Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
(Beitrag 1642465)
Hast ja im Prinzip Recht. Die im Rahmen von Corona verhängten Maßnahmen sind allerdings sehr oft wegen des Entzugs von Grundrechten erst mal gegen das Grundgesetz, und was zur Debatte steht ist eben ihre Verhältnismäßigkeit bzw. Alternativlosigkeit.
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Um die Verhältnismässigkeit geht es, die Alternativlosigkeit ist nur ein politischer Begriff, den ich auch für dumm halte. Bleiben wir also bei den Fakten.
Wenn eine Massnahme verhältnimässig ist ist sie nicht grundgesetzwirdrig, da implizierst du etwas falsches. Die Einschränkung der Grundrechte ist zugelassen im GG.
Es gibt div. Grundrechte die sich widersprechen. Von daher gibt es überhaupt keine Zustand wo Grundrechte alle zu 100 % gelten würden. Sondern es gibt immer Einschränkungen schon gegenseitig, innerhalb der Grundrechte.
Mal ein im Grunde sogar mir nicht so bewusstes Beispiel:
Zitat:
Artikel 6
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(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
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Also hier ist das Recht der Eltern zur Erziehung der Kinder sehr sehr stark eingeschränkt. Eigentlich könnte man das so lesen, dass es fast keine Freiheit mehr ist, wenn man als Eltern ständig von der staatlichen Gemeinschaft überwacht wird.
Grundrechte heißt nicht: Ich bin frei zu tun und zu lassen, was ich will.
Artikel 2 z.b. Aussage und direkt Einschränkung.
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