Zitat:
Zitat von feinkost
(Beitrag 1587669)
Die Zeiten wo der Arbeitgeber das Privatleben kontrolliert hatten wir in Deutschland schon zu genüge, DDR lässt grüßen.
Und gelegentlich können wir in diesem Fall ausschließen.
Es liegt in erster Linie an jedem Einzelnen wie diese Pandemie verläuft.
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Naja, du machst es dir da auch ein wenig einfach.
Meine Frau war als KP1 in Quarantäne und wurde nicht getestet, da sie keine Symptome hatte. Ich hätte sowohl als Lehrer (Kollegin von ihr ist mit einem Lehrer an gleicher Schule verheiratet; gleiches Spiel dort sie KP1 er KP 2) als auch als Polizeibeamter zur Arbeit gemusst.
Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass wenn meine Frau in Quarantäne muss, weil durchaus die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie infiziert sein kann, ich dadurch ebenfalls infiziert sein könnte und ich mich entsprechend verhalten muss. Die Ausübung der Lehrertätigkeit oder auch die des Polizeibeamten erlaubt einen Umgang mit anderen, der eine Weitergabe der Infektion ausschließt, nicht.
Und was genau ist jetzt meine Entscheidung? Bleibe ich mit dem Arsch zuhause, begehe ich ein Dienstvergehen "Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst", welches disziplinarrechtlich sanktioniert wird. Kann ich mich im Dienst so verhalten, dass ich keinem "Nahe" komme. Das ist eigentlich immer mein Grundbestreben, aber leider nicht immer zu vermeiden.
Darum sind für mich die gesetzlichen Regelungen einfach Mist, weil sie eben nur Bereiche reguliert, die nicht "weh tun" und da wo es anfängt zu schmerzen, dann doch auf Eigenverantwortung der Betriebe oder Behörden setzt. Genau die Eigenverantwortung, die "ihr" dem Bürger nicht zutraut.
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