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Triasven 24.04.2020 17:19

Zitat:

Zitat von runningmaus (Beitrag 1527537)
Nun, das Leben an sich ist tötlich.
Auch das macht es sehr faszinierend.



Das ist nicht mehr der aktuelle Stand, bezüglich HIV, sondern eher gut 20 Jahre zurück.

Inzwischen ist HIV hier in D so behandelbar, daß die Menschen damit deutlich länger leben können und (behandelt) auch Sex haben können, ohne ihre Partner zu infizieren - wurde auf dem Benefizlauf LAUF FÜR MEHR ZEIT zu Gunsten der AIDS-Hilfe in Frankfurt vermittelt.

Ich hatte das so in Erinnerung, dass es geahndet werden kann, wenn man wissentlich jemanden (z.B. durch ungeschützten Sex) mit HIV ansteckt, bzw. dem anderen dies bewusst verschweigt.

Aber in der Tat habe ich mich das letzte mal damit vor langer Zeit beschäftigt.

qbz 24.04.2020 17:36

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1527522)
Das nehme ich anders wahr, kann mich aber auch irren. Den Schutz vor Ansteckung kann nur jeder selbst wahrnehmen. Sprich nicht ich bin verantwortlich, Schwarzfahrer nicht anzustecken, sondern nur er sich selber. Hier kann auch nicht der Staat eingreifen.
.....

Hier stehen die staatlichen Pflichtaufgaben bei Tuberkulose Erkrankungen z.B. für das Geundheitsamt Darmstadt

* Erfassung aller Neuerkrankungen in Einzelfallakten.
* Dokumentation des Erkrankungverlaufs, der Behandlung und des Therapieerfolges.
* Elektronische Übermittlung der anonymisierten Krankheitsdaten an das hessische Meldezentrum.
* Unterstützung der behandelnden Ärzte, insbesondere bei fehlender Mitarbeit der Patienten.
* Angebot von Tbc-Fachwissen, Beratung der Patienten, Kontaktpersonen und Ärzte.
* Ermittlung und Untersuchung der Kontaktpersonen in Umgebungsuntersuchungen. Ziel: Bekämpfung der Ausbreitung durch frühzeitige Entdeckung von Infektionsquellen und Folgeerkrankungen.

Antracis 24.04.2020 18:58

Mal ein Eindruck aus der Hauptstadtklinikfront. Herr Drosten hat sich ja vor einigen Tagen besorgt gezeigt, weil auf den Charité-Intensivstationen ganz langsam aber stetig immer mehr schwerkranke COVID-19 Patienten eintreffen.

Bei uns kann ich allerdings diese Beobachtung nicht teilen, sowohl bei uns im Klinikum als auch im gesamten Konzern sind die Zahlen, sowohl der Infizierten, als auch der schwerkranken und beatmeten, seit ca. 2 Wochen relativ stabil, nachdem vorher ein deutlicher Anstieg registrierbar war.

Möglicherweise landen in der Charité viele Verlegungen von Schwerkranken aus dem Umland, vor allem nachdem das Ernst-von-Bergmann-Klinikum ja einen weitgehenden Patientenaufnahmestop hat. Die Unikliniken werden ja bevorzugt als Zentren involviert und dadurch kommt es zu den Unterschieden.

Was aktuell vor allem bei den Maßnahmen auffällt ist der sehr schnelle Wechsel von Entscheidungen zur Hygiene ect. Das hängt einerseits von der aktuellen Infektionslage ab, die sich natürlich innerhalb von Abteilungen immer schnell ändern kann.

Andererseits ist aktuell bei den Testungen wohl die Versorgung mit Material das große Problem. Die Laborkapazitäten sind mittlerweile bei uns so hoch, dass wir zuverlässig innerhalb von 24h Ergebnisse erhalten (ich habe vor 3 Wochen noch 5 Tage gewartet!) und wir haben zeitweise auch alle Neuaufnahmen gestestet (Was bei einem Haus mit über 1000 Betten sehr viele sind). Zwischenzeitlich musste das aber immer wieder verändert werden, weil nicht klar war, ob genügend Material zur Verfügung steht. Teilweise wurden die Regime innerhalb weniger Stunden! Geändert, d.h. Offensichtlich ist die Logistik aktuell quasi ohne Zwischenlager, es geht quasi gleich vom Materiallager direkt in die Analysemaschine.

Schwarzfahrer 24.04.2020 19:00

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1527522)
Das nehme ich anders wahr, kann mich aber auch irren. Den Schutz vor Ansteckung kann nur jeder selbst wahrnehmen. Sprich nicht ich bin verantwortlich, Schwarzfahrer nicht anzustecken, sondern nur er sich selber. Hier kann auch nicht der Staat eingreifen....

Ich bin dazu zu wenig juristischer Laie, aber ich denke nicht, dass es bisher strafbar war, mit ner Erkältung oder Grippe mit der s-Bahn zu fahren.

Nein, ich bin für beides verantwortlich: daß ich mich nicht anstecke, aber auch daß ich nicht aus Unachtsamkeit Dich anstecke. Deshalb ist es verantwortliches Handeln, mit Schnupfen nicht in die vollbesetzte S-Bahn zu steigen (andererseits, ggf. kommt man anders nicht zum Arzt - da kommt dann die Abwägung, was wichtiger ist). Allerdings leite ich daraus keinen Haftungsanspruch Dir gegenüber ab, wenn Du mir nicht gerade gezielt ins Gesicht gespuckt hast :Cheese: . Unbeabsichtigte Virenübertragung gehört zum Lebensrisiko, das man durch sein Verhalten reduzieren, aber eh nicht eliminieren kann.
Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1527522)
Der Staat ist nur verantwortlich, jedem der sich angesteckt hat, die gleiche medizinische Versorgung zukommen zu lassen.

Da stimme ich zu.

Antracis 24.04.2020 19:54

Bezüglich der staatlichen Fürsorge. Etwas nerdig vom Thema, aber vielleicht doch für den einen oder anderen interessant. Ich hatte einmal die Situation, dass ich als Psychiater Nachts die Unterbringung eines Tuberkulose-Patienten im Krankenhaus ärztlich vorläufig anordnen sollte, weil dieser die Klinik verlassen wollte. Nach Einschätzung der behandelnden Ärzte war dieser nicht mehr „zurechnungsfähig“ und aufgrund der Erkrankung erheblich Selbst- und Fremdgefährdend.

Ich will das jetzt nicht weiter verkomplizieren, aber ich konnte die Fragestellung nicht befriedigend klären. In meiner Kompetenz liegt einerseits nur, ob der Patient an einer psychischen Erkrankung leidet und aufgrund dessen eine akute Eigen- und Fremdgefährdung aufweist. Das war nicht der Fall.

Dann konnte ich noch Stellung dazu nehmen, ob der Patienten eine Einsicht in die Folgen seines Handelns hat, das betrifft dann die sogenannte Einwilligungsfähigkeit, in diesem Zusammenhang für eine Entlassung gegen ärztlichen Rat. Also versteht der Patient, welche Gefahr er für sich und für andere mit der Entlassung und dem folgenden Verhalten darstellt. Diese Einwilligungsfähigkeit kann durch psychische Erkrankungen im engeren Sinne oder auch durch Körperliche (Folge)Zustände (Zum Beispiel Intoxikation, schwere Krankheitszustände mit Verwirrtheit) aufgehoben sein.

Das war aber auch nicht der Fall. Der Patient war sich der Folgen sowohl für sich als auch für andere vollkommen bewusst. Der hatte nur keinen Bock und hat sich wenig um die Folgen für andere geschehrt.

Ich habe also den Kollegen erläutert, dass man seine Entscheidung zwar sehr unvernünftig Und risikoreich finden kann, das steht aber dem Patienten frei. Für sich betrachtet hätte er gehen können. Nach meiner Rechtsauffassung und dem des damals konsultierten Hintergrundoberarztes lag auch keine Fremdgefährdung im Sinne des Psychisch-Krankengesetzes, das eine Unterbringung ermöglicht hätte, vor und/oder es gibt halt die spezielle Rechtsgrundlage des Infektionsschutzgesetzes, auf die man sich berufen sollte.

Das sieht die Möglichkeit der „Zwangsabsonderung“ auf Anordnung des zuständigen Amtsgerichtes vor, das konnte aber natürlich erst am nächsten Tag im Eilverfahren beantragt werden, und ist vor allem nicht meine Baustelle.

In der aktuellen Situation in der Nacht hätte es nur die Möglichkeit des rechtfertigenden Notstandes nach StGB gegeben quasi mit der Möglichkeit einer eventuellen Straffreiheit nach Güterabwägung . Das wiederum hab ich an den internistischen Kollegen abgegeben, weil ich a) nicht in der direkten Handlungsverantwortung und b) nicht in der Kompetenz war, die Eigen- und Fremdgefährdung durch die Tuberkulose abzuschätzen, zumindest war der Kollege formal auf jeden Fall qualifizierter als angehender Pulmologe mit fachärztlichem Hintergrund am Telefon.

Interessant ist vielleicht nur, wie es in der Nacht weiterging: Nachdem wir dann gemeinsam nach 2 Stunden zum Patienten gingen, um ihm die Sachlage mitzuteilen, war dieser zwischenzeitlich eingeschlafen und hat laut geschnarcht. :Cheese:

Letztlich hat er dann bis 11 vormittags geschlafen und wollte auch erstmal essen, und bis zu diesem Zeitpunkt gab es schon eine Einleitung des Verfahrens von Gesundheitsamt und Amtsgericht, wobei meiner Erinnerung nach sich dann der Patient dem Lauf der Dinge doch gefügt hat, d.h. es ist kein juristischer Beschluss ergangen.

Lucy89 24.04.2020 21:00

Bei uns in der Klinik sind die Zahlen jetzt seit Wochen stabil. Es ist verrückt, wir hatten als Höchstzahl 21 Patienten stationär (davon die Hälfte intensiv), und die Klinik ist sicher eine der größten in NRW. Da denkt man eigentlich, alles sei soweit ok.
Ich betreue jetzt meine erste Covid-19-Studie und finde es schön, so ein kleiner Teil am wissenschaftlichen vorankommen sein zu können. Noch lieber wäre ich an "vorderer Front", aber da hab ich meinen Beruf wohl verfehlt ;)

bellamartha 25.04.2020 07:19

Zitat:

Zitat von Antracis (Beitrag 1527573)
...
Interessant ist vielleicht nur, wie es in der Nacht weiterging: Nachdem wir dann gemeinsam nach 2 Stunden zum Patienten gingen, um ihm die Sachlage mitzuteilen, war dieser zwischenzeitlich eingeschlafen und hat laut geschnarcht. :Cheese:

Letztlich hat er dann bis 11 vormittags geschlafen und wollte auch erstmal essen, und bis zu diesem Zeitpunkt gab es schon eine Einleitung des Verfahrens von Gesundheitsamt und Amtsgericht, wobei meiner Erinnerung nach sich dann der Patient dem Lauf der Dinge doch gefügt hat, d.h. es ist kein juristischer Beschluss ergangen.

Als ebenfalls in der Psychiatrie Tätige (aber nicht als Ärztin, sondern im Sozialdienst) kenne ich ähnliche Geschichten und finde diese sehr lustig.:Lachen2: Du ackerst und hast Arbeit, darüber schlummert der Patient ein und hat nach dem Schlafen erst mal Hunger. Super!

(Wir haben gerade auch einen Patienten, der unfassbar nervt- unter anderem weil er ständig entweicht und wegen der bestehenden Unterbringung nach Psych-KG von der Polizei zurückgebracht werden muss- dabei aber auch so lustig ist, dass es zumindest nie langweilig wird.)

Wir haben schon eine prima Arbeit, was? Ich liebe sie (meistens)!

Alles Gute für dich und eure Patienten! Für die psychisch Kranken ist es ja im Moment besonders schwer, wir erleben viele als extrem belastet durch die besonderen Umstände und dadurch, dass die Strukturen, die für sie so wichtig sind, überwiegend wegbrechen.

Gruß
J.

Hafu 25.04.2020 07:40

In jeder Krise liegt auch eine Chance
 
Die positiven Auswirkungen auf das Klima durch den rapide gesunkenen Verbrauch an fossilen Brennstoffen und den nahezu komplett unterbrochenen Passagierflugverkehr hatten wir schon hier im Thread thematisiert.

Die Corona-Pandemie hat aber auch positive Nebenwirkungen an Stellen, an denen man sie gar nicht vermutet hätte:

Island setzt Walfang im Sommer aus und eines der beiden isländischen Walfangunternehmen will sich aus dem Walfanggeschäft jetzt komplett zurückziehen.

:liebe053:


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