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Inhaltlich wäre es ausserdem für die Regierung kein Problem, sich das Einverständnis durch einen Volksentscheid zu holen, da ja eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung die konsensualen Infektionsentscheidungen von CDU/CSU/SPD/Grüne/FPD/Linke in den Ländern teilen. |
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Eine Eingriffsermächtigung, Befugnisnorm, Ermächtigungsgrundlage oder Ermächtigungsnorm ist eine Rechtsnorm, die der Verwaltung bzw. Justiz den Eingriff in ein Grundrecht erlaubt. Es wird also keine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, das Infektionsschutzgesetz ist die Ermächtigungsgrundlage. Oder habe ich etwas verpasst und es geht um eine Neuformulierung des IfSG? Das IfSG besteht übrigens schon seit geraumer Zeit, wobei sich weder bei deren Formulierung, Beschluss noch im Nachhinein irgendjemand daran gestört hat. Was in den letzten Wochen passiert ist und geg. auch in den nächsten Wochen erfolgt, ist die Nutzung des Spielraums, den das Gesetz bietet. Und, vorab schonmal: Über allem wachen die Opposition und die Gerichte, die Massnahmen wieder kippen können, falls diese nicht verfassungs- oder gesetzeskonform sein sollten. M. |
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