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Schwarzfahrer 20.01.2022 11:37

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1642451)
Nur wenn man irgendwann mal eine Entscheidung treffen muss, dann muss man halt eine Entscheidung mal treffen und wenn 15 % damit nicht einverstanden sind und die Entscheidung nicht gegen das Grundgesetz verstößt, dann haben die 15 % auch mal einfach Pech gehabt und s.o. (Entscheidungen der Mehrheit sind dann zu respektieren).

Hast ja im Prinzip Recht. Die im Rahmen von Corona verhängten Maßnahmen sind allerdings sehr oft wegen des Entzugs von Grundrechten erst mal gegen das Grundgesetz, und was zur Debatte steht ist eben ihre Verhältnismäßigkeit bzw. Alternativlosigkeit. Kompromisse und Konsens werden sich nur finden lassen, wenn das Paradigma der Alternativlosigkeit der eigenen Position (von allen Seiten) und die moralische Aufladung der Diskussion fallen gelassen werden.
Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1642451)
Letztlich ist das im übrigen genau, was die Rechte in den US anstrebt, dass der Staat gar nichts zu sagen hat und jeder machen darf was er will. Das wäre deren Idealzustand, der aber mit Demokratie eigentlich nix mehr zu tun hat.

Da werden m.M.n. zwei Sachen vermischt und überspitzt. Daß der Staat möglichst viel Verantwortung den Bürgern überlassen soll, heißt nicht "jeder macht was er will", sondern "jeder bekommt möglichst viel Raum für eigene Wege innerhalb eines weiten, von allen akzeptierten Rahmens"- Der Staat gibt nicht das "wie" genau vor, nur "in welchem Rahmen". Das ist für mich gerade demokratisch, viel staatliche Einmischung ist weniger demokratisch. Ist natürlich eine Frage der Definition von Demokratie. Ich sehe den eigentlichen Sinn in einer möglichst lokalen, direkten Demokratie, andere in der zentralisierten, repräsentativen Form, die m.M.n. automatisch zu mehr "Staat" tendiert.

spanky2.0 20.01.2022 12:25

Zitat:

Zitat von pepusalt (Beitrag 1641483)
Wie gesagt, ich geh eh nicht mehr auf ihn ein. :Blumen:

Zitat:

Zitat von pepusalt (Beitrag 1642213)
Aber ich hab ja zugesagt, nicht mehr auf so einen Unsinn auf selben Niveau einzugehen.

Zitat:

Zitat von pepusalt (Beitrag 1642438)
Eigentlich wollte ich nie nicht gar nicht mehr auf diesen ständig zusammengebastelten (zusammengeschwurbelt würde Arne ja wieder stressen) relativierenden Unsinn reagieren, hier wird es aber zu deutlich.

...klappt ja gut :Lachanfall:

Plasma 20.01.2022 12:25

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1642460)
+1.

Zumal die Folgen eines positiven Tests für Schüler nicht ungravierend sind (Quarantäne, kein Unterricht...). Da sollte in jedem Fall eine Abklärung über einen PCR-Test möglich sein.

Die Tests, die in der Schule zumindest in Bayern 3x pro Woche durchgeführt werden, sind PCR Tests, genauer gesagt PCR-Pooltests.

Matthias75 20.01.2022 12:30

Zitat:

Zitat von Plasma (Beitrag 1642472)
Die Tests, die in der Schule zumindest in Bayern 3x pro Woche durchgeführt werden, sind PCR Tests, genauer gesagt PCR-Pooltests.

In Hessen werden meines Wissens Antigen-Schnelltests durchgeführt bzw. die Schüler führen diese selbst durch. Bei einem positiven Test muss man zum nächsten Testcenter und dort einen PCR-Test machen.

M.

welfe 20.01.2022 12:43

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1642473)
In Hessen werden meines Wissens Antigen-Schnelltests durchgeführt bzw. die Schüler führen diese selbst durch. Bei einem positiven Test muss man zum nächsten Testcenter und dort einen PCR-Test machen.

M.

Im Saarland ebenso

merz 20.01.2022 13:02

hat er sich denn konkret zu den Deatils der "administrativen" Ausgestaltung der Impfpflicht geäußert?

(sry, werde die Sendung nicht deswegen sehen können ....)

m.

MattF 20.01.2022 13:17

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1642465)
Hast ja im Prinzip Recht. Die im Rahmen von Corona verhängten Maßnahmen sind allerdings sehr oft wegen des Entzugs von Grundrechten erst mal gegen das Grundgesetz, und was zur Debatte steht ist eben ihre Verhältnismäßigkeit bzw. Alternativlosigkeit.


Um die Verhältnismässigkeit geht es, die Alternativlosigkeit ist nur ein politischer Begriff, den ich auch für dumm halte. Bleiben wir also bei den Fakten.

Wenn eine Massnahme verhältnimässig ist ist sie nicht grundgesetzwirdrig, da implizierst du etwas falsches. Die Einschränkung der Grundrechte ist zugelassen im GG.

Es gibt div. Grundrechte die sich widersprechen. Von daher gibt es überhaupt keine Zustand wo Grundrechte alle zu 100 % gelten würden. Sondern es gibt immer Einschränkungen schon gegenseitig, innerhalb der Grundrechte.

Mal ein im Grunde sogar mir nicht so bewusstes Beispiel:
Zitat:

Artikel 6
...
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Also hier ist das Recht der Eltern zur Erziehung der Kinder sehr sehr stark eingeschränkt. Eigentlich könnte man das so lesen, dass es fast keine Freiheit mehr ist, wenn man als Eltern ständig von der staatlichen Gemeinschaft überwacht wird.

Grundrechte heißt nicht: Ich bin frei zu tun und zu lassen, was ich will.

Artikel 2 z.b. Aussage und direkt Einschränkung.

Schwarzfahrer 20.01.2022 13:43

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1642485)
Wenn eine Massnahme verhältnimässig ist ist sie nicht grundgesetzwirdrig, da implizierst du etwas falsches. Die Einschränkung der Grundrechte ist zugelassen im GG.

Es gibt div. Grundrechte die sich widersprechen. Von daher gibt es überhaupt keine Zustand wo Grundrechte alle zu 100 % gelten würden. Sondern es gibt immer Einschränkungen schon gegenseitig, innerhalb der Grundrechte.

Ja, so ist es sicher präziser ausgedrückt. Das GG erlaubt, seine eigenen Regeln zu verletzen - eine Verletzung bleibt es trotzdem, ist aber nur erlaubt, wenn es verhältnismäßig ist - und das ist ja der Streitpunkt.
Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1642485)
Zitat:

Artikel 6
...
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Also hier ist das Recht der Eltern zur Erziehung der Kinder sehr sehr stark eingeschränkt. Eigentlich könnte man das so lesen, dass es fast keine Freiheit mehr ist, wenn man als Eltern ständig von der staatlichen Gemeinschaft überwacht wird.

Verstehe ich anders: die Erziehung obliegt allein der Eigenverantwortung der Eltern, der Staat achtet nur, daß dem Kind kein Schaden zugefügt wird. Die Eltern haben aber die völlige Freiheit bezüglich Inhalte und Methoden. Soweit nichts Strafbares getan wird, darf der Staat nicht reinreden. Damit kann ich gut leben. Parallele wäre dazu eine mir passende Formulierung: das Kümmern um die eigenen Gesundheit ist das natürliche Recht eines jeden Einzelnen, der Staat kann Rahmen setzen, daß andere nicht gefährdet werden, aber nicht vorschreiben, wie man das erfüllt.
Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1642485)
Grundrechte heißt nicht: Ich bin frei zu tun und zu lassen, was ich will.

Habe ich so unbegrenzt auch nie behauptet. Mein Verständnis ist, daß jeder frei sein sollte zu tun und lassen, was er will, wobei natürlich ein Rahmen dafür gesetzt werden muß. Die Notwendige Enge oder Weite des Rahmens ist wiederum ein Streitpunkt, der vom Menschenbild abhängt: mündiger eigenverantwortlicher Mensch oder Menschen, die Anleitung vom Staat zum richtigen Handeln brauchen.


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