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Vielleicht auch interessant: Meine Eltern leben an der Nordseeküste. In deren Dorf sind für Touristen überwiegend Ferienwohnungen. Die touristische Vermietung wurde längst untersagt, alle Urlauber sind abgereist. Allerdings gibt es viele Wohnungen, die nicht vermietet und nur von den Eigentümern genutzt werden. Auch diese wurden alle angeschrieben und es wurde untersagt, diese Wohnungen derzeit zu nutzen, wenn man nicht dauerhaft vor Ort lebt.
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(Uwe Volkmann, Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Frankfurter Goethe-Universität. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Verfassungstheorie und die Grundrechte.) |
das Argument ist doch (im Krankheitsfall) lokale Krankenhaus-Ressourcen zu schonen
(zumindest ist es das in Frankreich,da ist die Struktur mit Paris und etwa den Küsten krasser) m. |
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Man will ja die Tagestouristen raus haben. Da geht am einfachsten, indem man z.B. allen mit ortsfremdem Nummernschild die "Einreise"in die betreffende Gegend (Bezirk, Bundesland...) untersagt. Wenn jedem mit Zweitwohnsitz die Einreise erlaubt ist, gibt vermutlich jeder bei der Kontrolle an, einen Zweitwohnsitz zu haben. Eine Überprüfung ist mit vertretbarem Aufwand vermutlich nicht möglich. Also werden einfach alle ausgesperrt. Wer dauerhaft an/in seinem Zweiwohnsitz bleiben will, muss nicht kontrolliert werden (bzw. nur einmal bei der Einreise), da er nicht ständig die "Grenze" passiert. Matthias |
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Warum sollen Bayern und BaWü Gelder in einen Topf (Länderfinanzausgleich) für Schlweswig-Holstein und Niedersachsen einzahlen? Man könnte sich das "Argument" zu eigen machen, lokale finanzielle Ressourcen schonen zu wollen. Gruß N. :Huhu: |
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