El Stupido |
28.03.2022 10:14 |
Zitat:
Zitat von TobiBi
(Beitrag 1652815)
Wobei bei einem Versicherungsfall (der hoffentlich nie eintritt) evtl. die Versicherung rumzicken können, von wegen da hat einer rumgebastelt, das Rad ist nicht mehr Originalzustand, da zahlen wir nix.
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Das halte ich für ziemlich ausgeschlossen:
Du musst unterscheiden zwischen Fremdschaden und Eigenschaden.
Im Falle eines Fremdschadens haben Geschädigte auch einen Anspruch selbst wenn am Rad gebastelt wurde.
Und bzgl. Eigenschaden: besteht da überhaupt irgendeine Deckung? Wenn ja gibt es dort Ausschlüsse bzgl. Veränderungen am Zustand des Rades? Zudem wäre dann zu berücksichtigen, ob das Schadesereignis kausal auf die Basteleien zurückzuführen ist.
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