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Flow 19.05.2020 10:15

To whom it may concern ... :cool:

Bundestagsabgeordnete fordern Prostitutionsverbot
16 Parlamentarier von Union und SPD fordern einen langfristigen Shutdown für den Sexkauf.

Die kommerzielle Variante interessiert mich persönlich nicht, aber wenn es hier :
Zitat:

sexuelle Handlungen sind in der Regel nicht mit Social Distancing vereinbar
... an die Freiheitsrechte geht, dann schließ ich mich dem Attila an ... :Holzhammer:

El Stupido 19.05.2020 10:15

Zitat:

Zitat von docpower (Beitrag 1533380)
:Blumen:
Wir werden um eine Impfpflicht sicher nicht herum kommen.

Danke für deine fachliche Einschätzung! :blumen:
Ich als totaler Laie hätte jetzt geschätzt, dass es bei breiter Verfügbarkeit eines Impfstoffes einen großen, freiwilligen Run gibt wie früher bei Aldi wenn es dort PCs gab.
Und wenn die große Masse der freiwillig geimpften > sagen wir mal 70% oder 80% der Gesamtbevölkerung wäre dann wäre das doch einer weitgehenden Durchseuchung gleich und die Ausbreitungsgeschwindigkeit unter den Impfverweiger*innen wäre langsam und die dann noch akut erkrankten vom Gesundheitssystem zu versorgen ohne Engpässe.

Helmut S 19.05.2020 10:16

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1533350)
Im GG Art. 2 § 2 heisst es: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Diesem Artikel sind unsere Regierung verpflichtet und dieser Artikel gilt für alle Bürger gleichermassen, unabhängig ob sie jetzt zur Gruppe der 20 % Risikogruppen, Obachlose oder reichen Oberklasse gehören. Auch ohne juristische Kenntnisse darf man annehmen, dass einem GG-Passus an zweiter Stelle einen besonderen Stellenwert in Abwägung zu anderen Artikeln zukommt.

Das ist m.E. nicht der alleinige Punkt, denn du hast nicht vollständig zitiert. Es führt womöglich auch auf eine falsche Fährte. Genaugenommen heißt es dort:

Zitat:

Zitat von GG Art. 2, Abs. 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Also genau die Rechtsgutabwägung um die es laufend geht, steht hier an der selben Stelle. Also nicht weiter vorne oder hinten. Es ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vs Die Freiheit der Person.

In beides (!) also in Leben und Freiheit kann qua Gesetz eingegriffen werden. In die Freiheit z.B. durch Freiheitsstrafe ohne Bewährung. In das Recht auf Leben zum Beispiel durch den finalen Rettungsschuß.

Das einzige auch nicht durch den Staat unabdingbare Grundrecht ist jenes, dass dem Menschen durch das bloße Menschsein zukommt, es ist die Menschenwürde aus Art. 1 (das steht hier nun aber tatsächlich weiter vorn ;) ) Dort steht in Abs 1:

Zitat:

Zitat von GG Art. 1 Abs. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Der Staat wird hier nun gleich mitverpflichtet, dass er die Menschenwürde zu schützen hat, bei allem was er an Staatsgewalt ausübt - also judikativ, legislativ oder exekutiv.

Wenn man also wie du, bei den Grundrechten ansetzen möchte und einzelne Grundrechte per se vor andere stellen möchte, dann sollte man das m.E. hier tun. Die Prüfung und Begründung ob ggf ein Eingriff in andere Grundrechte eine Verletzung der Menschenwürde darstellt bleibt einem aber trotzdem nicht erspart. Beispiel: Bei seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz hat das BVerfG (vereinfacht) gesagt: Nein, der Staat darf die Maschine mit Passagieren und Terroristen an Bord nicht abschießen (a la 9/11) um zich zehntausende andere Menschen zu schützen, denn damit würden die Menschen an Bord verdinglicht und zu Objekten degradiert, was ihnen die Menschenwürde nimmt. Die Argumentation war nicht das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Weder von den Passagieren an Bord noch von denen, die ein durch Terroristen herbeigeführter gewollter und gezielter Absturz treffen könnte.

Fazit: Es bleibt schwierig :Blumen:

Wasserbüffel 19.05.2020 10:18

Zitat:

Zitat von Seyan (Beitrag 1533382)
Ich verstehe vor allem immer noch nicht, was am Verbot für Großveranstaltungen so schwer zu verstehen ist :dresche

Soweit mir bekannt ist definiert den Begriff Großveranstaltung jedes Bundesland selber. Für Niedersachsen habe ich das gefunden (muss aber nicht mehr aktuell sein):


Zitat:

In jedem Fall bleiben mindestens bis zum Ablauf des 31. August 2020 verboten
Veranstaltungen, Zusammenkünfte und ähnliche Ansammlungen von Menschen mit 1 000
oder mehr Teilnehmenden, Zuschauenden und Zuhörenden und unabhängig von der Anzahl
der Teilnehmenden alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßenund
Schützenfeste und ähnliche Veranstaltungen. Auch der Besuch der in Satz 1 genannten
Veranstaltungen ist verboten.

Das Konzept der DTU, vom Ablauf und den räumlichen Vorgaben, scheint mir in der Tat in Hannover umsetzbar zu sein. Das Teilnehmerfeld müsste halt begrenzt werden. Das größte Problem stellt vermutlich das Publikum dar und ob die Behörden das Risiko eingehen (sollten) und es genehmigen.

aequitas 19.05.2020 10:23

Zitat:

Zitat von docpower (Beitrag 1533380)
:Blumen:
Wir werden um eine Impfpflicht sicher nicht herum kommen.

Aufgrund der gesellschaftlichen Stimmung könnte es tatsächlich dazu kommen. Der wissenschaftliche Beweis zur Notwendigkeit muss dafür allerdings noch erbracht werden. Da muss ich allerdings zugeben, dass mir da die Zeit fehlt mich intensiv damit zu beschäftigen. Dieses Urteil bzw. die Abwägung überlasse ich Wissenschaft und Politik. Sehr lesenswert und spannend ist ein Artikel der letzte Woche in der nature erschien und auch schon auf deutsch bei Spektrum nachzulesen ist:

Wissenschaftler erforschen angespannt, wie das neue Coronavirus funktioniert und wie es sich entwickeln könnte. Womöglich wird es mit der Zeit weniger gefährlich.

Wichtig ist jetzt, dass Konzepte entwickelt werden, die ein "normales" gesellschaftliches Leben ermöglichen. Schäubles Aussage ist nicht mehr als eine Binsenweisheit, die bereits grundgesetzlich verankert ist. Dennoch in diesem Diskurs wichtig, da oft ein Verweis auf Todeszahl ausreicht, um Diskussionen vermeintlich abzuwürgen.

Seyan 19.05.2020 10:27

Zitat:

Zitat von Wasserbüffel (Beitrag 1533397)
Das Konzept der DTU scheint mir in der Tat in Hannover umsetzbar zu sein. Das Teilnehmerfeld müsste halt begrenzt werden. Das größte Problem stellt vermutlich das Publikum dar und ob die Behörden das Risiko eingehen (sollten) und es genehmigen.

Da das Publikumsaufkommen aufgrund der Streckenkonzepte nicht beherrschbar ist (im Gegensatz z.B. zu einem Fussballspiel), kann ich mir nicht vorstellen, dass die Behörden da mitspielen. Ich lass mich aber gerne positiv überraschen.

Wobei das für mich eh egal ist, Hannover ist doch etwas weit weg und ohne Schwimmtraining muss ich die anderen nicht behindern :D

Helmut S 19.05.2020 10:28

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1533356)
2. Jeder Bürger hat Pflichten im Hinblick auf das Wohlergehen der Gesellschaft. Deswegen akzeptieren wir [...] Gesetze.

Ich stimme deinen anderen Punkten ja völlig zu, hier bin ich im Detail allerdings anderer Meinung.

Ich sehe nicht, dass sich aus einer Pflicht für das Gemeinwohl Gesetze bzw deren Akzeptanz ableiten. Woraus sollte sich denn vorher die genannte "Pflicht für das Gemeinwohl" ableiten? Das klingt irgendwie sehr nach Kant "...der bestirnte Himmel über mir und das moralische Gesetz in mir..." ;)

Ich denke es ist umgekehrt : Der Staat formuliert Gesetze um den Bürger in die Pflicht zu nehmen, sich förderlich für das Gemeinwohl i.W.S. zu verhalten. Der Bürger in seiner Rolle als solcher muss diese Gesetze akzeptieren, da eine Nichtakzeptanz üblicherweise "sanktionsbewährt" ist. Ich fürchte die Pflicht für das Gemeinwohl von anderer Stelle abzuleiten, z.B. von "der Moral", führt geradewegs ins Verderben :Blumen:

Vicky 19.05.2020 10:47

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 1533335)
Stimmst du Folgendem zu ?

(Hvm)

Falls ja, warum waren die Beschränkungen im März quasi "alternativlos", und können heute, bei nahezu identischer Lage bzgl (offizieller) Zahlen an "aktiv Infizierten" wieder gelockert oder aufgehoben werden ?

Ich kann nicht beurteilen, welche Faktoren die Bundesregierung einbezogen hat, um ihre Entscheidungen zu treffen. Ich weiß nicht, ob die Maßnahmen "alternativlos" waren.

Fakt ist, dass die Bundesregierung im März noch nicht wusste, was wir heute alles wissen. Deshalb ist das eine ungünstige Betrachtung und muss mit einer Gegenfrage auskommen:

Was glaubst Du welches ZIEL die Bundesregierung mit ihren Maßnahmen für die 80 Mio Menschen in Deutschland im März erreichen wollte?

Ich muss mich leider so halb für heute aus der Diskussion verabschieden, denn ich bin gleich ziemlich schwer beschäftigt...


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