personengruppe zu Stein- & Flaschenwürfen auf unsere Kolleg. Wir haben 2 Personen festgenommen. Es wurde Zwang in Form einfacher körperlicher Gewalt und Pfefferspray eingesetzt.
#b2908"

https://twitter.com/PolizeiBerlin_E

In Polizeidurchsagen heißt es unverändert: "Die Versammlung wurde aufgelöst."

Helmut S 29.08.2020 18:25

Danke Noam, dass du das auch nochmal in den Kontext (Gerichtsentscheidung, welche Gruppen sind anwesend,...) gestellt hast !

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1549966)
Es war nicht schlau, die Versammlung für aufgelöst zu erklären, was bei Nichtbefolgung zwingend die Durchsetzung der Auflösung bedarft hätte. Will man das in einer RRG Stadt wirklich sehen, wie Räumpanzer, Wasserwerfer und vorrückende Schlagstock schwingende Polizeiketten 25.000 Menschen vor sich hertreiben?

Genau so ein Szenario habe ich befürchtet wie ne erwartet als ich las, die Polizei hat aufgelöst. Das impliziert zunächst sofort die Durchsetzung der Erklärung. Ich hatte sofort Bilder aus dem Hambacher Forst oder früher von Wackersdorf und und im Kopf. :Blumen:

LidlRacer 29.08.2020 18:29

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1549865)
Dieser Teil gefällt mir:

"(2) Ordnungswidrigkeiten können nach § 73 Absatz 2 zweiter Halbsatz des Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden.

(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[...]
8. entgegen § 5 Absatz 2 als die Versammlung leitende Person die Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts bei der Durchführung der Versammlung nicht sicherstellt"

Schau mer mal ...

Dieser Fall ist dann wohl eingetreten. Hoffe, es gibt ein hübsches Bußgeld für den Veranstalter!

Körbel 29.08.2020 18:42

Zitat:

Zitat von Wasserbüffel (Beitrag 1549965)
Dann müsste nur noch geklärt werden ob die zahlreichen Fahnenschwenker dort auch alle ihre Sympathie für das Kaiserreich ausdrücken wollen oder ob sie der Menschheit etwas anderes damit mitteilen wollen. :Gruebeln:

Tja wenn ich diese Fahne schwenke dann, für den ehemaligen Kaiser Wilhelm den 2.

Das diese Fahne im Grunde von Nazis "entweiht" wird, kann ich nich beeinflussen und ist auch echt zum kotzen.

qbz 29.08.2020 18:50

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1549972)
Dieser Fall ist dann wohl eingetreten. Hoffe, es gibt ein hübsches Bußgeld für den Veranstalter!

Für alles was nach Auflösung der Demo passiert, trägt die anmeldende Person / Organisation keine Verantwortung mehr. :Lachen2:


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